Die Angst von Minderheiten in Flüchtlingsheimen

In meinem letzten Artikel ging es um Christenverfolgung in Flüchtlingsheimen. Dort erwähnte ich bereits, dass es auch anderen religiösen Minderheiten (also religiösen Minderheiten in den Flüchtlingsheimen) ähnlich ergeht.

Daraufhin wurde ich auf diesen Vorfall hingewiesen (wobei ich den Ausdruck „Schlägerei“ für den offenbar erfolgten gezielten Angriff ziemlich euphemistisch finde).

Kurzzusammenfassung: Eine Gruppe teschetschenischer Flüchtlinge ging mit Waffen wie Messern und Stöcken auf eine Gruppe jesidischer Flüchtlinge los. Der Streit eskalierte daraufhin. Jesidische Frauen und Kinder campierten daraufhin die ganze Nacht im Freien. Die jesidischen Familien weigerten sich, wieder in die Flüchtlingsunterkunft zurückzukehren.

Besonders berührend fand ich die verzweifelte Aussage einer jesidischen Frau „Ich bin vom Regen in die Traufe gekommen. alles ist ungewiss, ich weiß nicht, wie es weitergehen soll, hier wie in meiner Heimat bin ich den gleichen Gefahren und Verfolgungen ausgesetzt“.

Warum lassen wir zu, dass sich Menschen in Europa, wo sie eigentlich in Sicherheit sein sollten, wegen ihrer Religion verfolgt und massiv bedroht fühlen?

Christenverfolgung in Flüchtlingsheimen

Dass die Christenverfolgung bzw. generell die Verfolgung von Menschen nicht-muslimischen Glaubens in Flüchtlingsheimen derart extrem ausgeprägt ist, war mir bisher nicht bekannt.

Ich kannte allerdings einige Berichte orientalischer Christen bzw. mir wurden solche Vorfälle von Betroffenen selbst erzählt, ich hielt diese aber für bedauerliche Einzelfälle. Offenbar weit gefehlt, wie man auf der Pressekonferenz verschiedener Menschenrechtsorganisationen heute erfahren konnte. Beleidigungen, Todesdrohungen und Gewalt gegen Christen und andere Nicht-Muslime scheinen leider eher die Regel denn die Ausnahme zu sein.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/christen-klagen-ueber-schikanen-in-fluechtlingsheimen-a-1091479.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/christliche-fluechtlinge-bis-zu-40-000-nicht-muslime-im-fluechtlingsheim-drangsaliert-14223089.html

http://www.sueddeutsche.de/news/politik/fluechtlinge-christen-klagen-ueber-bedrohung-in-deutschen-asylunterkuenften-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160509-99-881602

Auch, dass sogar Wachleute an Übergriffen auf Christen, speziell auf Konvertiten beteiligt sind, war mir bisher nicht bekannt.

http://www.welt.de/politik/deutschland/article151104662/Muslimische-Security-verpruegelt-Christen-im-Asylheim.html

Mich interessiert eure Meinung: Wie soll mit dem Problem umgegangen werden?

 

 

Betreuungsgehalt

Das sogenannte  „Müttergehalt“ kommt von Zeit zu Zeit in die Diskussion. Zuletzt brachte Birgit Kelle die Idee ein, Müttern, die daheim bei ihren Kindern bleiben statt außerhäusig zu arbeiten, ein „Gehalt“ vergleichbar mit den staatlichen Kosten für einen KITA-Platz zu zahlen (zwischen 1000 und 2000 € monatlich). Diese Idee halte ich allerdings für äußerst unfair und durchaus auch kurzsichtig. Denn Elternpaare, bei denen beide Partner berufstätig sind, zahlen


a) deutlich mehr Steuern als Paare mit traditioneller Rollenteilung und zwar in zweierlei Hinsicht. Einerseits zahlen beide Partner und nicht nur einer und andererseits steigt durch das höhere Einkommen auch der Steuersatz.

b) sind bei Paaren mit doppelter Berufstätigkeit beide krankenversichert, so dass die kostenlose Mitversicherung entfällt.

und c) zahlen beide Partner in die Rentenversicherung ein.

Insofern ist es für den Staat von Vorteil, Kita-Plätze zu finanzieren, wie Berechnungen der letzten Jahre immer wieder gezeigt haben. Es wäre also unfair, wenn Paare mit doppelter Berufstätigkeit einerseits dem Staat finanzielle Vorteile bringen und andererseits ein solches „Gehalt“ dann ausschließlich an Mütter (warum eigentlich immer nur Mütter?), die sich für das Modell Hausfrau entschieden haben, ausbezahlt würde.


Während ich also der Überzeugung bin, dass ein solches „Müttergehalt“ nicht umsetzbar wäre, bin ich gleichzeitig der Überzeugung, dass die Betreuung von Kindern (und alten oder kranken Menschen) selbstverständlich gesellschaftlich wertvolle Arbeit ist, die auch honoriert werden sollte. Aber nicht durch den Staat, der davon keine Vorteile hat, sondern, eigentlich klarerweise, durch den berufstätigen Partner (egal ob männlich oder weiblich), der diese Arbeit dann eben nicht oder zumindest nicht in großem Umfang erbringen muss.

Für eine Ehe oder feste Beziehung ist das eigentlich recht einfach umsetzbar und Deutschland müsste sich nur an dem Vorbild zahlreicher EU-Staaten, darunter Österreich, orientieren, und gesetzlich festlegen, wieviel Prozent des Haushaltseinkommens den jeweiligen Partnern zusteht.

Dies ist derzeit in Deutschland noch weitgehend ungeregelt, die Hausfrau oder der Hausmann hat lediglich Anspruch auf Wirtschaftsgeld in unbestimmter Höhe sowie auf ein Taschengeld von 5 bis 7 % des Nettoeinkommens.


Ich schlage für eine solche Regelung den Begriff „Betreuungsgehalt“ vor.


Wesentlich wichtiger allerdings ist eine solche Regelung noch für eine Zeit nach der Ehe bzw. generell für den Fall, dass ein Elternteil primär die Betreuung gemeinsamer Kinder übernimmt, auch wenn keine Beziehung mehr zwischen den Elternteilen besteht.


Das neue Unterhaltsrecht ist seit 8 Jahren in Kraft und in dieser Hinsicht ebenfalls hochgradig unfair. Denn im Regelfall ist es so, dass, sobald das Kind älter als 3 Jahre alt ist, vorausgesetzt wird, dass auch der betreuende Elternteil Vollzeit arbeitet. Das bedeutet also im Klartext, dass ein Elternteil die Betreuungsarbeit übernimmt oder zumindest den Großteil davon, gleichzeitig aber verpflichtet wird, Vollzeit zu arbeiten, also exakt dieselben Bedingungen erfüllen soll, wie das Elternteil, das die Betreuungsarbeit nicht oder nur zu kleineren Teilen übernimmt. Die Betreuungsarbeit gilt in diesem Modell als „selbstverständlich“ und offenbar völlig vernachlässigbar. Und das, obwohl es für Alleinerziehende wesentlich schwerer ist, eine Vollzeittätigkeit auszuführen, weil man z. B. gleichzeitig das Kind in die Betreuungseinrichtung bringen muss und auch wieder abholen.


Es wäre also speziell für solche Fälle noch wichtiger, ein Betreuungsgehalt einzuführen. Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass Betreuung von Kindern auch eine Leistung ist und zudem dazu führt, dass der betreuende Elternteil niemals dieselbe Arbeitsleistung erbringen kann wie der Elternteil, der nicht oder weniger betreut.

Zu verlangen, dass die Betreuung von Kindern quasi nebenher und völlig selbstverständlich laufen soll, ist, ich wiederhole mich, hochgradig unfair.


Nun werden, und damit beschließe ich diesen Text, viele Maskulisten an dieser Stelle argumentieren: „Aber er zahlt doch alles. Da kann der (bzw. die) eine sich doch neben der Vollzeittätigkeit ums Kind kümmern oder muss gar nicht Vollzeit arbeiten, wenn der andere doch alles zahlt!“.

Das allerdings verkennt völlig, wieviel ein Kind wirklich kostet. Wesentlich mehr nämlich, als die Düsseldorfer Tabelle so meint.


Ein kleines Beispiel: Ein ehemaliges Ehepaar hat ein 8-jähriges Kind, das 80 % der Zeit beim Vater lebt. Die Mutter des Kindes hat ein Nettoeinkommen von 3.000 € monatlich, der Vater des Kindes aufgrund längerer Familienauszeit ein Nettoeinkommen von 2.100 €. Der Vater hat eine 2,5-Zimmer Wohnung für 1200 € warm (ohnehin für eine Großstadt eher günstig). Alleine würde ihm eine 1-Raum Wohnung für 700 € reichen. Er zahlt also 500 € mehr an Miete. Da er ganztags arbeitet, braucht er auch eine solche Betreuung und zwar bis 18.00 (wobei er sich noch sehr hetzen muss, um pünktlich da zu sein, viele Einrichtungen schließen sogar bereits um 17.00 Uhr). Mit Mittagessen betragen die Kosten für den Hort 230 €. Damit wären wir bereits bei 730 € an Mehrkosten für das Kind. Die Schule verlangt im Monat 15 € Materialkosten, dazu kommen noch weitere Materialkosten von 5 € (Schulranzen, Federmäppchen, Schere etc. hochgerechnet auf die Schulzeit, außerdem Hefte, Bleistifte, Buntstifte, Radiergummi …), dazu Essen, Kleidung und Freizeit für das Kind von 250 € (das Kind besucht einen Sportverein und möchte wahrscheinlich auch ein bisschen mit Freunden mithalten können, zudem kostet die nötige Ferienfreizeit). 250 € ist recht tief gegriffen, realistischer wären wahrscheinlich 300 €.

Da wären wir also bei 1000 € Kosten für das Kind. Der Vater erhält von der Mutter aber lediglich 366 € (461 € minus halbes Kindergeld). Das Einkommen für ihn + Kind beträgt also monatlich 2.656 € (2.100 € Einkommen + 366 € Kindsunterhalt + 190 € Kindergeld).

Das, obwohl sich der Vater in unserem Beispiel meist um das Kind kümmert, Hausaufgaben betreut, kocht, wäscht, auf Elternabende und in Sprechstunden geht, das Kind pflegt, wenn es krank ist, es zum Sportverein fährt, zum Kinderarzt fährt, sowie zum Logopäden und daneben 8 h täglich arbeitet und folglich keine Freizeit mehr hat.

Zudem kann er niemals im selben Umfang beruflich aufsteigen wie die Mutter, da er wegen Schließzeiten der Betreuungseinrichtung keine Überstunden leisten kann und bei Kranktagen des Kindes zu Hause bleibt, sowie einen Großteil der Ferien abdecken muss.


Wer also so wie oben argumentiert, müsste dann dafür plädieren, die Beiträge nach der Düsseldorfer Tabelle so eklatant heraufzusetzen, dass sie sich an den tatsächlichen Kosten für das Kind orientieren. Das aber ist wesentlich schwerer umzurechnen (und unfairer) als ein Betreuungsgehalt für denjenigen, der den Großteil der Betreuung tatsächlich übernimmt.

Zum Abschluss noch ein sehr eindrücklicher Artikel aus Die Zeit zur Situation Alleinerziehender.