Die „femiverseuchte“ Justiz gegen „das sind Fachleute, die machen das schon“

Nachdem ich soeben die Kommentare unter der aktuellen Kolumne von Jan Fleischhauer gelesen habe, möchte ich ein im letzten Kommentarstrang angeschnittenes Thema noch einmal vertiefen. Denn unter besagtem Beitrag von Jan Fleischhauer zum Fall Gina Lisa Lohfink sammelten sich (neben den obligatorischen hässlichen „selbst schuld, wer sich so präsentiert“-Kommentaren) wieder jene Stimmen, die letztlich sagen „die Justiz / die Staatsanwaltschaft / das Gericht hat das so ermittelt / entschieden, also wird’s schon passen, man muss halt ein bisschen Vertrauen haben.“

Drrrrrrrrrrrrrrr, einmal zurückspulen bitte. Wir erinnern uns an den Fall Jörg Kachelmann. Und an das extreme Misstrauen damals gegenüber der Justiz. Ich habe beide Fälle recht intensiv verfolgt und bin mir sehr sicher, dass es oft dieselben Kommentatoren waren bzw. sind, die damals lautstark verkündeten, Staatsanwaltschaft und Gericht wäre aus Prinzip nicht zu trauen, die sich sogar zu recht wüsten Anschuldigungen hinreißen ließen und die nun plötzlich „aber die Staatsanwältin / das Gericht  / die Justiz hat doch …“ rufen bzw. schreiben.

Das finde ich sehr interessant. Offenbar gilt Misstrauen gegenüber der Justiz nicht immer. Und seeliges Vertrauen in die Justiz auch nicht immer. Sondern eben dann, wenn es in die eigene Agenda passt.

Wir spulen noch einmal zum Fall Kachelmann zurück: Damals gab es teilweise v. a. gegen die ermittelnden Staatsanwälte geradezu unglaubliche Anschuldigungen bis hin zu Drohungen und Veröffentlichung von Adressen (ich verstehe bis heute nicht ganz, warum sich die Staatsanwälte nicht juristisch zur Wehr gesetzt haben, aber vermutlich stand der Aufwand nicht für). Während heute dazu aufgerufen wird, der Justiz doch „bitte zu trauen“ und sie „machen zu lassen“ (man hätte sich solch mäßigende Stimmen ja auch damals manchmal gewünscht, wenn gegen Staatsanwaltschaft und Gericht wüst angeschimpft wurde, seltsamerweise aber blieben sie aus ^^).

Fest steht: Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte sind Menschen. Oft sind sie (massiver Personalmangel seit Jahren!)  sehr übearbeitet und müssen quasi innerhalb von Minuten über einen Fall entscheiden. Sie können Fakten auf eine bestimmte Art und Weise bewerten (beispielsweise gibt Hinweise, dass Richter, die selbst Mieter sind, eher zugunsten der Mieter entscheiden und es gibt Studien, die zeigen, dass müde Richter eher zu ungunsten des Angeklagten entscheiden und hungrige Richter härtere Urteile fällen). Und schließlich sind Richter, Staatsanwälte und Polizeibeamte eher selten hellseherisch begabt. Sie sitzen oft vor einem Wust an Aussagen, Indizien, Ermittungsergebnissen und müssen sich darauf (und rasch, wie gesagt) einen Reim machen. Natürlich kann ihre Einschätzung der Sachlage letztlich auch falsch sein.

Insofern ist es durchaus sinnvoll und in einem Staatssystem wie dem unsrigen, also einer Demokratie, auch absolut gewollt (Stichwort „Öffentlichkeit“!), nicht alles zu glauben oder hinzunehmen nur weil es eine „Amtsperson“ so gesagt oder beschlossen hat. Auf der anderen Seite sind extreme Angriffe, wie ich sie damals im Fall Kachelmann gelesen habe, auch völlig fehl am Platze. Nicht hinter jeder Entscheidung eines Staatsanwaltes oder Richters steckt eine Verschwörung ^^ (wer hier ein wenig böse Ironie findet, darf sie gerne behalten). Und sogar selten böse Absichten. Zumeist hat der Staatsanwalt oder Richter eben so entschieden, wie er oder sie es für richtig hielt. Diese Entscheidung kann natürlich dennoch falsch oder fehlerhaft sein. Das aber rechtfertigt weder wüste Angriffe noch generelles Misstrauen in Richtung Verschwörungstheorien. Genausowenig wie es angebracht ist, alles unhinterfragt hinzunehmen.

Der Fall Gina Lisa Lohfink

In letzter Zeit bin ich mehrfach darübergestolpert und habe mich jetzt letztlich doch zu einem kleinen Artikel entschlossen.

Zu der Beurteilung des Videos selbst kann ich wenig sagen. Ich habe nur einen Schnipsel davon gesehen. In diesem Schnipsel sagt sie tatsächlich zweimal „Hört auf“ (was sich theoretisch auf die Kamera beziehen könnte, aber für mich hörte es sich recht verzweifelt an) und man sieht, dass sie offenbar schwer breit ist oder unter Drogen steht, an der Art und Weise der schwerfälligen Bewegungen.

Eine „bloß“ verbale Ablehnung reicht nach aktueller Gesetzeslage allerdings nicht aus, um eine Vergewaltigung zu begründen (was ich übrigens falsch finde und m. M. nach geändert werden müsste). Auch könnte es natürlich sein, dass sich das „Hört auf“ auf die Kamera bezieht oder dies zumindest von Staatsanwaltschaft und Gericht so beurteilt wurde.

Es gibt allerdings drei Dinge, die mir in der ganzen Sache völlig unverständlich sind.

  1. Warum erhält Gina Lisa Lohfink einen Strafbefehl? Ich habe wirklich lange versucht darauf zu kommen, es wurde kein hinreichender Grund geboten. Weil sie vor der Polizei sagte, es habe sich angefühlt wie K. O.-Tropfen? Das ist nicht verboten. Ein Verdacht darf geäußert werden. Weil sie überhaupt eine Anzeige machte? Das Video ist ausreichend strittig, um ihre Anzeige als begründet anzusehen. Es musste von einem Gutachter geprüft werden, was bedeutet, Staatsanwaltschaft und Gericht waren sich nicht sicher, ob es sich um eine Vergewaltigung handelt oder nicht. Ich kann auch nach langer Recherche keine Begründung für diese Entscheidung von Staatsanwaltschaft und Gericht finden.

  2. Warum kamen die beiden Männer, die das Video gedreht und ins Netz gestellt haben, sowie zuvor an diverse Redaktionen geschickt hatten, so derart billig davon? Es handelte sich um einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Frau Lohfink bis tief hinein in deren Intimsphäre. 1.300 € (einer der Täter) bzw. gar keine Strafe (der andere Täter, weil er keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte) ist, ganz schlicht gesagt, ein Witz. Da wären ganz andere Summen und Strafen möglich gewesen. Bei diversen Prominenten ist das auch ganz anders gelaufen. Warum hier nicht? Weil man davon ausging, Frau Lohfink wäre irgendwie „selbst schuld“ weil sie ja schon freiwillig Sexvideos veröffentlicht hatte? Was wäre das für eine Rechtsauffassung?

  3. Warum wurden die drei jungen Männer, die im Gericht während des Prozesses gegen Gina Lisa Lohfink illegal filmten und Frau Lohfink anschließend bis auf die Damentoilette folgten und sie schwer beleidigten nicht festgenommen und ihre Personalien festgestellt? Ein nahezu unverständliches Versäumnis!

Alle drei Punkte zusammengenommen wirft das Ganze kein besonders glorreiches Licht auf unseren Rechtstaat!

Auch noch völlig unverständlich ist mir, warum ein bekannter Club a) einen VIP-Betreuer ohne festen Wohnsitz und mit zahlreichen Vorstrafen beschäftigt, den sie offenbar nicht zuvor überprüft hatten. Sehr vertrauenerweckend, indeed!

Und b) diesen nach dem Vorfall der ja unstrittig ist (also das Veröffentlichen des Sexvideos eines VIP-Gastes) noch zwei Jahre weiterbeschäftigt. Nochmals sehr vertrauenerweckend …

 

Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung

Das Thema Falschbeschuldigung polarisiert stark. Und obwohl Falschbeschuldigung bei nahezu allen Arten von Straftaten vorkommt, von Diebstahl oder Betrug über Körperverletzung bis hin zu Mord, wird das Thema seltsamerweise niemals so hochgekocht wie im Falle von Vergewaltigung.

Was dabei ebenso seltsamerweise auch so gut wie nie thematisiert wird, ist die Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung. Also, dass ein tatsächliches Vergewaltigungsopfer vom Täter, von seinem Umfeld oder gar von Ermittlungsbeamten der Falschbeschuldigung bezichtigt wird und deshalb eventuell sogar einen Prozess durchstehen muss.

Die Journalismusplattform „The Marshall Project“ hat eine aufwühlende Reportage zu einem solchen Fall eröffnet (auf Englisch). Sie ist sehr lange aber auch sehr lesenswert.

Kurzzusammenfassung: Die 18-Jährige Marie, die aus prekären Verhältnissen stammt,  wird von ihrer Pflegemutter in aufgelöstem Zustand gefunden. Sie berichtet, ein maskierter Unbekannter wäre in die Wohnung eingebrochen, habe sie gefesselt, geknebelt und vergewaltigt. Bei der anschließenden Untersuchung hat das Mädchen nur wenig Verletzungsspuren. Keiner glaubt ihr wirklich, nicht einmal die Pflegemutter. Die Polizei findet ihre Aussage ebenfalls nicht glaubwürdig. Ihr wird bezüglich der Fesselungsspuren Selbstverletzung vorgeworfen. Am Ende ist Marie so verunsichert, dass sie angibt, sie habe vielleicht nur geträumt. Daraufhin wird sie wegen Falschbeschuldigung angezeigt, angeklagt und vor Gericht gestellt.

Gleichzeitig ermitteln zwei Polizeibeamtinnen im Falle eines geschickten Serienvergewaltigers. Er überfällt Frauen in ihrem Zuhause, von der 62-Jährigen bis zur 26-Jährigen. Er bedroht sie mit einer Stichwaffe, fesselt sie, benutzt Kondome und Gleitmittel und verwischt seine Spuren. Die Ermittlungsarbeit ist äußerst schwierig. Als die beiden den Täter schließlich doch fassen, finden sie unter anderem die pinke Digitalkamera, die er zuvor einem seiner Opfer geklaut hatte. Unter den zahlreichen Fotos seiner Opfer darauf, finden sich auch Fotos der gefesselten und geknebelten Marie. Sie wurde Opfer des Serienvergewaltigers. Und trotzdem der Falschbeschuldigung angeklagt.

Interessanterweise ist sie, das Mädchen aus schlechten Verhältnissen, das einzige seiner Opfer, dem nicht geglaubt wurde.

Solche Fälle sind häufiger als man denkt:

1983 beschuldigte eine junge, 17-Jährige Prostituierte den unbescholtenen Familienvater Robert Hansen, sie mit vorgehaltener Waffe entführt und brutal vergewaltigt zu haben. Sie konnte entkommen. Hansen beschuldigt die Frau der Falschbeschuldigung, es ginge ihr lediglich darum, ihn zu erpressen. Hansen wird freigelassen. Er hat insgesamt 17 Frauen entführt, vergewaltigt und ermordet.

1984 beschuldigt die Prostituierte Rebecca Garda Guay den unauffälligen Gary Ridgway, sie gewürgt und misshandelt zu haben. Vor dem Vergewaltigungsversuch konnte sie fliehen. Gary Rigdway gibt an, er habe in Notwehr gehandelt, sie habe ihn beim Oralverkehr gebissen. Die eigentliche Täterin sei sie. Er wird freigelassen. Gary Rigdway hat vermutlich 46 Frauen vergewaltigt und ermordet.

1991 flieht ein 14-Jähriger Junge zu einer Nachbarin. Jeffrey Dahmer habe versucht, ihn zu vergewaltigen und habe ihn misshandelt. Die hinzugezogene Polizei glaubt Dahmer, der angibt, es handle sich um eine Falschbeschuldigung. Der Junge sei betrunken, zudem volljährig und sein Liebhaber. Als „Beweis“ zeigt er den Beamten Fotos von dem Jungen, die er zuvor gemacht hat. Die Beamten glauben ihm und nicht dem Jungen und ziehen ab. Wenig später bringt Dahmer den Jungen um.

2016 gesteht der wegen mehreren Vergewaltigungen angeklagte Bernd F. schließlich auch die Vergewaltigung einer jungen Verwandten. Die junge Frau war jahrelang von ihrer Familie der Falschbeschuldigung verdächtigt worden.

Bei nicht wenigen Serienvergewaltigern (und -mördern) finden sich zunächst Fälle von Opfern, die angaben, von ihm vergewaltigt worden zu sein (oder es einen Versuch gab), denen man nicht glaubte. Oft, weil sie Prostituierte waren oder aus prekären Lebensumständen kamen. Oft auch, weil man im Familienumfeld lieber an die Unschuld des Täters glauben wollte und es daher „einfacher“ schien, das Opfer einer Falschbeschuldigung zu bezichtigen..

Und Serienvergewaltigungen durch Unbekannte oder flüchtig Bekannte sind letztlich meist diejenigen Fälle, die tatsächlich aufgeklärt werden. Bei „einfachen“ Vergewaltigungen ist die Beweislage wesentlich schwieriger (was u. a. an der Tatsache ersichtlich ist, dass die „fehlgeschlagenen“ Versuche bei Serienvergewaltigern oft „frühe Versuche“ sind und den Opfern in diesen Fällen selten geglaubt wird).

Wer also das Wort „Falschbeschuldigung“ allzu rasch im Munde führt, sollte vielleicht ab und an mal einen Moment innehalten und sich überlegen, was eine solche Anschuldigung mit einem tatsächlichen Vergewaltigungsopfer macht. Es wird dadurch nämlich tatsächlich doppelt zum Opfer: Opfer einer Vergewaltigung und Opfer einer Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung.

Es gibt neben der Möglichkeit einer Falschbeschuldigung durchaus auch die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung. Von einer allzu raschen Positionierung ist daher doch recht dringend abzuraten.