Hass auf Alleinerziehende

Liest man im Netz einen Artikel über Alleinerziehende v. a. über alleinerziehende Mütter, versammeln sich darunter immer auch fast zwangsläufig eine Reihe unsachlicher, hasserfüllter Kommentare. Auch im RL habe ich solche Kommentare bereits gehört – von Männern wie von Frauen.

Auffällig ist, dass diese Kommentare ganz häufig mit der geschilderten Situation kaum etwas zu tun haben, sondern irgendwelche Einstellungen unterstellt werden – z. B. Verbitterung, selbst wenn die Alleinerziehende sehr lebensfroh ist oder Sozial-Schmarotzertum, selbst wenn die Alleinerziehende Vollzeit arbeitet. Auffällig ist auch, dass die Betreffenden Alleinerziehende v. a. alleinerziehde Frauen offenbar generell ablehnen.

Sie hat ihren Partner verlassen? – Sie hat die Familie zerstört, wie widerlich!

Sie wurde verlassen? – Sie muss so ein Drache sein, dass er nicht anders konnte!

Der Vater sieht die Mutter oft, die Eltern teilen sich eventuell sogar die Zeit mit den Kindern? – Faules Stück, lädt die Kinder beim Vater ab, weil sie sich nicht kümmern will!

Der Vater sieht die Kinder nicht oft? – Kindesentzug! Und zwar ganz egal, wie die Umstände sind. Selbst wenn der Vater die Kinder nicht sehen will, ist ganz bestimmt die Mutter schuld, weil sie …. wahlweise: a) Vater und Kinder entfremdet hat b) so ein Drache ist c) sich so einen Mann ausgesucht hat!

Sie arbeitet Vollzeit? – Rabenmutter! Vernachlässigt ihre Kinder!

Sie arbeitet Teilzeit? – Miststück, hockt dem Vater und/ oder dem Staat auf der Tasche und macht sich einen faulen Lenz!

Sie arbeitet Teilzeit und erhält gar keinen Unterhalt? -Miststück, weil sie so faul ist, muss das Kind auf alles verzichten!

Beim Thema Alleinerziehende erhält man wirklich den Eindruck, dass es da eine bestimmte Klientel gibt, die so hasserfüllt ist, dass es die Alleinerziehende unter gar keinen Umständen recht machen kann.

Das erschreckt mich wirklich.

 

 

75 Gedanken zu “Hass auf Alleinerziehende

  1. Umgekehrt erfahren Alleinerziehende Unterstützung. Es fragt sich, ob die überwiegt, und inwieweit sie eine Reaktion auf die Angriffe anderer ist. Womöglich sind die Angriffe damit von Vorteil — für Alleinerziehende.

    Gefällt 1 Person

  2. „Alleinerziehend“ sind nur Menschen deren Partner gestorben oder der andere Elternteil so weit entfernt ist, dass dieser keinen Kontakt mehr hat zum Kind.
    Ansonsten sind es Getrennterziehende. Denn der Vater (>90%) ist getrennt vom Kind. Sonst nichts.
    Das Schicksal der „Alleinerziehenden“ wäre auch leicht änderbar. Die Doppelresidenz würde Halbe/Halbe Verpflichtung schaffen für Unterhalt und Betreuung. Das wäre das Problem behoben. So wie in anderen Ländern auch und so wie vom Europarat einstimmig entschieden und allen Mitgliedsländern zur dringenden Umsetzung vorgelegt.
    Dieses Thema ist nur hier in D/A/CH ein derartiger Missstand, da hier das Modell Ernährervater-Sorgemutter ständig versucht wird zu zementieren, statt abzuschaffen.

    Like

      1. Was @gerks meint, sind gesetzliche Regelungen, wie sie z.B. in Skandinavien schon längst existieren. Nur in Deutschland hängt man noch immer hinterher. Damit meine ich, dass Unterhalt für erwachsene Personen grundsätzlich ausgeschlossen wird, wie das z.B. in Schweden der Fall ist. Unterhalt für ein Kind tragen beide Eltern zum gleichen Teil, auch wenn das Kind nur bei einem bestimmten Elternteil lebt. Die Männerrechtler kritisieren nicht zu Unrecht, dass die Unterhaltsverpfllichtungen so einseitig sind. Was in Schweden geht, geht hierzulande genauso. Selbstverständlich nur, wenn entsprechende Sozialeinrichtungen vorhanden sind.

        Am Rande bemerkt sehe ich auch nicht ein, eine Scheidungsindustrie zu unterstützen. Damit meine ich den Fakt, dass eine Eheschließung unter 100 EUR kostet, eine Scheidung in die Tausende EUR geht. Eine Scheidung an sich hat genau einfach zu sein wie eine Eheschließung.

        Like

      2. Ich habe mich mit dem schwedischen Unterhaltsrecht noch nicht näher befasst. Das hier aber „Unterhalt für ein Kind tragen beide Eltern zum gleichen Teil, auch wenn das Kind nur bei einem bestimmten Elternteil lebt“ scheint mir sehr ungerecht. Der Elternteil bei dem das Kind in der Hauptsache lebt, hat ja erheblich höhere Kosten zu tragen und kann zudem weniger arbeiten.
        Man müsste dann auch in anderen Bereichen das skandinavische Modell übernehmen und z. B. sicherstellen, dass ausreichend gute Kinderbetreuung vorhanden ist und gleichzeitig auf ein Ganztagsschulsystem umstellen (Hortplatz finden? Ein wochenlanger Marathon!). Gerade Männerrechtler aber sperren sich gegen solche angeblich feministischen Forderungen.

        Like

      3. „as hier aber „Unterhalt für ein Kind tragen beide Eltern zum gleichen Teil, auch wenn das Kind nur bei einem bestimmten Elternteil lebt“ scheint mir sehr ungerecht. Der Elternteil bei dem das Kind in der Hauptsache lebt, hat ja erheblich höhere Kosten zu tragen und kann zudem weniger arbeiten.“
        Das ist bei Doppelresidenz nicht der Fall, da beide Halbe/Halbe betreuten und daher das Kind bei keinem Elternteil „zur Hauptsache“ lebt.

        Like

      4. Aber wie willst Du das durchsetzen? Dann müsstest Du bereits während einer bestehenden Ehe auf „Halbe/Halbe“ bestehen und zugleich die Elternteile nach einer Scheidung zum Doppel-Residenzmodell zwingen.

        Like

      5. “ zugleich die Elternteile nach einer Scheidung zum Doppel-Residenzmodell zwingen.“
        Da braucht niemand gezwungen werden. Dieses Modell ist der Standard in den Ländern (in dem unterstehenden Link aufgeführt)
        Wenn ein Elternteil dieses nicht will, muss es beweisen(!), dass dieses dem Kind schadet. Kann das Elternteil dies nicht und weigert sich das Halbe/Halbe zu leben und damit dem Kind den gleichberechtigten Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen, wird das Sorger- und Betreuungsrecht an den kooperationswilligeren Elternteil übertragen. Der andere Elternteil wird dann unterhaltspflichtig.
        Um das noch etwas abzufedern, hat man im Beschluss des Europarats die Cochemer Praxis als verbindlich verankert nach einer Trennung.
        http://www.michael-pfennig.de/Vorstellung-des-Cochemer-Modells.php

        Like

      6. Und Du bist dann also dafür, das gesamte Modell in Deutschland und Österreich nach skandinavischem Vorbild umzubauen? Also Ganztagesschulen, großflächig ausgebaute Kinderbetreuung, kein Betreuungsgeld mehr …

        Like

      7. Hältst Du das für durchsetzbar? Mit der Fraktion Birgit Kelle?

        Und weißt Du, wieviel Widerspruch Gleichheitsfeministinnen, die das schwedische Modell vorschlagen, gerade auch von vielen Männern entgegenschlägt?

        Like

      8. Nicht nur ich Es ist ein einstimmiger Beschluss des Europarats der die Doppelresidenz als Standard überall einführen soll.
        Ja auch von vielen opportunistischen Männern die glauben damit politisch punkten zu können, dass sie diesen „Feministinnen“ nach dem Mund reden.
        Aber alle die sich für echtes Halbe/Halbe einsetzen und damit für gleichberechtigten Kontakt des Kindes zu beiden Eltern (übrigens eines der UN-Kinderrechte) setzt sich für all das ein.

        Like

      9. Hat die gleichen Gründe wie hier. Männer arbeiten in hochbezahlten sehr für die Wirtschaft wertschöpfenden Berufen und mit Zwang zur Einsatzbereitschaft und Frauen in familienfreundlichen niedriger bezahlten Berufen Bekannt als Gender-Paradoxon weil trotz allem Gender-Mainstreaming sich diese Tendenz verstärkt nicht abschwächt
        Halbe/Halbe in der Beziehung ist daher etwas anderes als Halbe/Halbe nach einer Trennung. Da der Mann nicht mehr für die Mitversorgung der Frau verpflichtet werden kann in Skandinavien. Daher sind überall dort wo die Doppelresidenz gilt die hochstrittigen Fälle extrem gesunkenen

        Like

      10. „Halbe/Halbe in der Beziehung ist daher etwas anderes als Halbe/Halbe nach einer Trennung. “

        Warum?

        Hast du dir übrigens mal überlegt, warum Frauen gerne die „familienfreundlichen“ Berufe ergreifen? Es mag z. B. etwas damit zu tun haben, dass eine Mutter, die neben Beruf und Kindern noch eine Ausbildung macht, gefragt wird „Geht das nicht auf Kosten der Kinder?“ und ein Vater „Sag mal, Du Armer, wird dir das nicht zuviel? Toll, wie Du das machst!“ Kinderbetreuung, da beißt die Maus keinen Faden ab, gilt nach wie vor als feste Aufgabe der Mutter und der Vater kann es machen oder aber auch nicht. Er hat da mehr Freiheit.

        Like

      11. Er hat genauso wenig Freiheit. Einem Mann wird nach wie vor die Ernährung der Familie als Aufgabe zugeordnet. Er ist derjenige der die Hauptlast der finanziellen Versorgung tragen soll, der Überstunden zu machen hat und von dem in Firmen Mehrarbeit erwartet wird. Der den Lebensstander der Familie sicherstellen soll.
        Auch er hat keine echte Wahl in unseren Ländern, wo Ernährervater-Sorgemutter als natürlich angesehen wird.

        Like

      12. Punktgenau Und daraus sollten wie uns befreien Doppelresidenz bringt sowohl den Kindern als auch den Eltern Gleichberechtigung. Zudem wachsen bei diesem Modell die Kinder mit Vater und Mutter auf die sie als ernährend und fürsorgend gleichermaßen erleben. Was dann in deren Beziehungsvorstellung als das Normale erscheint.

        Like

      13. @Lars M: „Warum sperren sich ausgerechnet die Männerrechtler gegen solche Forderungen?“
        Ich wüsste nicht dass sich gerade die sperren. Genauer gesagt geht es hier um die Forderungen in den Väterrechtsorganisationen und dort sind die zentral und genauso angestrebt. „Halbe/Halbe in der Beziehung, Halbe/Halbe auch danach“
        Daher verstehe ich diese Aussage nicht.

        Nur eines ist offenbar nicht geklärt,. dass wenn der Mann Halbe/Halbe in der Beziehung machen soll, er dann klarerweise auch nur die Hälfte arbeiten kann. Interessanterweise sehen es aber sehr viele besonders junge Frauen als begehrenswerte Aufteilung an, wenn sie nicht Vollzeit arbeiten gehen müssen, der Mann die längere Arbeitszeit und den größeren Verdienst hat. Sogar als Nur-Hausfrauen sehen sich sogar sehr viele.
        http://derstandard.at/2000008478757/Streitschrift-zum-Feminismus-Was-denn-nun

        Und nach der Trennung soll der Mann gefälligst für die Frau im gleichen Maß weiterarbeiten, weil er hat es „ja so gewollt“. Und vierzehntägig darf er sein Kind dann besuchen sowie ein paar Stunden einmal unter der Woche. Ja, das wollte er? Oder dachte er, diese Beziehung würde halten und er würde für die Familie mehr EInkommen herbeisschaffen, damit Frau und die Kinder es gut haben?
        Nichtwissend dass ihm genau diese Mehrarbeit nach einer Scheidung als „hat weniger Kontakt zu den Kindern“ ausgelegt wird und er genau deswegen zum allein Unterhaltspflichtigen wird.

        Like

      14. „Ja, das wollte er? Oder dachte er, diese Beziehung würde halten und er würde für die Familie mehr EInkommen herbeisschaffen, damit Frau und die Kinder es gut haben?“

        Viele Väter, die Vollzeit arbeiten (und beileibe nicht nur der Familie zuliebe, sondern auch, um Karriere zu machen), sehen ihre Kinder vorher doch ganz absichtlich auch nicht häufiger. Du tust wieder mal so, als wollten „Frauen“ ganz prinzipiell Hausfrau werden und „Männer“ würden dazu gezwungen, Vollzeit zu arbeiten. Dass viele Väter das genauso wollen und nicht einmal die zwei Monate Elternzeit nehmen, fällt bei dir völlig unter den Tisch.

        Und viele Ehepaare wollen diese Aufteilung auch einfach beide und glauben beide daran, dass die Beziehung hält. Und beide haben bei einer Scheidung die Nachteile eines traditionellen Modells.

        Like

      15. „Wenn ein Elternteil dieses nicht will, muss es beweisen(!), dass dieses dem Kind schadet. Kann das Elternteil dies nicht und weigert sich das Halbe/Halbe zu leben“

        Wie ist das, wenn ein Elternteil sich weigert, das Kind zu betreuen?

        Like

      1. @ gleichheitunddifferenz:“Man müsste dann auch in anderen Bereichen das skandinavische Modell übernehmen und z. B. sicherstellen, dass ausreichend gute Kinderbetreuung vorhanden ist und gleichzeitig auf ein Ganztagsschulsystem umstellen (Hortplatz finden? Ein wochenlanger Marathon!). Gerade Männerrechtler aber sperren sich gegen solche angeblich feministischen Forderungen.“

        Ja sicher, da gehe ich voll mit. Das schwedische Wechselmodell setzt voraus, dass das Kind abwechselnd bei je einem Elternteil lebt und die Kosten relativ gleichmäßig aufgeteilt werden. Ob im Einzelfall, wenn das Gericht kein Wechselmodell zustimmt (z.B. wegen eines gewalttätigem Elternteils) die Unterhaltskosten entsprechend anpasst werden, konnte ich noch nicht eruieren.

        Warum sperren sich ausgerechnet die Männerrechtler gegen solche Forderungen? Sie sind doch diejenigen welche, die wegen der einseitigen Kostenverteilung am meisten jammern. Wenn durch solch ein Modell kein Unterhalt für eine erwachsene Person anfällt (wie in Schweden), was wollen denn diese Leute? Gerade aus diesen Reihen kommen die meisten Aufschreie, wenn geschiedene Männer neben dem Kindesunterhalt auch noch die Exfrau versorgen müssen (mit der Forderung, die Ex soll ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten). Oder steckt doch was tiefergreifendes dahinter?

        Like

      2. Ich habe den Eindruck, dass sich viele Männerrechtler nicht entscheiden können zwischen einem deutlich konservativen, teils reaktionären Bild von Familie und andererseits einer Aufteilung der Rechte und Pflichten. Das liegt meiner Erfahrung nach daran, dass ein guter Teil der Zustimmung für diese Bewegung aus reaktionär-konservativer Ecke kommt und man es sich mit diesem Background nicht verscherzen will. Ich hatte neulich wieder eine interessante Diskussion mit einem meiner eher unangenehmeren Brüder (ich bin Christin), der aus der reaktionären Ecke kam. Seine Auffassung von Männerrechtsbewegung war, dass Frauen wieder „die traditionellen Aufgaben“ übernehmen sollten (höhere Schulbildung für Frauen wäre auch nicht wirklich nötig), man das Scheidungsrecht wieder auf das Schuldprinzip umstellen sollte, Ehefrauen keine Rentenpunkte des Mannes mehr erhalten sollten (allenfalls eine Witwenrente). Nur so würden Frauen wieder „Respekt vor dem Ernährer haben“. Letzten Endes war sein Ziel, eine gesellschaftliche Norm der traditionellen Familie wieder herzustellen, in der der Ehemann „führt“ und eine Frau gar keine Möglichkeit hat, sich zu trennen, ohne finanziell ruiniert zu sein. Das ist leider, so zumindest mein Eindruck, der Hintergrund eines Teils der Männerrechtsbwegung. Und wer nicht so denkt, schafft es meist trotzdem nicht, sich von diesem „Erbe“ komplett zu verabschieden.
        Innerhalb der Männerrechtsbewegung kommt es deshalb zu einer oft sehr merkwürdigen Mischung von Forderungen.

        Gefällt 1 Person

      3. Ich poste meinen Beitrag hier, weil ich keine Antwortfunktion unter Deinem Postgefunden habe

        Ja, und das macht meiner Meinung das Männerrechtslager nicht gerade zum attraktiven und seriösen Diskussions- und Kooperationspartner. Ich möchte gern mal verdeutlichen, was aus meiner Sicht an der Deutschen Familiengesetzgebung einer Überarbeitung bedarf.

        Viele Menschen haben eine falsche Vorstellung von der Rechtswirklichkeit. Ein Beispiel: Im Strafrecht muss der gesetzlich vorbestimmte Rahmen eingehalten werden. Der § 177, der Vergewaltigung sanktioniert, sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren vor. Der mutmaßliche Täter weiß also vorher, dass er maximal für diese Zeit in Haft genommen wird. Weniger ist möglich, aber mehr nicht. Das Gericht kann nicht eigenmächtig einfach zehn Jahre verhängen. Das ist Rechtssicherheit. Im Familienrecht hingegen herrscht das sog. Richterrecht. Das BGB gibt einen Rahmen vor, mehr nicht. Richter A kann den Mann zu Unterhalt für die Ex verklagen, Richter B sieht das anders. Es ist keine Rechtssicherheit gegeben. Außerdem sind Familienrechtsprozesse quasi Geheimverhandlungen. Die Öffentlichkeit bekommt nichts davon mit und kann gesellschaftlich regulierend eingreifen.

        Mir ging es in dem Beispiel mit dem Schwedischen Recht darum, zu zeigen, dass ich diese Rechtssicherheit in der Familiengesetzgebung gerne sehen möchte. Es geht nicht darum, dass der berechtigte Unterhalt für ein Kind / für Kinder in Abrede gestellt wird. Bei einer Eheschließung verpflichten sich beide vertraglich zur Versorgung. Wenn die Ehe durch Scheidung aufgelöst wird, wird sozusagen auch der Vertrag gekündigt. Vom Kindsunterhalt abgesehen, ist es für mich unverständlich, dass ich dennoch im extremsten Fall bis an mein Lebensende einen Expartner versorgen soll, der in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen. Ein Beispiel: Es gibt einige Frauen (die Betonung liegt auf „einige“), die es gerichtlich sanktioniert geschafft haben, sich auch noch dann unterhalten zu lassen, wenn das Kind 12 Jahre alt ist (ich meine keine Ausnahmen wie beeinträchtigtest Kind). Sie könnten nicht arbeiten, weil das Kind in diesem Alter angeblich nicht allein zurecht kommt. Sorry, aber dafür fehlt mir die Empathie. Solche Beispiele werden aber vom Männerrechtslager sehr gern verallgemeinert und allen Frauen in die Schuhe geschoben. (Stichwort „Unterhaltsnutte“). In Deutschland darf niemand zur Arbeit gezwungen werden.

        Andererseits darf aus meiner Sicht auch kein Mensch rechtlich gezwungen werden, einen anderen Menschen seine Existenz von seinem Geld im extremsten Fall bis in alle Ewigkeit zu sichern. Weil in Schweden dieser rechtliche Rahmen vorgegeben ist, können Charaktere, die es darauf anlegen, auch nicht in Versuchung kommen. Und aus feministischer Sicht steht doch bestimmt auch nichts dagegen, dass Frauen sich durch eigene Arbeit unabhängig vom Mann machen.
        Hinter der Wiedereinführung des Schuldprinzips, die einige Vertreter des Männerrechtslagers verlangen, steckt die Intention, dass aus ihrer Sicht die meisten Ehescheidungen durch Frauen verursacht werden. So nach dem Motto: Du hast einen Neuen, willst aber alle Pfründe aus der Ehe behalten. Nach dem Schuldprinzip stünde der Frau überhaupt kein Anspruch zu, weil sie aus der Ehe ausbrach.

        Übrigens sollten die Männerrechtler bedenken, dass diese Gesetze von ihren eigenen Geschlechtsgenossen beschlossen werden, die sich einen feuchten Kehricht um andere Männer scheren. Hinzu kommt, dass die Juristen im Bundestag dafür sorgen, dass ihre eigene Klientel an Scheidungen kräftig verdient (Stichwort Scheidungsindustrie). Eine Scheidung, die so billig ist wie eine Eheschließung, verhindert die Finanzierung des neuen Porsche des Scheidungsanwalts^^

        Like

      4. „Mir ging es in dem Beispiel mit dem Schwedischen Recht darum, zu zeigen, dass ich diese Rechtssicherheit in der Familiengesetzgebung gerne sehen möchte.“

        Kein Widerspruch.

        „dass ich dennoch im extremsten Fall bis an mein Lebensende einen Expartner versorgen soll, der in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen.“

        Das Problem ist, dass jemand, der über Jahre für die Kinder daheim geblieben ist a) nicht mehr sehr hohe Chancen hat, einen Arbeitsplatz zu finden (außer vielleicht Hilfsjobs) und b) seine Rente sehr klein sein wird. Er hat also deutliche Nachteile (in Deutschland ehebedingte Nachteile genannt).

        Like

      5. „Und aus feministischer Sicht steht doch bestimmt auch nichts dagegen, dass Frauen sich durch eigene Arbeit unabhängig vom Mann machen.“

        Kommt darauf an. Ich persönlich plädiere dafür, dass Ehepartner sich das selbst aufteilen und der Mehrbetreuende ein Gehalt vom Wenigerbetreuenden erhält. Wenn man es so festlegen würde, wie von dir vorgeschlagen, müsste auch die Kinderbetreuung Halbe Halbe geteilt werden und Väter z. B. dazu gezwungen werden, 7 Monate in Elternzeit zu gehen. Setz das einmal durch …

        Like

      6. Ok, bei dem Strafmass für Vergewaltigung habe ich mich geirrt. Mir ging es darum, aufzuzigen, dass über die Maximalstrafe hinaus kein Richter willkürlich eine Strafe festlegen kann.

        Selbstverständlich gehe ich mit, dass bei einer Gesetzesänderung die „Altfälle“ berücksichtigt werden. Sollte eine Frau jahrzehntelang für die Familie dagewesen sein ohne selbst beruftätig zu sein, sollten individuelle Regelungen gelten, Sprichwort Bestandsschutz. Für die zukünftigen Trennungen aber nicht. Beispiel: Beide gehen arbeiten. Irgendwann wird ein Kind geboren. Die Frau entscheidet sich erstmal Zuhause zu bleiben, bis das Kind alt genug ist, damit sie wieder arbeiten gehen kann. Es kommt zwischenzeitlich zur Trennung. Dann könnte solange ein Unterhalt für die Frau anfallen, bis sie wieder arbeiten gehen kann. Sie kann nicht sagen, sie wäre zu lange aus dem Beruf raus ähnlich einer ausschließlichen Hausfrau. Ich weiß nicht, wie lange in Schweden dieses Modell existiert, Ich glaube, dass bei der damaligen Entscheidungsfindung nicht einfach war, einen Konsens zu finden.

        Like

      7. „Die Frau entscheidet sich erstmal Zuhause zu bleiben, bis das Kind alt genug ist, damit sie wieder arbeiten gehen kann. Es kommt zwischenzeitlich zur Trennung.“

        Was, wenn das eine gemeinsame Entscheidung war (wie in vielen sehr religiösen Familien)? Soll dann nur ein Partner (in dem Fall die Ehefrau) die Folgen dieser gemeinsamen Entscheidung tragen?

        Like

      8. Was das Strafmaß bei Vergewaltigung betrifft, muss ich dir übrigens widersprechen. Nur die minderschweren Fälle haben einen festen Strafrahmen. „In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.“ Nach oben hin ist der Strafrahmen in allen „nicht-minder schweren“ Fällen offen.

        Like

      9. Mit welcher Rechtfertigung? Für mich kommt für den Moment allenfalls in Betracht, dass der Staat drei dispositive Ordungskomplexe anbietet. Genderneutrale Ehe. Traditionelle Ehe. Klassisch-liberal.

        Like

      10. Mit der Rechtfertigung, dass eine Ehe sowieso ein standartisierter Vertrag zwischen Eheleuten (und Eheleuten und Staat) ist, in dem zahlreiche Rechte und Pflichten festgeschrieben werden. Da wäre es völlig rechtens, z. B. wie in Österreich festzuschreiben, dass ein Anteil des Familieneinkommens dem kinderbetreuunden Partner zusteht. Das ist in Deutschland derzeit nicht der Fall, obwohl es steuerrechtlich so gehandhabt wird.

        Like

      11. Ist dir die Asymmetrie bewusst? Männliche Güter lassen sich umverteilen. Weibliche Güter lassen sich kaum umverteilen. Das führt zwangsläufig zu einer Umverteilung zum Nachteil von Männern.

        Zu der halbes Kindermädchen-Gehaltsregel: Mir scheint die Idee ist, dass beide ein Kindermädchen zur Hälfte bezahlen müssten, und sie sein halbes Kindermädchen ist, also diese Zahlung bekommt. Wenn er sie bezahlt, hat er dann ein Weisungsrecht? Warum wird das Gehalt nicht reduziert? Sie hat keine Anreisekosten (inklusive Zeit), sie arbeitet Zuhause, und sie kümmert sich um die eigenen Kinder (all das macht die „Arbeit“ deutlich angenehmer und reduziert ihren eigentlichen Entgeltanspruch.

        Kannst du den prozentualen Anteil begründen?

        Like

      12. Kindermädchen bekommen die Anreise in der Regel nicht bezahlt. Und da sie sich auch um die eigenen Kinder kümmert (aber eben auch um seine) gäbe es ja die Halbierung. „sie arbeitet Zuhause, und sie kümmert sich um die eigenen Kinder“. Das aber deutlich länger und z. B. auch nachts und auch im Krankheitsfall (oft sogar selbst krank). Sie hat keine Ferien und keine freien Tage.

        Like

      13. „Wenn er sie bezahlt, hat er dann ein Weisungsrecht?“ Er bezahlt ja nur einen Leistungsanteil, quasi einen Ausgleich, weil sie unbezahlte Arbeit leistet, die der Familie zugute kommt (ist natürlich Bei Hausmännern dann ebenso). Das vertrackte am deutschen Recht ist ja, dass hier steuerrechtlich angenommen wird, dass das Familieneinkommen halbiert wird, es aber faktisch kein Recht darauf gibt. Einfacher als die direkte Bezahlung fände ich allerdings das österreichische Recht.

        Like

      14. Falscher Ansatz. Sich um sein eigenes Kind zu kümmern ist gemeinhin eine schönere Aufgabe (und bessere Investition) als sich um fremde Kinder zu kümmern. Die Tätigkeit an sich ist dann angenehmer, weniger beschwerlich. Nach allgemeinen Marktgesetzen reduziert dass das (volle) Gehalt. Dieses niedrigere Gehalt wäre dann zu halbieren. Sagen wir zudem, dass Frauen Kinder mehr wollen als Männer. (Kannst du die Möglichkeit ausschließen?) Das würde sämtliche Entgeltleistungen beeinflussen, zu Ungunsten von Frauen.

        Soll ihr Mann ein Weisungsrecht haben? Ist er ihr Vorgesetzter?

        Krankheit und Urlaub sind gute Punkte. Hat ihr Mann Urlaub, trotz Kindern? Kündigt er ihr, wenn sie zu oft krank ist? Muss sie ihm Miete zahlen?

        Warum bekommt sie keine Bezahlung für Sex?

        Like

      15. „Falscher Ansatz. Sich um sein eigenes Kind zu kümmern ist gemeinhin eine schönere Aufgabe (und bessere Investition) als sich um fremde Kinder zu kümmern. “

        Sicher. Andererseits kannst Du fremde Kinder auch wieder abgeben, wenn es unschön wird (z. B. tagelang nur gequengelt und gestritten und die Nächte durchgebrüllt).

        „Warum bekommt sie keine Bezahlung für Sex?“

        Warum sollte sie? Dadurch hat sie (oder auch er) keine Verdienstausfälle.

        „Soll ihr Mann ein Weisungsrecht haben? Ist er ihr Vorgesetzter?“ Nein. Er zahlt ihr ein Gehalt quasi als Entschädigung, weil sie (oder er) zugunsten der Familie nicht erwerbsttätig ist. Das ist ähnlich dem Elterngeld. Auch hier ist der Staat den Eltern gegenüber nicht weisungsberechtigt. Selbstverständlich hat er (oder sie, wenn die Ehefrau Vollzeit arbeitet und der Ehemann den größeren Anteil der Kinderbetreuung übernimmt) das ganz normale elterliche Mitspracherecht.

        Aber, wie gesagt, die österreichische Variante, dass jedem Partner der gleiche Anteil am Familieneinkommen rechtlich zusteht, halte ich ohnehin für besser, weil vermutlich praktikabler.

        Like

      16. „Warum sollte sie? Dadurch hat sie (oder auch er) keine Verdienstausfälle.“

        Du bist dir der Probleme nicht bewusst. Der allgemeine Grundsatz ist der „gerechten Lohns“. Sex ist wertvoll (ob sie sich rechtlich zulässig prostituieren darf, oder nicht ist). Kindererziehung ist wertvoll. Warum für das eine ein Entgelt festlegen, nicht aber für das andere?

        Und wenn er sie entsprechend einer Berufskraft bezahlt, warum bekommt er nicht die entsprechenden Rechte?

        „Aber, wie gesagt, die österreichische Variante, dass jedem Partner der gleiche Anteil am Familieneinkommen rechtlich zusteht, halte ich ohnehin für besser, weil vermutlich praktikabler.“

        … Eh. „Praktikabel“. Woher kommt die Berechtigung für diesen sympathisch praktikablen Staatseingriff?

        Like

      17. „Warum für das eine ein Entgelt festlegen, nicht aber für das andere?“

        Weil der eine Partner zugunsten der Familie auf eigene Einküfte verzichtet. Wie bereits mehrfach geschrieben.

        „Und wenn er sie entsprechend einer Berufskraft bezahlt, warum bekommt er nicht die entsprechenden Rechte?“

        Er bezahlt sie ja nicht entsprechend einer Berufskraft sondern in etwa entsprechend des Elterngeldes (sogar deutlich weniger).

        „… Eh. „Praktikabel“. Woher kommt die Berechtigung für diesen sympathisch praktikablen Staatseingriff?“

        Woher kommt die Berechtigung für jeden staatlichen Eingriff? Aus dem Wunsch heraus, eine gerechte friedliche Gesellschaft zu schaffen, die Chancengleichheit bietet. Hat nur ein Partner die Verfügungsgewalt über das Familieneinkommen, ist keine Chancengleichheit gegeben sondern Abhängigkeit.

        Like

      18. … beeindruckend. Bedeutet „Chancengleichheit“ für dich, dass jeder Bürger über das gleiche Gehalt verfügt? Wieso gilt dein Umverteilungsgrundsatz nur in Familien?

        „Weil der eine Partner zugunsten der Familie auf eigene Einküfte verzichtet. Wie bereits mehrfach geschrieben.“
        Bereits im Ansatz willkürlich. Wie wäre es, wenn sie zugunsten der Familie darauf verzichtet in ihrer Freizeit Sex für Geld zu haben? Steht ihr dann eine Bezahlung zu?

        Like

      19. Und deswegen ist es falsch. Was ist das allgemeine Prinzip, das du anwendest? Du bewegst dich in einem seltsamen, teilweise faszinierenden Bereich, der erratisch „Naturalrestitution“ berührt, aber das inkonsequent tut. Hier geht es dir darum, dass annähernd so gestellt wird als habe sie nicht geheiratet. Ein isolierter Nachteil (begrenzt scheinbar auf den Beruf) soll zu ihren Gunsten ausgeglichen werden. Warum bringst du nicht sämtliche Nachteile die sie „wegen“ der Ehe hat in Ansatz? Warum nicht zudem all Vorteile?

        Bitte antworte auch noch auf die Frage bezüglich der „Chancengleichheit“.

        Like

      20. „Ein isolierter Nachteil (begrenzt scheinbar auf den Beruf) soll zu ihren Gunsten ausgeglichen werden. “

        Es geht darum, über eigenes Geld zu verfügen. Das ist elementar wichtig.

        „Bitte antworte auch noch auf die Frage bezüglich der „Chancengleichheit“.“

        Ich kann gerade nicht sehen, welche Du meinst. Stellst du sie nochmal?

        Like

      21. „Es geht darum, über eigenes Geld zu verfügen. Das ist elementar wichtig.“

        Ich halte das auch für wichtig. Allerdings sollte das dann deine Begründung sein, deine Grundlage („axiomatisch“). Die Anknüpfung daran, was sie verdient hätte, zeichnet ein anderes Bild. Und wenn man diese „was wäre wenn“/conditio-sine-qua-non-Begründung [zuvor habe ich „Naturalrestitution“ verwendet] konsequent, also gleichmäßig, im Sinne eines allgemeinen Prinzips anwendet, würde sie viel weiter gehen als deine Vorstellung (siehe was ich zuvor angebracht habe).

        Ich schätze deine Intuition, einschließlich deines Gerechtigkeitsgefühls, auch wenn meines manchmal ein anderes sein mag. Sei dir aber bewusst, dass anderen auf Grundlage deines Gefühls Pflichten aufzuerlegen, und sie staatlichem Zwang/Gewalt zu unterwerfen „bedenklich“ ist. Solcher kann nur durch allgemeine und neutrale Prinzipien gerechtfertigt werden, durch objektives, widerspruchsfreies Recht, das insofern der Vernunft entspringt bzw. standhält. Nach allem was erkennbar ist, ist das für deine selektive Regel nicht der Fall.

        Zur „Chancengleichheit“ hier: https://gleichheitunddifferenz.wordpress.com/2016/11/16/hass-auf-alleinerziehende/comment-page-1/#comment-2588

        Ich habe dich andernorts kürzlich auch nach deiner Vorstellung von der Gleichheit der Geschlechter gefragt. Das wäre auch hier eine hilfreiche Ergänzung.

        Ich wünsche dir einen schönen Tag, Margret.

        Like

      22. „Nach allem was erkennbar ist, ist das für deine selektive Regel nicht der Fall.“

        Man lebt in einer Gemeinschaft. Person A verzichtet für Personen B, C und Dauf ein eigenes Einkommen oder reduziert das eigene Einkommen zumindest deutlich. Deshalb muss der Rest der Gemeinschaft dafür sorgen, dass Person A über eigenes Geld verfügt (also keine gewaltigen Nachteile aus dem Dienst an der Gemeinschaft hat). Personen C und D können das, da Kinder, nicht, also ist es die Verantwortung von Person B, die Nachteile von Person A auszugleichen.

        Zum Rest: Ich habe mehrere Artikel zu dem Thema geschrieben v. a. zu Anfang

        Gleichheit und Differenz

        Feminismus – warum das denn?

        Like

      23. „Man lebt in einer Gemeinschaft. Person A verzichtet für Personen B, C und D auf ein eigenes Einkommen oder reduziert das eigene Einkommen zumindest deutlich. Deshalb muss der Rest der Gemeinschaft dafür sorgen, dass Person A über eigenes Geld verfügt (also keine gewaltigen Nachteile aus dem Dienst an der Gemeinschaft hat).“

        Was möchtest du? Wenn dein Prinzip ist, eine gerechter Ausgleich herzustellen, dann halte inne:

        Person A tauscht mit Person B wertvolle Dinge (körperlich und unkörperlich). Wie willst du einen gerechten Ausgleich zwischen A und B herstellen bzw. bestimmen, wenn du nicht alle Dinge die ausgetauscht werden, und deren Wert, kennst?

        Like

      24. Zu Gleichheit und Chancengleichheit. Nimm an die Mehrheit der Männer zieht feminine Frauen vor. Dann haben maskuline Frauen keine „gleichen Chancen“ (nicht die selben Chancen). Willst du Männern diese Präferenz untersagen? (Willst du alle Frauen zu femininen Frauen machen, damit sie die selben Chancen haben?) Willst du sie ihnen auch untersagen, wenn sie evolutionsbedingt statt rein erlernt ist?

        Nimm an es gibt zwei Bewerber. Einer ist mit 75% Wahrscheinlichhkeit für die Aufgabe geeignet. Der andere ist mit 60% Wahrscheinlichkeit für die Aufgabe geeignet. Wie ist auszuwählen?

        Like

      25. “ Nimm an die Mehrheit der Männer zieht feminine Frauen vor.“

        Wir reden hier nicht über private Partnerwahlentscheidungen. Sondern über den Zugang zu Geldmitteln.

        „Nimm an es gibt zwei Bewerber. Einer ist mit 75% Wahrscheinlichhkeit für die Aufgabe geeignet. Der andere ist mit 60% Wahrscheinlichkeit für die Aufgabe geeignet. Wie ist auszuwählen?“

        Individuell. Liegen die 75% bzw. 60 % in seiner Persönlichkeit verankert oder wird aus Gruppenzugehörigkeit auf die Eignung geschlossen?

        Like

      26. „Wir reden hier nicht über private Partnerwahlentscheidungen. Sondern über den Zugang zu Geldmitteln.“

        Du irrst. Zugang zu Mitteln und der Wert von Dingen ist eine Sache der Partnerpräferenzen. Zudem geht es um dein elementares Verständnis von „Chancengleichheit“. (Übrigens bist du, in deinem vorhergehenden Post, von der Ebene der Partnerbeziehung zur gesamtgesellschaftlichen Ebene gesprungen. Und du hast es gerade vermieden auf A-B zu antworten.)

        „Individuell. Liegen die 75% bzw. 60 % in seiner Persönlichkeit verankert oder wird aus Gruppenzugehörigkeit auf die Eignung geschlossen?“

        Nimm letzteres. Beide sind individuell. Beide Wahrscheinlichkeitswerte stimmen. Ich weise auch darauf hin, dass die Evaluierung jeglicher Persönlichkeit auf Erfahrungswerten und Vergleichen (mit anderen Menschen) beruht. Sie ist damit ebenso gruppenbezogen.

        Like

      27. „Ich weise auch darauf hin, dass die Evaluierung jeglicher Persönlichkeit auf Erfahrungswerten und Vergleichen (mit anderen Menschen) beruht. Sie ist damit ebenso gruppenbezogen.“

        Erkennst du das als zutreffend? (Es gilt für IQ-Tests, Staatsexamina, etc. Auch du wirst oft so entscheiden, allein schon anhand von Gesichtern. http://www.bbc.com/future/story/20150312-what-the-face-betrays-about-you ; https://www.newscientist.com/article/mg23130930-500-we-accurately-weigh-up-a-persons-character-in-01-seconds/)

        „Dann würde also der türkische Bewerber ausgeschlossen weil er Türke ist?“

        Nicht notwendig, und nicht nur. Allerdings ist Kultur ein Faktor. Zugehörigkeit zu türkischer Kultur ist vermutlich tendenziell negativ (in Deutschland), korreliert vermutlich tendenziell mit mit schlechterer Leistung.

        Like

      28. (P.S.: Die Anreise ist im marktüblichen Gehalt berücksichtigt, ob sie explizit entgolten wird, oder nicht. Das liegt an der Preisbildung, die alle Faktoren berücksichtigt.)

        Like

      29. „In dem Link steht aber, dass das Wechselmodell in Schweden eben gerade nicht Pflicht ist, sondern man sich nur darauf einigen kann.“

        Ich hatte den Link in erster Linie wegen des Ehegattenunterhalts angegeben, der nach Schwedischen Recht vom Grundsatz her ausgeschlossen ist. Ich habe mir den Absatz „Elterliche Sorge“ noch einmal in Ruhe durchgelesen. Ja, keine gesetzliche Pflicht. In meinen Augen aber fortschrittlicher als hierzulande. Sorry, ich bin wohl einer Falschinformation aus einem Forum aufgesssen. Ein User hat geschrieben, dass in Skandinavischen Ländern das Wechselmodell eine gesetzliche Grundvorraussetzung sei. Ich kann bloß den Beitrag nicht mehr finden.

        Like

      30. Hallo Lars, das ist ja kein Problem. Du hast ja auch recht, ich finde das schwedische Modell auch gut. Ich würde es auch einführen wollen (schon alleine, weil mir da die quälende Suche nach Kita-, Kindergarten- und Hortplätzen erspart bliebe bzw. geblieben wäre …

        Like

    1. Meiner Erfahrung nach ist das bei alleinerziehenden Müttern nochmal potenziert. Für die Hausfrau und Mutter haben recht viele noch Verständnis, für die alleinerziehende Mutter nicht mehr wirklich.

      Auslöser für diese Gedanken war übrigens dieser Artikel bzw. die Kommentare darunter (aber wie gesagt, nur quasi als letzter Tropfen, ich habe so etwas schon öfter gehört und gelesen).

      http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-08/alleinerziehende-mutter-erziehung-liebe?page=2#comments

      Die Frau ist gut ausgebildet, hat Vollzeit gearbeitet, hat ihre Kinder gut großbekommen, verallgemeinert nicht, will kein Mitleid, ist im Gegenteil offenbar sogar eher lebensfroh. Ein Kommentar unter einigen ähnlichen lautete dennoch:

      „ja, ja wie ueberaus traurig, es ruehrt einen zu traenen…

      1) wie gescheit kann man sein, dass man ohne perspektive und ohne geld da steht als mensch und insbesondere frau wenn eine beziehung auseinandergeht – und das galt auch schon vor 20 jahren…

      2) mit der beratung vom vamv kommt dann gleich das naechste uebel dazu, schliesslich ist der bekannt fuer seine ultrafeministische idiologie – das letzte v fuer vater kann man da getrost streichen – insofern gut beraten in der opferrolle voll aufzugehen…

      3) und dann noch die eigene unfaehigkeit einen gescheiten partner zu finde, bzw. aus einer beziehung entsprechend auszusteigen den maennern in die schuhe schieben – von selbstkritik kaum eine spur – aber hauptsaechlich die maenner sehr pauschal diskriminieren…

      4) und zu guter letzt noch die traenendruese mit bemuehen mit den armen kindern fuer die man sein leben aufgegeben hat, nicht nochmal studiert und letztlich als arme maus enden muss…

      mit verlaub, dieser text ist keine beschreibung eines lebens, nein es ist eine bankroterklaerung gepaart mit maximaler unfaehigkeit…

      und das soll attraktiv sein? ich meine wie soll man sicherlich gut in die lebenslange depression hineinberaten vom vamv auf dieser schiene attraktiv sein fuer eine zukunft und diese gar meistern oder vieleicht sogar ueber sich hinauswachsen?

      wirklich bedauernswert und ganz tragisch…“

      Da wird ein ganzer Sack von Vorurteilen ausgegossen, offenbar ohne den Artikel wirklich gelesen zu haben (denn bereits Punkt 1 ist Blödsinn) …

      Like

  3. Es gibt ganz offensichtlich Leute, die nichts besseres zu tun haben, als von zuhause aus über ihnen verhasste Gruppen abzulästern – dann fühlen sie sich „bedeutend“, weil sie vielleicht sonst keinerlei Anerkennung im Leben erfahren. Anders kann ich mir das nicht erklären, der Mann hat ja offensichtlich den Artikel nicht wirklich gelesen, bzw. projiziert da Sachen rein, für die es im Text keine Anhaltspunkte gibt.

    Hass als Freizeitbeschäftigung – wirklich übel!

    Der einzige Trost: den Hassenden geht es selber verdammt mies. Denn Hass ist ja nicht etwa ein angenehmes Gefühl, sondern die Hölle!

    Gefällt 1 Person

    1. Das eigentlich Schlimme finde ich, dass hier und auch unter anderen solchen Artikeln, es sich beileibe um keine Einzelkommentare handelt (denke übrigens, das war eine Kommentatorin) sondern die Klientel sich dort geradezu tummelt. Bereits der allererste Kommentar, wenn du nochmal guckst, unterstellt anhand eines aus dem Zusammenhang gerissenen Zitats aus dem Text, die Mutter habe böswillig ihren Mann verlassen, weil sie die Erziehungsverantwortung nicht teilen wolle. Darauf hingewiesen, dass tatsächlich der Ehemann die Frau verlassen hat, ficht das den entsprechenden Kommentator überhaupt nicht an. Nun ist selbstverständlich trotzdem die Mutter schuld. Sie muss eine ganz schlimme Person sein, wenn der Mann sie mit den Kindern verlässt. Das fast schon Komische daran ist, dass der alleinerziehenden Mutter von solcher Seite Hass, Verbitterung und Einseitigkeit vorgeworfen wird.

      Like

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.