Der Fall Gina Lisa Lohfink

In letzter Zeit bin ich mehrfach darübergestolpert und habe mich jetzt letztlich doch zu einem kleinen Artikel entschlossen.

Zu der Beurteilung des Videos selbst kann ich wenig sagen. Ich habe nur einen Schnipsel davon gesehen. In diesem Schnipsel sagt sie tatsächlich zweimal „Hört auf“ (was sich theoretisch auf die Kamera beziehen könnte, aber für mich hörte es sich recht verzweifelt an) und man sieht, dass sie offenbar schwer breit ist oder unter Drogen steht, an der Art und Weise der schwerfälligen Bewegungen.

Eine „bloß“ verbale Ablehnung reicht nach aktueller Gesetzeslage allerdings nicht aus, um eine Vergewaltigung zu begründen (was ich übrigens falsch finde und m. M. nach geändert werden müsste). Auch könnte es natürlich sein, dass sich das „Hört auf“ auf die Kamera bezieht oder dies zumindest von Staatsanwaltschaft und Gericht so beurteilt wurde.

Es gibt allerdings drei Dinge, die mir in der ganzen Sache völlig unverständlich sind.

  1. Warum erhält Gina Lisa Lohfink einen Strafbefehl? Ich habe wirklich lange versucht darauf zu kommen, es wurde kein hinreichender Grund geboten. Weil sie vor der Polizei sagte, es habe sich angefühlt wie K. O.-Tropfen? Das ist nicht verboten. Ein Verdacht darf geäußert werden. Weil sie überhaupt eine Anzeige machte? Das Video ist ausreichend strittig, um ihre Anzeige als begründet anzusehen. Es musste von einem Gutachter geprüft werden, was bedeutet, Staatsanwaltschaft und Gericht waren sich nicht sicher, ob es sich um eine Vergewaltigung handelt oder nicht. Ich kann auch nach langer Recherche keine Begründung für diese Entscheidung von Staatsanwaltschaft und Gericht finden.

  2. Warum kamen die beiden Männer, die das Video gedreht und ins Netz gestellt haben, sowie zuvor an diverse Redaktionen geschickt hatten, so derart billig davon? Es handelte sich um einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Frau Lohfink bis tief hinein in deren Intimsphäre. 1.300 € (einer der Täter) bzw. gar keine Strafe (der andere Täter, weil er keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte) ist, ganz schlicht gesagt, ein Witz. Da wären ganz andere Summen und Strafen möglich gewesen. Bei diversen Prominenten ist das auch ganz anders gelaufen. Warum hier nicht? Weil man davon ausging, Frau Lohfink wäre irgendwie „selbst schuld“ weil sie ja schon freiwillig Sexvideos veröffentlicht hatte? Was wäre das für eine Rechtsauffassung?

  3. Warum wurden die drei jungen Männer, die im Gericht während des Prozesses gegen Gina Lisa Lohfink illegal filmten und Frau Lohfink anschließend bis auf die Damentoilette folgten und sie schwer beleidigten nicht festgenommen und ihre Personalien festgestellt? Ein nahezu unverständliches Versäumnis!

Alle drei Punkte zusammengenommen wirft das Ganze kein besonders glorreiches Licht auf unseren Rechtstaat!

Auch noch völlig unverständlich ist mir, warum ein bekannter Club a) einen VIP-Betreuer ohne festen Wohnsitz und mit zahlreichen Vorstrafen beschäftigt, den sie offenbar nicht zuvor überprüft hatten. Sehr vertrauenerweckend, indeed!

Und b) diesen nach dem Vorfall der ja unstrittig ist (also das Veröffentlichen des Sexvideos eines VIP-Gastes) noch zwei Jahre weiterbeschäftigt. Nochmals sehr vertrauenerweckend …

 

113 Gedanken zu “Der Fall Gina Lisa Lohfink

  1. Der Fall Gina Lisa ist auch meiner Sicht recht eindeutig. Die junge Frau wurde vergewaltigt, als sie ihrer Sinne nicht mächtig war. Zumindest sieht es nach allen Aspekten die erkennbar sind so aus. Warum die Richtenden trotzdem dies anders sehen, ist total unklar, aber wird sich hoffentlich noch klären.

    Anders ist es im Fall von Brock Turner.
    http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/sexuelle-uebergriffe-an-amerikanischen-universitaeten-14278365.html
    Er wird ebenfalls der Vergewaltigung beschuldigt Allerdings ist in diesem Fall nicht nur sie, sondern auch er vollständig neben sich gewesen. Sie war bewusstlos sagt sie, als sie Sex hatten. Er sagt er könne sich an nichts erinnern. Ein Freund scheint die beiden getrennt zu haben, als es passierte. Hier ist die Einschätzung sehr problematisch. Sollten beide sich im gleichen Zustand befunden und Sex miteinander gehabt haben, dann kann dies aus meiner Sicht nicht als Vergewaltigung gewertet werden. Denn dann geht man automatisch davon aus, dass Sex mit einer Frau potentiell eine Vergewaltigung ist. Warum? Weil der einzigen Unterschied in diesem Fall der ist, dass er ihr den Penis in die Vagina gesteckt hat und nicht sie etwas ihm. Es wird also die Verantwortung rein auf den Mann übertragen. Er weil er ein „Vergewaltiungsinstrument in der Hose hat“ obliegt es, sich in keine Situation zu bringen, in der er mit einer Frau Sex hat, die selbst nicht mehr weis was sie tut. Die Frau wird also auf eine Stufe mit einem Kind gestellt. In Amerika ist das bereits Gesetz. Bei uns soll es jetzt kommen.

    Das ist der Aspekt in dieser Diskussion, der ebenfalls kaum bis gar nicht beachtet wird.

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    1. Nein, eine Frau kann auch vergewaltigen. Die Definition ist „Eindringen in den Körper des Opfers oder des Täters“. es kommt in dem Fall darauf an, wer noch herr seiner/ihrer Sinne war und wer nicht mehr.

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      1. Und wie du siehst, ist es wenn beide nicht mehr wissen was sie tun, der Mann der verantwortlich gemacht wird dafür dass sein Penis in ihrer Scheide war. Der reine Vorgang des Hineinschiebens des Geschlechtsteils ins andere Geschlechtsteil wird als Vergewaltigung gewertet.
        Mehr Kluft kann man zwischen den Geschlechtern nicht mehr aufreissen.

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      2. Ok Ich hab versucht das ganze zu verstehen, aber mein Englisch ist offenbar zu schwach. Dennoch halte ich die Kritik im Fall wenn beide betrunken sind und Sex haben, es nicht sein kann, dass dann nur einer und zwar der Mann die Verantwortung übernehmen muss und sogar bestraft wird.

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    2. Nein. Der Fall war auch mehr als klar. http://www.independent.co.uk/news/world/americas/stanford-rape-case-hero-swedish-students-who-stopped-brock-turners-attack-describe-what-they-saw-a7070226.html
      Selbst sein Vater weiß das. https://www.documentcloud.org/documents/2852614-Letter-from-Brock-Turner-s-Father.html (Seite 3)
      Und nun wissen wir auch, warum er sich die Schuld nicht eingestehen will. Schließlich rechtfertigen ja „20 minutes of action“ nicht, dass er für 6 Monate in den Knast muss!

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      1. Der Fall ist ja nun wirklich völlig klar (dachte nach gerks beschreibung, es handle sich um einen anderen), klarer noch als der von Gina Lisa Lohfink. Es gibt unabhängige Zeugen, die sahen, wie er mit der bewusstlosen, nicht ansprechbaren Frau Geschlechtsverkehr ausübte. Es gibt Zeugen dafür, dass sie zuvor schon am Rande des Deliriums war. Es gibt den Blutalkoholwert, der bei ihr so hoch war, dass sie fast zwangsläufig völlig weg sein musste, während er bei ihm auch hoch, aber lange nicht so hoch war, dass er keine Kontrolle mehr über sich gehabt hätte. Was schon allein die Tatsache zeigt, dass er noch fliehen konnte (und dass er das versucht hat, zeigt durchaus, dass er noch in der Lage war, das Unrecht seiner Tat zu erkennen). Eigentlich geht es kaum klarer. Und das hat absolut nichts damit zu tun, dass er „seinen Penis reingesteckt hat“. Wäre er bewusstlos gewesen und sie hätte ihn einfach „benutzt“, wäre der Fall halt andersrum. Ich verstehe gar nicht, wie man auf gerks Interpretation kommen kann in diesem Fall. Ich dachte echt, es handle sich um einen ganz anderen Fall.

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      2. Was ich bei dir echt eine total starke Charaktereigenschaft finde (und das sage ich jetzt völlig ohne Bosheit und ganz ehrlich!), ist, dass Du in der Lage bist, einmal gefasste Überzeugungen nochmals zu überdenken und notfalls zu revidieren. Das findet man wirklich sehr sehr selten zumal im Netz und ich finde das wirklich gut. Ich bin dazu nicht wirklich gut in der Lage.

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    3. Kein „Freund“ hat die beiden getrennt, sondern zwei schwedische Radfahrer. Lies ihren Brief. Wenn jemand alkoholisiert fährt und dabei ein Kind niederfährt, wird seine Trunkenheit auch nicht schuldmindernd gewertet. Sie hatte Verletzungen im Scheidenbereich, sowie Erde und Nadeln (von Bäumen) in der Vagina. Und als die schwedischen Radfahrer daherkamen, ist er geflüchtet. Warum wohl?

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      1. Ach, das ist der Fall? Dachte nach gerks Schilderung, es handle sich um einen anderen …
        Dieser Fall ist aber doch völlig klar. Sie war bewusstlos, er nicht. Ist gleich Vergewaltigung. Er kam mit 6 Monaten ohnehin sehr leicht davon.

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      2. „Er kam mit 6 Monaten ohnehin sehr leicht davon.“

        Soweit ich weiß soll er nur 3 davon absitzen müssen.

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  2. Den letzten punkt verstehe ich neben den anderen ungeheuerlichkeiten auch am wenigsten.
    Laut dem was man so verfolgen kann, wurde vor verhandlungsbeginn eine Warnung ausgesprochen dass im Falle von Aufnahmen Geldstrafen drohen. Und nachher kommen die 3, die nicht nur widerrechtlich Aufnahmen gemacht, sondern sie auch noch schwer beleidigt und verleumdet haben („lügnerin, hure“) ohne jede Sanktion davon und die einzige Entschuldigung heißt plötzlich „man könne da nichts machen“ ?
    Hallo McFly, jemand zu hause?!

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    1. Dies „Da kann man nichts machen“ ist eine Unglaublichkeit. Selbstverständlich kann man. Festnehmen, Personalien aufnehmen und dann kann Frau Lohfink entscheiden, ob sie sie wegen Beleidigung anzeigt. Mal ganz abgesehen davon, dass sie in einem öffentlichen Gericht die Ordnung gestört haben. Zumal sie sich über die Auflage des Gerichts, keine Film- und Fotoaufnahmen zu machen, hinweggesetzt haben. Unglaublich!

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    2. Ich frage mich wie hier die Staatsanwältin und die Richterin zu gleichlautender Beurteilung einer Falschbeschuldigung kommen können. Vielleicht fehlen uns einfach noch Fakten. Die beiden Personen dürfen erst über den Sachverhalt reden, wenn das endgültige (nicht mehr beeinspruchte) Urteil vorliegt. Möglicherweise wird es dann klarer?

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      1. Ganz ehrlich? Richter hinterfragen die Staatsanwaltschaft in so einem Fall eher kaum mal. Sie haben viel zu viel zu tun. Und gerade, wenn es erstmal „nur“ um einen Strafbefehl ging, kann ich mir zumindest vorstellen, dass das schlicht durchgewunken wurde.

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  3. „Weil man davon ausging, Frau Lohfink wäre irgendwie „selbst schuld“ weil sie ja schon freiwillig Sexvideos veröffentlicht hatte?“

    Ich finde den Vergleich mit anderen Verbrechen ja immer irgendwie unangemessen, aber wenn das ein Grund ist, dieses Urteil zu fällen, dann frage ich mich, warum man Diebe, die Leute bestehlen, welche an Green Peace oder die Caritas spenden, überhaupt noch bestraft. Die verschenken ja schließlich auch sonst freiwillig Geld!!1

    „Warum wurden die drei jungen Männer, die im Gericht während des Prozesses gegen Gina Lisa Lohfink illegal filmten und Frau Lohfink anschließend bis auf die Damentoilette folgten und sie schwer beleidigten nicht festgenommen und ihre Personalien festgestellt? Ein nahezu unverständliches Versäumnis!“

    Ich verliere langsam meinen Glauben an die Menschheit und fürchte, dass Polizisten und Staatsdiener auch nicht mehr zwischen TV/Internet und Realität unterscheiden können und meinen, sie hätte es verdient, herabgewürdigt zu werden.
    Ich will nicht mehr auf diesem Planeten leben.

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    1. “ dann frage ich mich, warum man Diebe, die Leute bestehlen, welche an Green Peace oder die Caritas spenden, überhaupt noch bestraft. Die verschenken ja schließlich auch sonst freiwillig Geld!!“

      Guter Punkt!

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  4. „dann frage ich mich, warum man Diebe, die Leute bestehlen, welche an Green Peace oder die Caritas spenden, überhaupt noch bestraft. Die verschenken ja schließlich auch sonst freiwillig Geld“

    Nett, dass in der Tat streitig, und zwar in Betrugsfällen in denen zu einer „Spende“ verleitet wird (die deinem keinen sozialen Zweck zu gute kommt, sondern vom Betrüger einbehalten wird).

    Sexuelles Verhalten, und ein „Vermaktungsmodell“, dass auf Skandalen aufbaut, haben durchaus Sachbezug. Damit wird sie aber nicht… vogelfrei.

    Merkwürdig wirken die Vorgänge allemal. Falls es zu einer Klärung kommt, eine Zusammenfassung von dir würde ich schätzen, Margret.

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  5. Dass Gina-Lisa sich mit ihren „Hör-auf!“ lediglich auf die Kamera bezog habe ich in letzter Zeit auch hin und wieder gelesen. Aber eigentlich ist es doch eher spekulativ. Wussten die beiden Männer, warum genau sie „Hör auf!“ gefleht hat? Und hat es sie überhaupt interessiert? Ganz bestimmt nicht. Jeder anständige Mann, der währrend des Liebesaktes ein deutliches „Hör auf!“ von seiner Partnerin hört, würde sich sofort zurücknehmen. Gina-Lisa hat ihren Kopf weggedreht und versucht, sich zu wehren, als ihr einer der beiden Typen seinen Penis in den Mund geschoben hat. Ob sie ihm generell keinen blasen wollte, oder ob es nur daran lag, dass eine Kamera auf sie gerichtet wa , spielt dabei keine Rolle. Sie wollte den Oralsex in dem Moment mit ihm nicht praktizieren, aber der Typ hat sich einfach darüberhinweggesetzt, ihre schlechte Verfassung ausgenutzt und sie gegen ihren Willen oral penetriert. Natürlich ist das eine Vergewaltigung, kein Zweifel.

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    1. Hallo Stephi,

      Danke für deinen Beitrag. Ich habe, wie gesgt, nur einen circa 1,5-minütigen Ausschnitt des Videos gesehen. Ist es denn im Gesamtvideo so, dass sie beim Versuch des einen Mannes in ihren Mund einzudringen den Kopf wegdreht und „Hör auf“ sagt und er daraufhin trotzdem weitermacht?
      In diesem Fall wäre mir die Entscheidung auch zur Einstellung des damaligen Verfahrens wirklich völlig unverständlich.

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      1. Also, ich kenne auch nur den von dir genannten Ausschnitt, und in dem war es zu sehen. Aber gerade bei dem kurzen Blowjob ist gut zu erkennen, dass sie das nicht wollte, so, wie ihren Kopf hin und her gewälzt hat und „Hör auf“ gelallt hat.

        Ich fühle mich ja ein bisschen schnutzig, weil ich mir dieses Video angesehen habe, aber ich wollte es selber beurteilen. Immerhin sind die Videos mittlerweile von Pornhub gelöscht worden.

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      2. Ich hab es jetzt auch gelesen. Auf SPON, oder? Unglaublich die Aussage des Anwalts „Man prüfe „alle zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schritte, darunter auch Schadensersatzansprüche, gegen Frau Lohfink und ihr Umfeld“.

        Ja, er hat da echt zwei tolle Ehrenmänner. Drehen ein Video ohne Einverständnis und bieten es Redaktionen zum Verkauf an. Und wollen jetzt noch Geld dafür, weil bekannt wurde, wie schäbig sie sich verhalten.

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  6. „Warum erhält Gina Lisa Lohfink einen Strafbefehl?“

    Dazu findet sich hier etwas:

    http://www.focus.de/kultur/kino_tv/gina-lisa-lohfink-staatsanwaltschaft-vergewaltigung-erfunden-ermittlungen-gegen-gina-lisa_id_3929953.html

    Auslöser des Falls soll ein Video sein, das 2012 kursierte und die einstige „Germany’s Next Topmodel“-Kandidatin und die Männer beim Sex gezeigt haben soll. Lohfink habe daraufhin Anzeige erstattet und den Männern vorgeworfen, das Video nicht nur zu unrecht verbreitet zu haben, sondern ihr auch k.o.-Tropfen gegeben und sie vergewaltigt zu haben, sagte der Sprecher.
    Auch Gutachten erstellt
    Die Staatsanwaltschaft habe deshalb Ermittlungen aufgenommen, Durchsuchungen durchgeführt und Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei sei auf einem Handy eine längere Version des Videos sichergestellt worden. Die Ermittler seien nach dessen Auswertung sowie nach Hinzuziehung eines toxikologischen Sachverständigen, der auf k.o.-Tropfen spezialisiert ist, zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vergewaltigung nicht stattgefunden habe.

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    1. Der Scherz ist nur, dass dieses toxikologische Gutachten eigentlich zwangsläufig für die Tonne sein muss. Warum? Es gibt K.O.-Tropfen, die bereits nach 6 bis 8 Stunden nicht mehr nachweisbar sind. Gina Lisa Lohfink war aber wohl circa 12 Stunden in der Wohnung.

      Zudem: Einen Verdacht zumal bei der polizeilichen Vernehmung auszusprechen, ist keine Straftat. Erst wenn man wider besseres Wissen jemanden einer Straftat beschuldigt, handelt es sich um falsche Verdächtigung (korrekte Bezeichnung für Falschbeschuldigung). Dass Gina Lisa Lohfink aber wusste, dass keine K.O.-Tropfen gegeben wurden und es dennoch behauptet hat, müsste erst einmal nachgewiesen werden. Dieser Artikel im Stern stellt den Sachverhalt übrigens so dar, dass sie den Verdacht gar nicht gegen bestimmte Personen gerichtet hat, sondern angab, es könne vielleicht bereits im Club passiert sein.

      Dass so ein Aufwand nötig war, zeigt eigentlich, dass sich die Ermittler selbst nicht sicher waren, ob es sich um eine Straftat handelt. Umso unverständlicher ist mir der Strafbefehl.

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      1. Du bringst es auf den Punkt “ Einen Verdacht zumal bei der polizeilichen Vernehmung auszusprechen, ist keine Straftat. “ Wie beweist man, dass jemand diese falsche Verdächtigung tatsächlich mit dem Wissen ausgesprochen hat, dass sie falsch war?
        Bis jetzt gaben Frauen die diese Lüge zu, meistens nur deswegen, weil sie sich in Widersprüche verstrickten. Nach der Gesetzesänderung zum sogenannten „NeinHeißtNein“ brauchen sie kein Lügengebäude mehr aufbauen, sie brauchen nur noch eines erfinden, eine Aussage dass sie den Sex nicht gewollt hätten. Mehr brauchen sie nicht zu sagen. Keine Gegenwehr, keine Gewaltspuren, keine Schreie, kein Aufsehen, kein Versuch Zeugen zu alarmieren. Nichts.

        Wie beweist man so einer Person, dass sie eine falsche Verdächtigung ausgesprochen hat? Leider wird einfach nicht wahrgenommen, was diese Verschärfung bedeuten wird für sehr viele unschuldige Männer. Man schafft eine scharfe Waffe, die sicher gerne von skrupellosen Menschen benutzt werden wird, die zufällig weiblich geboren worden sind und sie daher ohne Angst vor Strafe benutzen können.
        Man macht eine andere Art von Vergewaltigung praktisch straffrei.Die der Vergewaltigung des Lebens eines anderen Menschen durch eine Lüge.

        Und ich bin fast sicher, dass wenn dann ein Rückgang der Anklagen wegen Falschbeschuldigungen zu sehen ist und ein Anstieg der Zahlen der Verurteilung wegen Vergewaltigung niemand im Feminismus einen Zusammenhang herstellen will und wird. Im Gegenteil man wird jubeln über diese wirksame Maßnahme zum Schutz von Frauen. Ja. Aber nur zum Schutz von Frauen. Das gleichwertige Schutzbedürfnis der Männer wird langsam vollständig ignoriert

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      2. Der Punkt ist, dass eine Aussage alleine vor Gericht kaum etwas wert ist.Das Szenario, das Du beschreibst, ist auch schon heute möglich. Wer falschbeschuldigen will, kann z. B. erklären er/sie wäre festgehalten worden. Das lässt sich auch nur (eventuell) dann nachweisen, wenn es sehr fest war und zu Verletzungen geführt hat. Und stellt dennoch eine klassische Nötigungshandlung dar. Wer also tatsächlich eine falsche Verdächtigung plant, kann dies ganz genauso bereits heute. Da ändert sich mit der neuen Gesetzeslage nichts.

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      3. Das sehe ich anders. Derzeit sind zwingend noch Sachbeweise notwendig. Daher es müssen entweder Zeugen des Vorfalls (nicht des Ganzen), Spuren von Gewaltanwendung, eindeutige Abwehrhandlungen und ähnliches zusätzlich zur Aussage des mutmaßlichen Opfers vorhanden sein, sonst kommt es zu einem Freispruch im Zweifel.
        Mit der neuen Gesetzeslage muss der Richtende im Fall der Abwesenheit all dieser Sachen die Glaubwürdigkeit der betroffenen Person beurteilen. Sieht er es als glaubhaft, kann er allein aufgrund dieser Aussage einen Schuldspruch treffen.
        Das ist natürlich bei der jetzigen Stimmungslage, wo jedem Mann unterstellt wird ein potentieller Vergewaltiger zu sein, wo in ungeheuerlicher Form von feminstischen Organisationen jeder Angezeigte zum Täter gemacht wird, ein schwere Minderung des Schutzes von Männern vor durch Falschaussage verursachter Haft.

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      4. Bitte lies den Gesetzesentwurf dazu und die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf durch die Forderung nach noch größerer Verschärfung eingebracht wurde:
        „wenn das Opfer die Situation
        von vornherein als bedrohlich empfindet, wenn der besonders dreiste
        Täter seine Absicht nicht verbirgt“
        http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/945/017.html?cms_selectedTab=section-2

        Wird diese extreme Variante umgesetzt (und es sieht sehr danach aus) sind Sachbeweise nicht mehr ZWINGEND erforderlich. Bei Abwesenheit kann der Richtende entscheiden ob die Glaubwürdigkeit ausreicht.
        Schade dass ich bei dir hier keine Neuüberlegungen auslösen kann, so dass du dir diese Sache ganz genau anschaust.. Und nicht dem „NeinHeißtNein“ aufsiitzt. Klar ist Nein , Nein wenn es eindeutig ist. Wenn allerdings nur noch die Aussage der Frau ausreicht, dieses Nein zu beweisen, ist der Rechtsstaat auf den Kopf gestellt.
        Das ist so, als ob jemand behaupten könnte bei ihm ist eingebrochen worden, es sind aber keinerlei Spuren zu finden, keine Unordnung im Raum, keine Manipulationen an Schlössern, keine eingeschlagenen Scheiben, nichts.
        Aber die Person kann durch ihre dramatische und schlüssige Schilderung so überzeugen, dass man die Entwendung des Eigentums glaubt und diese bestätigt.

        Denkst dudbei so einer Gesetzeslage würde überhaupt noch irgendein Haushalt versicherbar sein? Das wäre ein Freifahrtsschein für Versicherungsbetrug.

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      5. „Nach der Gesetzesänderung zum sogenannten „NeinHeißtNein“ brauchen sie kein Lügengebäude mehr aufbauen, sie brauchen nur noch eines erfinden, eine Aussage dass sie den Sex nicht gewollt hätten.“

        Und es ist besser, wenn man deutlich beweisen kann, dass man „nein“ gesagt hat (Video!!), und es trotzdem nichts hilft? Dass man sich deutlich wehren muss, selbst wenn man wegen starker Alkoholisierung und einem eventuellen Drogencocktail im Blut sich schlicht nicht wehren oder aufstehen KANN?

        „Wie beweist man so einer Person, dass sie eine falsche Verdächtigung ausgesprochen hat?“

        Ja, bei „nein heißt nein“ ist es Aussage gegen Aussage. So wie bei vielen anderen Delikten, bei denen es keine eindeutigen Beweise gibt, auch. Wie beweist man denn, dass der/die Täter/in lügt?

        „Derzeit sind zwingend noch Sachbeweise notwendig.“

        Die einen Dreck nützen, solange ein „Nein“ nicht reicht. Wie man hier sieht. Nein, es geht sogar so weit, dass zwei Cretins den Spieß umdrehen können.

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      6. @shark: Indem man in seinen Worten und dem zugehörigen Verhalten und der Subkommunikation konsistent nein sagt. Das sind Frauen wohl nicht gewöhnt weil es Vorteile hat, sich immer alle Möglichkeiten offen zu halten. Sie hier ist das jedenfalls nicht.

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      7. @“lh“
        Wenn du in einen Beitrag nicht „Frauen dies, Frauen das“ unterbringst, bist du unausgelastet, nicht wahr?

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      8. Ich bin halt harmoniebedürftig. Ich erlebe den völligen Mangel an feministisch-weiblicher Selbstkritik als starkes und unheilvoll spannungsgeladenes Ungleichgewicht, welches dringend nach einem Ausgleich verlangt.

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      9. Dich meinte ich nicht einmal damit. Du hast deine Prinzipien und das erkenne ich an. Du hast, soweit ich mich erinnere, auch Alices Schwarzers Berichterstattung gutgeheißen, indem Du sie als Anwältin von Kachelmann (Ex-)Freundin im öffentlichen Prozess bezeichnet hast. Und diese Haltung ist durchaus konsequent und nachvollziehbar. Tatsächlich läuft ja in so einer Verhandlung neben einem juristischen fast immer auch ein öffentlicher Prozess (der wesentlich verheerender sein kann) und dass Du der Meinung bist, in diesem Prozess brauche jeder einen Anwalt, kann ich nachvollziehen und respektieren.

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  7. Interessant ist auch, was der Strafverteidiger der beiden Männer nicht nur behauptet, Gina-Lisa hätte freiwillig mitgemacht und den Sex genossen, sondern auch noch betont hat, dass sie es mit „zwei attraktiven, gut gebauten jungen Männern“ getan hat. Da höre ich wieder diesen Mythos heraus: Attraktive Männer vergewaltigen keine Frauen.

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      1. Das ist in diesem Artikel zu lesen:
        http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gina-lisa-lohfink-muss-ich-erst-umgebracht-werden-a-1097049.html

        Gina-Lisa fragt „Muss ich erst umgebracht werden?“ Da macht man sich eher Gedanken, dass die Frau sich nicht selber umbringt. So dermaßen von der Justiz in Stich gelassen und verraten zu werden muss doch zermürbend sein.

        Die Männer wurden nicht wegen Vergewaltigung angeklagt, obwohl das Video zeigt, wie sie über eine zugedröhnte, wehrlose Frau herfallen und ihr „Hör auf!“ ignorieren. Sie mussten nur eine läppische Geldstrafe dafür zahlen, dass sie maßiv ihre Intimsphäre verletzt und sie bloßgestellt haben, und davon profitieren wollten. Und zu guter Letzt lässt man die Typen ungestraft davon kommen, die ihr vor Gericht aufgelauert sind und sie gefilmt und beschimpft haben.

        Wir können also schön mitverfolgen, wie Gina-Lisa quasi entrechtet wird und ihre Würde mit Füßen tritt. Das ist doch furchtbar! Soviel zur „femizentrischen Gesellschaft“…

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  8. Hier wird von einem Gericht trotz des klaren sichtbaren „Hör auf“ in einem Ausschnitt die Verurteilung der Frau als Falschbeschuldigerin angestrebt. Laut Statement des Gerichtssprechers,stützt sich dies auf eine deutlich längere Version des Videos das dem Gericht vorliegt. Dieses scheint außer dem Gericht noch niemand gesehen zu haben.
    Die Frage ist jetzt, ob es tatsächlich möglich ist, dass sich ein „Hör auf, hör auf“ durch eine nachfolgende Sequenz in dieser längeren Fassung als einvernehmlicher Sex bewiesen werden kann.
    Und die viel dringende Schlussfolgerung ist daraus dann, dass j jeder Mann gut beraten ist, sofort von einer Frau wegzugehen, die „Hör auf“ sagt oder sich irgendwie zeigt, dass sie ihr Einverständnis nicht gibt. Sowie dafür zu sorgen, dass es auch beweiskräftig ist, dass er sie in Ruhe gelassen hat danach. Auch wenn dies nur ein „Warte noch, ich bin nicht soweit“ dargestellt hätte. Ein Verbleiben bei der Frau nach so einem „Hör auf“ könnte in Zukunft als Vergewaltigung gewertet werden. Egal was danach noch geschieht.

    Denn es wird nicht mehr bewertet was gesamt geschah, nur dass ein „Hör auf“ in jedem Fall ein Stopp ist. Das wird Frauen mehr schützen, dass ist keine Frage. Es wird aber auch immer mehr Männer dazu bringen, die von Frauen so gern eingenommene Rolle „Du musst mich erobern. Ich bin nicht leicht zu haben“ abzulehnen. Vielleicht gar keine so schlechte Sache. Damit müssen auch viele Frauen ihr Verhalten ändern und klarer und eindeutig mitteilen, was sie wollen und was nicht. Und nicht wenn sie es gerade lustig finden, mit der Freiheit und der sozialen Existenz von Männern leichtfertig rumzuspielen.

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  9. @stephibas

    Ein Gericht entscheidet aufgrund einer Faktenlage, deren Umfang größer ist, als diejenige, die dir vorliegt ist. Erfreulich, dass dein geringeres Faktenwissen dich anspornt, den Fall umso objektiver zu beurteilen:

    „gefleht“, „jeder anständige Mann“,“Da macht man sich eher Gedanken, dass die Frau sich nicht selber umbringt“, „in Stich gelassen“,“verraten“, „zermürbend“, „wehrlos“, „läppisch“,“massiv“, „ungestraft davonkommen“, „Entrechtung“, „die Würde mit Füßen treten“, „Furchtbar!“

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    1. Ich finde das ja übrigens sehr spannend. Im Fall Kachelmann las ich von eurer Seite nur, was für eine Saubande Staatsanwaltschaft und Gerichte wären und man könne der Justiz nicht vertrauen und alles Verbrecher und korrupt und immer auf einer Seite … Und jetzt plötzlich soll man eben Vertrauen haben und Staatsanwaltschaft und Gerichte urteilen schon richtig und haben ja immer den totalen Durchblick … Wie es grade passt, oder?

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      1. Genau den Gedanken hatte ich auch schon. Bei kachelmann war die femiversiffte kuscheljustiz schuld an allem, aber jetzt heißt es plötzlich, „das gericht hat so entschieden also wirds schon ok so sein“

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    2. @gerks

      „Und nicht wenn sie es gerade lustig finden, mit der Freiheit und der sozialen Existenz von Männern leichtfertig rumzuspielen.“

      Nist, du hast unser Dressur-Shittest-Masterplan auffliegen lassen. Möge ein Monsunregen voller feminarzisstischer Kopfnüsse auf dich niederhageln!

      @quellwerk

      Ich wüsste nicht, wo ich unrecht hätte, aber okay, Perlen vor die Säue…

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  10. Übrigens finde ich auch sehr spannend, wie unterschiedlich berichtet werden kann.

    Hier und hier denkt man, es ginge um zwei unterschiedliche Fälle. Im ersten Fall denkt man eher „arme Gina Lisa“ und im zweiten eher „die ist ja nicht ganz frisch“.

    Das erinnert mich an eine Deutschstunde, die wohl jeder mal hatte, in der einem ein Artikel auf vier verschiedene Arten und Weisen präsentiert wurde und jedes Mal schien er zwar objektiv, stellte aber letztlich immer einen der Beteiligten denkbar negativ dar.

    Wobei mir der SZ-Artikel schlechter recherchiert erscheint, da er behauptet, beide Männer wären wegen der Verbreitung des Materials verurteilt worden, während aus mehreren anderen hervorgeht, dass es nur um einen Strafbefehl ging und auch nur Pardis F. einen Strafbefehl erhalten hat, weil bei Christan S. keine feste Wohnadresse vorlag.

    Trotzdem konnte noch kein Artikel meine Fragen oben klären …

    P. S. Hier noch ein Artikel aus der FAZ.

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  11. Und hier noch etwas zum Nachdenken. Diese Frau hat nachgewiesenermaßen eine Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung durchgeführt:
    http://kaernten.orf.at/news/stories/2780101/
    Angeklagt wird sie wegen „§ 298 StGB (Strafgesetzbuch), Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ (6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätzen )
    und nicht wegen § 297 StGB (Strafgesetzbuch), Verleumdung
    „Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“
    Vielleicht kannst du mir erklären warum obwohl sie konkret eine Person benannt hat „ein flüchtiger deutscher Bekannter“ und Vergewaltigung sehr hoch bestraft wird, sie trotzdem so billig davon kommen soll? Falschbeschuldigung ein Kavaliersdelikt?

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      1. Falls das so ist, zeigt es genau den Unterschied Die Straftat die offiziell verfolgt (Falsche Verdächtigung) hat einen weit niedrigeren Strafrahmen als die behauptete (Vergewaltigung) :
        Die Folgen sind aber in beiden Fällen extrem gravierend.
        Das diea genauso reformiert gehört wie das Sexualstrafrecht würde sich von alleine verstehen
        Nur gibr es keine Lobby die sich für dieses Schutzbedürfnis (vor allem von Männern) politisch voll einsetzen würde.
        Weder nach Kachelmann, noch nach Arnold hat irgend ein Minister/in hier Änderungen gefordert. Wer auch? Jeder Politikmachende (besonders männliche) der sich für Verschärfungen gg Falschbeschuldigung einsetzen würde, wäre automatisch das Ziel „Versucht die Täter zu schützen“

        Hier zeigt sich ganz eindeutig die Schieflage in diesem Bereich.

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      2. „Falls das so ist, zeigt es genau den Unterschied Die Straftat die offiziell verfolgt (Falsche Verdächtigung) hat einen weit niedrigeren Strafrahmen als die behauptete (Vergewaltigung) :“

        Findest du, dass falsche Verdächtigung denselben Strafrahmen haben sollte, wie Vergewaltigung?

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      3. Das wäre auch meine Frage gewesen. Danke, dass Du sie stellst. Vergewaltigung ist letztlich eine Straftat aus dem Deliktbereich gegen Leib und Leben. Und hier werden prinzipiell höhere Strafen angesetzt als bei Straftaten, die sich nicht gegen Leib und Leben richten (z. B. Diebstahl, Betrug und auch falsche Verdächtigung). Warum glaubst Du, gerks, dass ein letztlich körperlicher Angriff gleich bestraft werden soll wie einer, der nicht gegen deinen Körper erfolgt? Hat es für dich tatsächlich dieselben Auswirkungen, wenn jemand dich auf der Straße zusammenschlägt und wenn jemand behauptet, Du hättest ihn auf der Straße zusammengeschlagen? Oder siehst Du da doch noch Unterschiede?

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      4. Tatsächlich haben Körperverletzung und Diebstahl denselben Strafrahmen. Und Vergewaltigung ist kein Delikt gegen Leib und Leben, sondern das Schutzgut ist die sexuelle Selbstbestimmung.

        Ich finde nicht, dass die Falsche Verdächtigung denselben Strafrahmen wie Vergewaltigung haben sollte. Aber nur, weil das Schutzgut der Falschen Verdächtigung gar nicht die Belange des falsch Verdächtigten sind, sondern die Effizienz der Justiz.

        Einen tatsächlichen Straftatbestand, welcher vor den schweren Konsequenzen für das Leben eines mit einem Sexualdelikt falsch Verdächtigten schützt, gibt es gar nicht. Wenn ein falsch Verdächtigter dadurch ins Gefängnis kommt, dann kommt immerhin die mittelbare Freiheitsberaubung in Frage. Auch deren Strafrahmen ist übrigens niedriger als bei der Vergewaltigung, wenn auch nur in der Höchststrafe. Aber soweit es um die sozialen Konsequenzen für den Betroffenen geht, sind die allenfalls durch Verleumdung mit einem lächerlichen Strafrahmen geschützt. Wenn es irgendwo eine Schutzlücke gibt, dann da.

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      5. Ich schrieb „letzendlich“ weil es letztlich tatsächlich eine gegen den Leib (und oftmals) auch das Leben des Opfers gerichtete Straftat ist. Vergewaltigung ist mit anderen Straftaten wie Körperverletzung eng verzahnt. Und Du hast recht, Körperverletzung und Diebstahl haben denselben Strafrahmen, allerdings wird in der Rechtssprechung eine Körperverletzung (zumindest von einiger Erheblichkeit) meist schwerer bestraft als ein Diebstahl. Wobei es natürlich auf den Einzelfall ankommt.

        Es bleibt die Frage, ob Du z. B. einen Faustschlag auf deinen Kopf gleich bestraft sehen willst wie die Behauptung, Du habest jemanden auf den Kopf geschlagen.

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  12. http://sexnachrichten.net/sexnews/sexnews-deutschland/gina-lisa-sextape

    Auf dem ersten Video ist Frau Lohfink nackt, nibbt an ihrem Orangensaft und knutscht mit einem der beiden Prolls rum.
    Ich weiß ja nicht welche K.O.-Tropfen da zum Einsatz gekommen sein sollen. In der Regel wird aber GBH verwendet. GBH wird auch gerne als liquid extacy in der Technoszene als Droge verwendet. Wer schon jemalls jemanden auf GHB gesehen hat, dem ist klar, dass sie jedenfalls auf den beiden ersten Videos nicht auf GBH war.
    Auf dem zweiten Video geht sie sich beim Sex an ihre Klitoris etwas später lächelt sie in die Kamera.
    Das dritte Video ist allerdings sehr wohl kritisch. Das scheint das zu sein, was hier besprochen wurde.
    Hier könnte sie sehr wohl auf GBH sein.
    Wieviel Zeit zwischen den Videos vergangen ist weiss ich nicht. GBH wirkt aber sehr schnell und sind die K.O.-Tropfen der Wahl, da es sehr schnell nicht mehr nachweisbar ist.
    Theoretisch hätten auch andere Substanzen als K.O.-Tropfen verwendet werden können. Die wären aber deutlich länger nachweisbar gewesen. Damnach ist ein toxikologisches Gutachten nicht unbegründet.

    Insgesammt stelle ich mir zwei Fragen:

    1) Sind irgendwann zwischen dem zweiten und dem dritten Video K.O.-Tropfen verwendet worden. Und wenn ja warum? Macht das Sinn? Jemanden mit dem Sex ohne K.O. Tropfen hat welche zu verabreichen. Oder waren es Substanzen, die schon während des ersten Videos gewirkt hatten und sie willenlos gemacht haben (sieht für mich danach aus).

    2) Welchen Sinn hätte es das ganze zu inzinieren? Angenommen es gab keine K.O.-Tropfen und das ganze ist inziniert, was ist bei den beiden zu holen? Denkbar wäre ja, dass die beiden versprochen haben ihr Privatporno nicht zu veröffentlichen und es später dann doch gemacht haben. Man könnte sich darüber zu recht ärgern und aus Rache eine Vergewaltigung zur Anzeige bringen. Aber dann hätte sie nicht schon währendessen „hört auf“ in die Kamera gesagt.

    Also entweder war es inziniert oder eben nicht. Wenn nicht stelle ich mir die Frage welche Substanz da am Ende gewirkt hat und wer sie ihr verabreicht hat. Vielleicht war sie es ja selbst.

    Für mich sieht das insgesamt eher wie eine Heimorgie aus, bei der sie entweder am Ende keine Lust mehr auf Sex hatte oder zu breit war. Ohne das dritte Video wäre es für mich unstrittig ein völlig haltloser Vorwurf.

    “ Ein Verdacht darf geäußert werden. Weil sie überhaupt eine Anzeige machte? Das Video ist ausreichend strittig, um ihre Anzeige als begründet anzusehen. Es musste von einem Gutachter geprüft werden, was bedeutet, Staatsanwaltschaft und Gericht waren sich nicht sicher, ob es sich um eine Vergewaltigung handelt oder nicht. “

    Vielleicht musste es von einem Gutachter geprüft werden, weil Staatsanwaltschaft und Gericht sich eben nicht sicher waren, ob etwas und wenn ja was zwischen dem zweiten und dem dritten Video passiert ist. Der Sex in den ersten beiden Videos sieht nach einvernehmlichen Sex aus. Im dritten Video kann man das in Frage stellen.

    „Warum kamen die beiden Männer, die das Video gedreht und ins Netz gestellt haben, sowie zuvor an diverse Redaktionen geschickt hatten, so derart billig davon?“

    1) Wenn ich als „Promi“ zu hause bei vollem Bewusstsein eine Heimorgie mit zwei Männern feier und mich dabei filmen lasse, muss ich bis zu einem gewissen Grad damit rechnen, dass das Material veröffentlich wird. Was zwar nicht rechtens ist, aber eben durchaus wahrscheinlich.

    2) Die Summe auch davon abhängt, welchen finanziellen Schaden sie dadurch erfährt und welchen Gewinn beide mit der Verbreitung des Videos gemacht haben -sprich wie finanzstark sie sind.
    Scheinbar ist ihr dadurch kein allzugroßer Schaden entstanden (natürlich spielt hier mit rein, dass sie ja früher freiwillig schon einmal Pornos gedreht hat) und beide scheinen werder mit dem Video Kohle gemacht zu haben, noch sonst irgendwie großartig Kohle zu haben.

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    1. Wid sie in den ersten beiden Videos nur beim Sex mit Pardis F. gezeigt? Das würde ja wieder zu ihrer Aussage passen, mit dem zweiten Mann habe sie niemals schlafen wollen, während sie mit Pardis F. ja bereits zuvor ein Verhältnis hatte.

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  13. „Und die viel dringende Schlussfolgerung ist daraus dann, dass j jeder Mann gut beraten ist, sofort von einer Frau wegzugehen, die „Hör auf“ sagt oder sich irgendwie zeigt, dass sie ihr Einverständnis nicht gibt. Sowie dafür zu sorgen, dass es auch beweiskräftig ist, dass er sie in Ruhe gelassen hat danach. Auch wenn dies nur ein „Warte noch, ich bin nicht soweit“ dargestellt hätte. Ein Verbleiben bei der Frau nach so einem „Hör auf“ könnte in Zukunft als Vergewaltigung gewertet werden.“

    Die Verschärfung des Gesetzes wird ja nicht nur unter Männernrechtler seit mehr als einem Jahr diskutiert, sondern auch unter Juristen. Zum Beispiel Richter Thomas Fischer in der Zeit hat sich in seiner Rubik über Wochen damit auseinandergesetzt.
    Die Einwilligung könnte auch nachträglich zurückgezogen werden. Es findet also einvernehmlicher Sex statt. Man geht wieder getrennte Wege und zu einem späteren Zeitpunkt könnte die Frau ihre Einwilligung zurückziehen. Das könnte ebenfalls ein „Nein“ bedeuten.
    Solange nicht klar ist, wo die Beweislast liegt und wie die Gerichte damit umgehen werden, lassen Männer besser die Finger von Frauen.

    „Ich finde das ja übrigens sehr spannend. Im Fall Kachelmann las ich von eurer Seite nur, was für eine Saubande Staatsanwaltschaft und Gerichte wären und man könne der Justiz nicht vertrauen und alles Verbrecher und korrupt und immer auf einer Seite … Und jetzt plötzlich soll man eben Vertrauen haben und Staatsanwaltschaft und Gerichte urteilen schon richtig und haben ja immer den totalen Durchblick … Wie es grade passt, oder?“

    Es gibt schon deutliche Unterschiede. Im Fall von Kachelmann hat ihn das Gericht vor dem Vorwurf freigesprochen. Hiergegen ist nichts einzuwenden, da die Beweislast nicht hochgenug war. Der Unterschied war, dass Kachelmann 1. in Untersuchungshaft saß und 2. es einer medialen Hinrichtung ähnelte und er damit beruflich ruiniert war. Seine Verleumdnisklage mit Schadenersatz gegen seine Ex ist praktisch wirkungslos verpufft. Den einzigen Erfolg konnte er mit Schadenersatzforderungen gegen die Emma feiern.
    Lohfink hat gerichtlich durchbekommen, daß der Porno wieder gelöscht werden muss (was übrigens nie zu 100% funktioniert) und erst dann haben sich die Medien auf das Thema gestürzt.
    In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich nicht um eine Vergewaltigung handelt. Und anscheinend ist die Beweislast nicht nur nicht ausreichend, sondern scheint zu belegen, dass es eine falsche Verdächtigung war, weshalb sie eine Anklage erhoben hat. Die Klage ist nicht von den beiden unsäglichen Prolls ausgegangen, sondern vom Staat. Frau Logfink scheint hier enorme Kosten und Aufwand verusacht zu haben.

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    1. Das beantwortet nicht meine Frage, warum der Justiz im Fall Kachelmann ein grundsätzliches Misstrauen entgegengebracht wurde und hier plötzlich ein grundsätzliches Vertrauen. Tatsache ist, dass Richter und Staatsanwälte auch nur Menschen sind. Sehr überarbeitete Menschen meist, die auch keine Hellseher sind. Es ist für mich sehr fraglich, warum im Fall Kachelmann gerade von Männerrechtlern der Staatsanwaltschaft und dem Gericht böseste Motive unterstellt wurden und sogar bis zur Veröffentlichung von Privatadressen gegangen wurde und hier herrscht plötzlich seeliges Vertrauen.

      Übrigens ist Herr Bundesrichter Fischer jemand, der eine Kolumne, also Meinungstexte schreibt. Er schreibt sie als Jurist, das ändert aber nichts daran, dass es sich bei diesen Texten um seine subjektive Privatmeinung handelt (die er zuweilen äußerst rumpelig vertritt).

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    2. „Der Unterschied war, dass Kachelmann 1. in Untersuchungshaft saß und 2. es einer medialen Hinrichtung ähnelte und er damit beruflich ruiniert war. Seine Verleumdnisklage mit Schadenersatz gegen seine Ex ist praktisch wirkungslos verpufft.“

      Und wieso war das in dem Fall ein Problem? Das Gericht hat so entschieden, also wirds wohl richtig gewesen sein. So jedenfalls lautet im Fall Lohfink die Argumentation. Warum wirds bei Kachelmann anders bewertet?

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  14. Während der Untersuc hunshaft wird untersucht, deswegen der Name….
    O.k. soll Lohfink eben eingebuchtet werden bis untersucht ist, ob es eine Falschaussage war….

    Siehst Du jetzt den Unterschied?

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  15. Was mir gerade nicht gefällt, ist die Verteidigungsstrategie von Frau Lohfinks Anwälten. Das geht in die „RA Schwenn“-Richtung – maximaler Dissens mit dem Gericht. Nachbohren, warum den drei Herrschaften nichts passiert ist, finde ich gut. Sich eine Darstellung verbitten, es handle sich bei solchen Tumulten um eine Inszenierung der Verteidigung (tatsächlich eine Aussage, die unglaublich ist, wenn die Gerichtssprecherin sie tatsächlich so getätigt hat), auch. Aber z. B. das Verlassen des Gerichtssaales musste nicht sein.

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    1. Wobei mich andererseits wieder die Aussagen von Pardis F. echt wütend machen. Er habe „Gefühle für sie gehabt“, „beim leisesten Unwillen“ hätte er „sofort aufgehört“ und „Ich würde niemals was machen, was sie nicht will“. Aber klar doch. Weil man üblicherweise Sexvideos von jemandem, den man liebt und dem man nur das Beste will, veröffentlicht bzw. gewinnbringend an Redaktionen verkaufen will. Dass er sich, was das betrifft, wie ein Arsch verhalten hat, ist nun nicht wirklich bestreitbar.

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      1. Und Pardis ehrenhaften Gefühle für Gina-Lisa waren so groß, dass er sie nur zu gerne mit seinem Kumpel geteilt hat und sie sich gegenseitig mit „Fick sie, Bruder, sie brauch es härter!“anfeuern, während sie ihren Zustand ausgenutzt und ihr „Nein“ ignoriert haben.

        Sehr romantisch, a better Lovestory than Twilight…

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      2. Auf jeden Fall haben die beiden das Video am nächsten Tag sofort zu Geld machen wollen. Was ihn tatsächlich nicht gerade zu dem Ehrenmann macht, als der er sich jetzt offenbar geben möchte. Wenn er behauptet, er habe nie etwas getan, was sie nicht wollte, lügt er zumindest bezüglich der Erstellung und Verbreitung des Filmmaterials.

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  16. Hier ist was interessantes zu lesen.
    http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/06/prozess-um-gina-lisa-lohfink-wird-fortgesetzt.html

    Nämlich:

    „Eine Moabiter Richterin entschied ohne Hauptverhandlung: Wegen der nach summarischer Prüfung wahrscheinlich falschen Vorwürfe der Vergewaltigung soll das Model 24.000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Schuld Lohfinks muss in diesem Strafbefehlsverfahren nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen. Es ist ausreichend, wenn sie wahrscheinlich ist. Lohfink wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen. Deshalb wird jetzt ihr Einspruch vor Gericht verhandelt.“

    Was sind denn das für Töne? Seit wann reicht eine „Wahrscheinlichkeit“ für ein Urteil aus? Warum werden plötzlich keine handfesten Beweise mehr benötigt, die sonst so laut gefordert werden, wenn es um einen Vergewaltigungsvorwurf geht? Ihr könnt mir erzählen was ihr wollt, der ganze Prozess stinkt von vorn bis hinten. Wie da mit Lohfink umgegangen wird, ist unter aller Sau.

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    1. Naja, bei einem Strafbefehl geht es tatsächlich um Wahrscheinlichkeiten. Und die werden von Staatsanwaltschaft und einem Richter eingeschätzt nach letztlich eigenem Ermessen. Akzeptiert der Beschuldigte, hat das die Qualität eines Urteils (geht aber vergleichweise „billig“ und ohne große Öffentlichkeit über die Bühne), akzeptiert er nicht, kommt es zur Hauptverhandlung, wo es dann nicht mehr um Wahrscheinlichkeiten gehen darf.

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  17. und es geht noch weiter mit den Kuriositäten:

    „Erst stellen die Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin. Sie soll am ersten Prozesstag angeblich vor Journalisten den Verdacht geäußert haben, die drei Männer, die Lohfink als „Hure“ beschimpft hatten, sollen von ihren Anwälten engagiert worden seien, um die Opfer-Story zu inszenieren.“

    http://www.welt.de/vermischtes/article156625886/Im-Lohfink-Prozess-wird-es-jetzt-kurios.html?wtrid=socialmedia.socialflow….socialflow_twitter

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  18. Ja war sie auch. Das Manöver der Verteidigung war nur Ablenkung der pro-GinaLisa Öffentlichkeit. Um diese noch mehr anzustacheln.

    Die Staatsanwältin hat sich in allen ähnlichen Fällen bis jetzt als härteste Verfechterin von sexueller Selbstbestimmung gezeigt. Jetzt bei Gina Lisa fordert sie eine harte Verurteilung wegen Falscher Verdächtigung zu Vergewaltigung oder wie ich es nenne Sozialmord. Warum wohl? Weil sie so gern Männer vor Verurteilung schützen will oder weil sie ein Exempel statuieren will um zukünftig Falschbeischuldgerinnen abzuschrecken?
    Wird auch die bald wenn sie bei ihrer Haltung bleibt, als Verteidigerin von Vergewaltigern gebrandmarkt werden?

    Das war der falscheste Fall @GG an dem man #NeinIstNein aufhängen konnte. Wird sich bald zeigen. Und dass du dies so unkritisch verteidigt hast, ist leider exakt dass was den „Feminismus“ heutzutage so ekelig macht. Der Schutz von Menschen die zufällig männlich sind vor Falschbeschuldigung zählt nichts, wenn es darum geht Frauen vor Vergewaltigung zu bewahren. Dieses Gericht wird höchstwahrscheinlich Gina Lisa wieder schuldig sprechen. Und ich bin jetzt schon sicher, dass dieser „Feminismus“ dann die ähnliche Argumente auffährt wie es die AFD auch tut wenn Rechstextremisten wegen Nazilügen verurteilt werden.

    Es wundert mich, dass du hier noch im Team bist , Margret.

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    1. „Ja war sie auch. Das Manöver der Verteidigung war nur Ablenkung der pro-GinaLisa Öffentlichkeit. Um diese noch mehr anzustacheln. “

      Und das weißt Du woher genau? Hast du Beweise?

      „Es wundert mich, dass du hier noch im Team bist , Margret.“

      Ich bin in überhaupt keinem Team. Ich wundere mich lediglich über die Vorverurteilung. Meine Fragen stellen sich weiterhin.

      Übrigens darf ich dich erinnern, dass Du (anders als übrigens ich) in deinem ersten Beitrag von einer Vergewaltigung schriebst.

      Zitat aus deinem ersten Beitrag unter diesem Artikel „Der Fall Gina Lisa ist auch meiner Sicht recht eindeutig. Die junge Frau wurde vergewaltigt, als sie ihrer Sinne nicht mächtig war. Zumindest sieht es nach allen Aspekten die erkennbar sind so aus. Warum die Richtenden trotzdem dies anders sehen, ist total unklar, aber wird sich hoffentlich noch klären.“

      Ich war von Anfang an wesentlich skeptischer und vorsichtiger als Du – in beide Richtungen. Ich habe, anders als Du behauptest, niemals “ unkritisch verteidigt“ sondern berechtigte Fragen gestellt, die immer noch offen sind. Ich kann es kaum glauben, dass Du mich nun so derart billig angreifst.

      Wenn ich mal in deinem Argumentationsschema bleibe: Das, was Du hier gerade tust, ist genau das, was den Maskulismus so eklig macht. Vorverurteilungen sind okay und erwünscht, wenn sie Frauen treffen. Wenn sie Männer treffen, ist es ein Verbrechen.

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      1. Ja ich habe es auch als Vergewaltigung bezeichnet und hier muss ich mich auch an der Nase nehmen. Denn das war aufgrund des einzigen Clips der damals vorlag Nur wurden inzwischen Details bekannt über weitere 12 Clips die dem Gericht vorliegen und aus dennen offenbar für eine normalerweise sexuelle Straftaten scharf verfolgende Staatsanwältin diese Frau als Täterin ansah und daher anklagte bzw das Urteil bestätigen will
        Und dass du hier trotzdem dieses tode Pferd weiter reitest ist so wie wenn ich Jonny Depp falls es sich tatsächlich erweisen würde dass er ein Gewalttäter in der Beziehung war, weiter verteidigen würde
        Parteinahme darf niemalls blind gg Realitäten machen. Als diese Jackie überführt wurde dass sie die Gruppe Studenten falsch beschuldigt hatte wurde argumentiert dass Vergewaltigungsopfer leicht Zeit und Raum durcheinander bringen können. Und wie soll sich dann noch eine Frau in Wiedersprüche verwickeln können durch die schon viele zufällig männlich geborene unschuldige Menschen vor dem Gefängnis bewahrt wurden?
        Es scheint so zu sein dass „Feministinnen“ der Schutz von Nicht-Frauen am A….. vorbeigeht. Hauptsache jeder zufällig weiblich geborene Mensch auf diesem Planeten ist vor allem und jedem geschützt. Dafür kann man ruhig in Kauf nehmen am Ende die Beweislast dem Beschuldigten aufzubürden und einen fahrlässigen Übergriff genauso zu ahnden wie ein bewusstes Verbrechen. Die Schutzlücken in allen möglichen Bereichen sind enorm wenn das zum Maßstab wird. Wenn mich jemand unabsichtlich durch Anrempeln zu Fall bringt sollte ich ihn oder sie wegen Körperverletzung anklagen könnnen Denn woher weis ich dass es unabsichtlich war? Wahrscheinlich wollte diese Person mich verletzten. SO sollte das bestraft werden SchlagIstSchlag StoßistStoß

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      2. Du wirst unsachlich bzw. bist es jetzt schon die ganze Zeit. Darauf hab ich keine Lust.

        Nur soviel: Es ist keine Beweislastumkehr geplant.

        und

        „Wenn mich jemand unabsichtlich durch Anrempeln zu Fall bringt sollte ich ihn oder sie wegen Körperverletzung anklagen könnnen“

        Fahrlässige Körperverletzung gibt es und wird auch immer wieder zur Anklage gebracht.

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      3. Ja Aber fahrlässige Körperverletzung wird anders bestraft als bewusste. Das soll im Sexualstrafrecht völlig über den Haufen geworfen werden.
        Und dagegen wenden sich nicht nur Männer wie Bundesrichter Thomas Fischer sondern auch Topjuristinnen wie Fr. Prof. Dr. Monika Frommel https://www.novo-argumente.com/artikel/nein_heisst_nein_und_der_fall_lohfink
        Das sind keine „patriarchalen“ Kritiken. Das sind Juristen&innen die größte Bedenken haben und bestimmte Aspekte der Verschärfung des Strafrechts strikt ablehnen.
        Frau Prof. Frommel meint z.B: „Der Sache nach normiert der geforderte Vergehenstatbestand eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird jeder, der sich nicht vorsieht, als potentieller Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren einem „Opfer“ gegenüber stehen, das nur zu sagen braucht, es habe den Kontakt so nicht gewollt. Es genügt, dass die Frau vor der Polizei ihren entgegenstehenden Willen bekundet und das Geschehen glaubhaft schildert. Es käme also häufig zu Aussage-gegen-Aussage-Verfahren. Vermutlich würden sie zur Regel. Vor Gericht müssten sich häufig „normale“ Männer als „potentielle Täter“ rechtfertigen, weil sie nicht sorgfältig gefragt hatten.“
        Diese Frau war in den Jahren 1999 und 2000 Leiterin des KIK-Projekts gegen häusliche Gewalt in Schleswig-Holstein.
        https://www.jura.uni-kiel.de/de/personen/professorinnen-und-professoren-im-ruhestand/prof.-dr.-monika-frommel

        Vielleicht kannst du dir dies einfach mal anschauen. Meine Verärgerung stecke ich jetzt weg.

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      4. Witzig, dass Du das erwähnst. Denn gerade Professor Frommel wirft Bundesrichter Fischer vor (u. a. in dem verlinkten Artikel), dass er mit seinen Kommentaren zum StGB eine Schutzlücke geschaffen hat, die das Gesetz sonst gar nicht kennen würde.

        Dazu „Es käme also häufig zu Aussage-gegen-Aussage-Verfahren.“ kommt es doch übrigens jetzt schon häufig. Das bringt die Natur der Sache mit sich.

        Übrigens warte ich noch auf deinen Beleg für die Behauptung, dass die Verteidigung den Tumult mit den drei Männern angezettelt hat, um sich wichtig zu machen. Wer so etwas behauptet, sollte es schon belegen können. Übrigens bliebe auch dann meine Frage bestehen, warum die Personalien der Männer nicht genommen wurden.

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      5. „brigens warte ich noch auf deinen Beleg für die Behauptung, dass die Verteidigung den Tumult mit den drei Männern angezettelt hat“
        Wo habe ich das behauptet?

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      6. Was der Kern der Aussage ist, habe ich bereits gepostet. Schade dass dich dieser nicht interesiert. „„Der Sache nach normiert der geforderte Vergehenstatbestand eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit. Sollte der Entwurf Gesetz werden, wird jeder, der sich nicht vorsieht, als potentieller Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren einem „Opfer“ gegenüber stehen, das nur zu sagen braucht, es habe den Kontakt so nicht gewollt. Es genügt, dass die Frau vor der Polizei ihren entgegenstehenden Willen bekundet und das Geschehen glaubhaft schildert. “
        Sie zeigt damit auf die Problematik hin, dass in diesem Fall (und nur in diesem Fall) eine reine Aussage dass etwas passiert ist, ausreichen kann um eine die soziale Existenz eines Mannes vernichtenden Prozess zu starten.

        „Vor Gericht müssten sich häufig „normale“ Männer als „potentielle Täter“ rechtfertigen, weil sie nicht sorgfältig gefragt hatten.““
        Für dich mag das erstrebenswert sein.

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      7. „Ich dachte, es wäre die Sprecherin gewesen?

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        gerks
        JUNI 28, 2016 UM 11:49 AM
        Ja war sie auch. Das Manöver der Verteidigung war nur Ablenkung der pro-GinaLisa Öffentlichkeit. Um diese noch mehr anzustacheln.

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      8. Okay, du wolltest mir also zustimmen, dass es die Sprecherin gewesen ist und nicht ausdrücken, dass es so war, wie behauptet?

        Vielleicht waren es auch beide oder es wurde angenommen, die Aussage der Sprecherin stünde für die Auffassung des Gerichts (was ja nun auch nicht grundfalsch ist), keine Ahnung, aus den Presseberichten werde ich nicht schlau.

        Wer es auch gewesen sein mag, eine offizielle Vertreterin der deutschen Justiz sollte keine solchen Anschuldigungen aufstellen, wenn es dafür keine Belege gibt.

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      9. Da stimme ich dir voll zu. Nur scheint es mir so zu sein, dass die Richterin und die Staatsanwältin inzwischen schon voll erbost über die Frechheit mir der Gina Lisa ihre Show abzieht zu sein. Muss aber aufgrund des Drucks von aussen, weiterhin Gleichmut bewahren.
        Ich glaube jetzt nicht mehr, dass das Urteil der falschen Verdächtigung revidiert wird. Die Richterin und die Staatsanwältin wollen nur den kleinsen Anschein vermeinden, dass die Verurteilung mit etwas anderem als den erhobenen Fakten besonders dem kompletten Video zu tun hat.
        Deswegen wollte sie es auch öffentlich vorführen lassen, worauf hin Gina Lisa aus meiner Sicht sofort die Karte „Dann werde ich nochmal vergewaltigt“ gezogen hat. Sicher auch ein echtes Opfer und nicht eine mutmaßliche Falschbeschuldigerin (auch für sie gilt aber die Unschuldsvermutung) möchte nicht das so etwas Intimes vorgeführt wird. Aber die Richterin hätte mit Sicherheit nicht diese Vorführung vorgeschlagen, wenn darin eine Vergewaltigung zu sehen wäre. Auch die als scharfe Verfolgerin von Sexualstraftaten bekannte Staatsanwältin hätte sich da sicher sofort gewehrt.
        Die einzige Person die das nicht wollen hat können, war Gina Lisa selbst, weil so ist stark zu vermuten, dieses Video schlagartig jede Diskussion in der Öffentlichkeit beendet hätte über ihren Fall. Daher auch der hochdramatische Abgang.

        Es gibt nicht mehr viel Unsicherheit mehr, dass hier eine Frau alle Register zieht und das „Weibchenschema“ mit Weinen und Zusammenbrüchen voll nützt um zumindest die Öffentlichkeit und vor allem die feminstischen Gruppen zu täuschen.

        Eine Frau kann das nicht spielen? Wenn sie in äußerster Not ist, können das viele um sich vor einer Verurteilung zu bewahren. Männer genauso, nur haben sie nicht die Möglichkeiten dazu. Niemand würde einem Mann der sich so aufführt im Gerichtssaal wie Gina Lisa mehr als eine Portion Verwunderung schenken. Bei Frauen wird aber daraus Mitleiden und dann der Drang der „armen Frau“ da raushelfen zu müssen.
        Diese Sozialisation ist zu gut antrainiert und manche skrubellose Frauen nutzen das auch aus.

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      10. Die Vorführung wäre in dem Sinne ja gar nicht öffentlich gewesen, weil vom Publikum abgewandt und mit leisem Ton oder gar ohne Ton (die Berichte gingen da auseinander). Insofern sind deine Spekulationen zu dem Fall Unsinn, die Richterin wollte Gina Lisa Lohfink da nicht vorführen. Deshalb schrieb ich ja auch, dass ich die Verteidigungsstrategie „RA Schwenn-like“ finde, also auf maximalen Dissens ausgerichtet. Allerdings ist es dennoch ungewöhnlich, die Öffentlichkeit nicht auszuschließen für den Fall der Fälle und insofern verstehe ich den Unmut des Anwalts auch wieder. RA Schwenn im Kachelmann Prozess hat den Vorsitzenden übrigens maximal provoziert (Man erinnere sich an seine reichlich unverschämte Antwort an den Vorsitzenden auf dessen Hinweis, er könne das, er habe das (Recht) studiert „offenbar nicht mit Erfolg“ – das ist ein ziemlich starkes Stück) und Herr Kachelmann wurde dennoch freigesprochen. Deine Ausführungen oben verstehe ich also nicht. So eine Verteidigunsstrategie finde ich ungut, sie verärgert auch den Richter und die Staatsanwaltschaft unnötig, aber es wäre schon sehr merkwürdig, wenn Richter ihre Urteile danach ausrichten würden (und ganz sicher ein Revisionsgrund). Es mag Einfluss haben, davon gehe ich aus (siehe die oben verlinkten Studien), aber keinen überwältigend großen. Auf das Strafmaß eventuell. Das ist aber Spekulation.

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      11. Dann habe ich das hier falsch verstanden. Ich dachte es wird vorgeführt vor den Anwesenden.
        Ja es ist sehr ungewöhnlich und genau dass lässt mich vermuten dass es sich hier um ein Beweismittel handelt, dass recht aussagekräftig wäre.

        Was klar ist wenn jemand es sagt als Verteidigung, aber unfassbar ist, dass so etwas dann weiter verbreitet wird als wenn es gültig wäre, ist die Aussage von Gina Lisa: „Die durch die Castingshow „Germanys Next Top Model“ bekannt gewordene Lohfink sagte vor dem Betreten des Gerichtssaals unter Tränen, sie ziehe „keine Show“ ab. „So eine gute Schauspielerin kann man gar nicht sein“, fügte sie hinzu. “

        Damit sagt sich nicht anderes, als das eine Frau die sich so aufführt wie sie in jedem Fall zu glauben ist. Weil SO könne eine Frau nicht lügen. Und genau dass wird dann in den sozialen Netzwerken wieder und wieder weitergegeben. „SO kann doch keine Frau schauspielern“.
        Nein, Heidi Külzer konnte auch nicht SO schauspielern als sie Horst Arnold für fünf Jahre hinter Gitter schickte und dieser nur durch reinen Zufall wieder freikam. Nach dem Freispruch hatte er nie mehr in sein altes Leben zurück­gefunden, am Ende lebte der ehemalige Pädagoge von Hartz IV.

        Nein KEINE Frau kann so lügen. Daher ist dieser mutmaßlichen Falschbeschuldigerin und Sozialmörderin zu glauben. „Your tears say more than real evidence ever could“

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      12. „Nein, Heidi Külzer konnte auch nicht SO schauspielern“

        Die hat aber, nach allen Hinweisen in den Zeitungsartikeln zum Fall, wahrscheinlich eine histrionische Persönlichkeitsstörung.

        „Ja es ist sehr ungewöhnlich und genau dass lässt mich vermuten dass es sich hier um ein Beweismittel handelt, dass recht aussagekräftig wäre. “

        Natürlich sind die Videos ein wichtiges Beweismittel, was auch sonst? Es ging ja um die Vorführung. Und wenn die Richterin sich das noch einmal ansehen möchte, dann wird es schlicht den Hintergrund haben, dass sie zu einem bestimmten Punkt noch einmal Sicherheit haben möchte. Warum sie die Öffentlichkeit dann nicht komplett ausgeschlossen hat, darüber kann man nur spekulieren: Zeitmangel, Raum ist nicht mehr lange verfügbar, Ärger über die Anwälte der Angeklagten … Aber mit ziemlicher Sicherheit kann man ausschließen, dass sie Gina Lisa Lohfink vorführen wollte, wie Du es nahelegst. Erstens dürfte sie das gar nicht, zweitens wäre das Mittel dazu nicht geeignet (weg vom Publikum, ohne Ton).

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  19. Klar „Die hat aber, nach allen Hinweisen in den Zeitungsartikeln zum Fall, wahrscheinlich eine histrionische Persönlichkeitsstörung.“ Alle Frauen die falsch beschuldigen haben wahrscheinlich eine Persönlichkeitsstörung?
    Und daher muss man auch allen Frauen sofort glauben, weil „wieso sollte eine Frau das machen“ und „das erfordert hohe kriminelle Energie jemand der Vergewaltigung zu beschuldigen“ und „es würde Frauen hindern anzuzeigen, wenn man diejenigen die gelogen haben, dafür hart bestrafen würde“. Das sind so ca. die Argumente warum man die Möglichkeit einer Falschbeschuldigungen nicht genauso stark beachten soll, wie die Möglichkeit dass eine Frau vergewaltigt wurde, wenn sie dies aussagt.

    Nein es erfordert keine „hohe kriminelle Energie“ damit eine Frau behauptet vergewaltigt worden zu sein, weil sie einen Seitensprung ihrem Freund nicht beichten will. Es ist offenbar recht leicht einen Mann als Täter anzugeben als Entschuldigungsgrund, weil man zu spät nach Hause kommt und Probleme befürchtet. All das und viele andere Gründe wurden „unter Tränen“ und „verzweifelt“ angegeben. Nur Geld- und Bewährungsstrafe sind in den allermeisten Fällen die Folge dieses Versuches einen anderen Menschen für Jahre hinter Gitter zu schicken und seine soziale Existenz zu ruinieren Denn man will ja nicht einer anderen Frau signalisieren, sie könne nicht einfach zur Polizei gehen und diese Tat anzeigen und dies würde falls es falsch wäre ernsthafte Folgen haben. Versicherungsbetrug sollte übrigens auch kein Vergehen mehr sein, weil die Möglichkeit dass man deswegen angeklagt werden könnte, hindert Bestohlene daran, den Diebstahl anzuzeigen, nicht wahr?

    Kein Wunder, dass junge Mädchen die sich in einer schwierigen Lage sehen, diese „Notlüge“ gerne verwenden und sich danach wenn sie erwischt werden, der Tragweite überhaupt nicht bewusst sind. Wer hätte ihnen das auch vermittelt? Es ist doch nur eine kleine Lüge, sie hat doch nichts Schlimmes gemacht. Sie wurde doch dazu geradezu gedrängt. Sind wir doch nicht so hart.

    Es gibt die Forderung „Lehrt den Jungs die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen zu respektieren“ Ebenso klar kann man fordern. „Lehrt die Mädchen soziale Existenzen von Männern nicht zu ruinieren mit einer Lüge“.

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    1. „Versicherungsbetrug sollte übrigens auch kein Vergehen mehr sein“ Da hast Du es. Vergehen. Du aber forderst, es solle künftig wie ein Verbrechen behandelt werden. Den Unterschied kannst Du leicht hier nachlesen. Ein Vergehen ist falsche Verdächtigung längst.

      „Alle Frauen die falsch beschuldigen haben wahrscheinlich eine Persönlichkeitsstörung?“

      Diese Frau war schlicht ein sehr schlechtes Beispiel für deine Argumentation, weil es bei ihr recht offensichtlich der Fall zu sein scheint.

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      1. Aha Einen Menschen mutwillig der Freiheit berauben wollen, ihm die soziale Existenz zu rauben ist also weniger Verbrechen als wenn ein Mann mit einer betrunkenen Frau Sex hat?
        Für Frauen die zum Schutz von Frauen bereit sind gleiche Rechte von Männern nicht mehr gelten zu lassen kann so ein Unterschied in der Bewertung durchaus als Recht erscheinen.

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      2. Weißt Du gerks, deine Sicht auf die Welt ist mir zu schwarz-weiß. Erstens ist es überhaupt nicht so, dass Sex mit einer betrunkenen Frau eine Vergewaltigung wäre. Das ist lediglich der Fall, wenn sie so betrunken ist, dass sie nicht mehr reagieren kann. Das wäre dann ein klassischer 179 StGB „sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“. Und zweitens ist es, auch nach der vielzitierten Polizeistudie, so, dass in sehr vielen solcher Fälle gegen unbekannt ausgesagt wird. Bösartige Verschwörungspläne, wie sie dir wohl vorschweben, sind eine absolute Seltenheit. Und Heidi K. hat, wenn ich dich erinnern darf, trotz ihrer recht offensichtlichen Persönlichkeitsstörung 5 Jahre bekommen (was ich richtig finde, da sie offenbar nicht so einschränkend war, dass sie schuldunfähig war). Das ist kein Pappenstiel. Viele Vergewaltiger bekommen deutlich weniger, nicht selten 2 Jahre auf Bewährung. Aber soll man jemanden, der z. B. aus konservativem Elternhaus kommt und gegen unbekannt aussagt, um z. B. einen Freund zu vertuschen, künftig 2 Jahre einbuchten? Oder wie genau stellst Du dir das vor?

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      3. Ich stell mir vor dass man den Schutz der sozialen Existenzen von Menschen samt ihrer Freiheit als gleichwertig zu dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der Menschen ansieht.
        Wenn ein Mensch sich zuerst so zudröhbt dass ein anderer Mensch mit ihm Sex haben kann ohne dass er das merkt ist das keine Vergewaltigung wenn auf der anderen Seite eine Falschbezichtigung dazu führt dass ein Mensch seinen Job verliert und auch seine Freiheit
        Bei Heidi K war es nur die unglaublich hartnäckicke Beharrung die ihr schlussendlich 5 Jahre eingebracht haben
        Es hat schon den Vorschlag gegeben einfach das Strafmaß anzuwenden bei der falschen Verdächtigung die der Tat der man den anderen falsch beschuldigt hat entspricht
        Das wäre nur fair

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      4. Es ist alles gesagt. Meine Haltung habe ich jetzt ausreichend dargelegt. Das du Frauen für sehr viel weniger kriminell veranlagt hältst als Männer hast du ebenfalls deutlich gemacht. Wahrscheinlich meinst du ideologisch gegründet, dass diese Kriminalität nur die Folge des patriarchalen Sozialisation des Mannes ist. Die sogenannte „toxische Maskulinität“ und dass es nur einer Umerziehung der Söhne bedarf um einen guten Mann daraus zu machen und Kriminaliät so sie nicht krankhaft verursacht ist zu beseitigen.

        Falschbeschuldigung dagegen ist für dich nur in den seltensten Fällen eine bewusste Tat, die Frau wurde durch die Umstände dazu gebracht oder hat eine Persönlichkeitsstörung. Sexuelle Übergriffe gegenüber einer Frau die als Vergewaltigung gewertet wird, sind aber immer bewusste verantwortliche Taten des Mannes.

        Danke für die diese Diskussion. Du hast das letzte Wort hier, da du Gastgeberin bist und daher wird es auch keine Antwort mehr geben.

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      5. “ Das du Frauen für sehr viel weniger kriminell veranlagt hältst als Männer hast du ebenfalls deutlich gemacht.“

        Quatsch. Männer neigen statistisch gesehen zu mehr direkter, unmittelbarer Gewalt. Aber darum ging es hier nicht. Du unterstellst mir einfach dauernd irgendetwas, weil ich deine eher merkwürdigen Ausführungen zu dem Thema nicht anerkenne.

        Ich verstehe auch echt nicht, warum Du Vergewaltigung als Frauenthema abtust. Es werden auch Männer vergewaltigt. Und denen geht es oft sehr dreckig, weil das „Hättest du dich halt anständig gewehrt“ bei ihnen noch stärker zum Tragen kommt.

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      6. Und Heidi K. hat, wenn ich dich erinnern darf, trotz ihrer recht offensichtlichen Persönlichkeitsstörung 5 Jahre bekommen (was ich richtig finde, da sie offenbar nicht so einschränkend war, dass sie schuldunfähig war)

        Das mit der Schuldminderung hast du immer noch nicht verstanden, ich hatte es doch schonmal ausführlich erklärt. Die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung führt in aller Regel nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit. Ob die Einsichtsfähigkeit oder Willenssteuerung beeinträchtigt ist, ist eine davon weitgehend unabhängige Fragestellung.
        Denkbar ist beispielsweise, dass eine schwere Borderline-Störung bei einer Affekttat schuldmindernd wirkt, da die Impulskontrollfähigkeit in pathologischer Weise herabgesetzt ist.
        Dass eine pathologische Lügnerin (Peusodologie, oft im Zshg. mit histrioner Persönlichkeit) für eine Falschbeschuldigerin entschuldigt werden könnte, wäre mir neu und erscheint mir ziemlich unsinnig.

        Einfach ausgedrückt: Dass ein Mann mit einer antisozialen Persönlichkeit nie gelernt hat, Beziehungen zu führen und seine Interessen nicht rücksichtslos durchzusetzen, macht ihn nicht weniger zu einem Arschloch oder ggf. zu einem vermindert schuldfähigen Vergewaltiger. Da müssen schon mehrere Dinge zusammenkommen.

        Die allermeisten Fälle von Schuldunfähigkeit betreffen bipolare und psychotische Erkrankungen, Frontalhirnsyndrome, Demenz, Intelligenzminderung und Intoxikation. Aber auch dann muss erstmal der Zusammenhang zwischen Funktionseinschränkung und Tat zum Tatzeitpunkt nachgewiesen werden.

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      7. „Ob die Einsichtsfähigkeit oder Willenssteuerung beeinträchtigt ist, ist eine davon weitgehend unabhängige Fragestellung.“

        Die (eventuell verminderte) Einsichtsfähigkeit oder Willenssteuerung ist aber doch nicht isoliert von einer eventuellen Persönlichkeitsstörung zu betrachten sondern hängt direkt damit zusammen.

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  20. Die hat aber, nach allen Hinweisen in den Zeitungsartikeln zum Fall, wahrscheinlich eine histrionische Persönlichkeitsstörung.

    Dieses Argument verstehe ich nicht. Warum macht deren Persönlichkeit die (nebenbei dem Anschein nach nicht weniger histrione) Frau Lohfink denn bitteschön glaubwüruder?

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    1. Es geht ganz einfach darum, dass die Argumentation „weil Heidi K. gelogen hat, tun das sicher auch viele andere Frauen sehr überzeugend“ nicht greift. Das wäre wie „weil Herr Müller Kleptomane ist, müssen auch die meisten anderen Männer gerne klauen.“ Übrigens wäre mir unbekannt, dass Gina Lisa Lohfink wie offenbar Heidi K. andauernd irgendwelche Geschichten erfindet.

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      1. dass die Argumentation „weil Heidi K. gelogen hat, tun das sicher auch viele andere Frauen sehr überzeugend“ nicht greift.

        Diese Argumentation hat aber niemand gebracht, die hast du gerade erfunden, kann das sein?

        Es wurde argumentiert, DASS eine Frau sehr wohl skrupellos lügen und schauspielern kann, am Beispiel dieser Heidi K. Das ist ein völlig legitimes Argument.
        Zu sagen, dass sie diese „einzigartige“ „Fähigkeit“ nun einer angeblichen Persönlichkeitsstörung verdanken würde die Frau Lohfink wiederum angeblich fehlt (ihr Schmierentheater im Schrowange-Interview macht auf mich NICHT sehr zwingend diesen Eindruck!) ist hingegen keines. Man braucht sicher keine Persönlichkeitsstörung zu einer Falschbeschuldigung

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      2. „Es wurde argumentiert, DASS eine Frau sehr wohl skrupellos lügen und schauspielern kann, am Beispiel dieser Heidi K. Das ist ein völlig legitimes Argument.“

        Das ist derselbe Sexismus in grün. Ich kann auch am Beispiel eines asiatischen Kleptomanen behaupten, DASS natürlich Asiaten irgendwie alle Kleinkriminelle sind, zumindest sind sie dazu fähig ^^.

        Dabei hat niemals jemand behauptet, dass Frauen zu Falschbeschuldigung nicht in der Lage wären. Natürlich sind sie das – Männer übrigens auch. Heidi K. war aber ein schlechtes Beispiel. Gerks Argumentation war in etwa „Warum sollte Gina Lisa Lohfink (und alle anderen Frauen) nicht lügen, wo doch Heidi K. gelogen hat“. Das ist ähnlich sinnvoll wie zu schreiben „Warum soll denn Alexander Bonde (und alle anderen Männer) kein Vergewaltiger sein, wo doch Mosche Katzav auch vergewaltigt hat?“

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  21. Ich habe jetzt nicht die annähernd 100 Kommentare gelesen, sondern möchte kurz auf ein paar Punkte im Ausgangspost eingehen:

    „Eine „bloß“ verbale Ablehnung reicht nach aktueller Gesetzeslage allerdings nicht aus, um eine Vergewaltigung zu begründen (was ich übrigens falsch finde und m. M. nach geändert werden müsste).“

    Das stimmt so nicht. Es geht viel mehr darum, dass die Ablehnung für den Gegenüber eindeutig erkennbar sein muss, dass heißt natürlich auch verbale Ablehnung kann genügen, aber auch nonverbale wie das wegschubsen der Hand oder der Person selber. Es geht eben um den Willen des vermeintlichen Opfers, der muss dir dem vermeintlichen Täter erkennbar sein.
    Wenn eine Frau“Nein“ sagt, aber sofort darauf den Mann küsst oft ihm sogar in den Schritt fast (jetzt kein Bezog zum aktuellen Fall), dann ist der Wille eben nicht eindeutig, die nonverbale Handlung widerspricht der verbalen Äußerung.

    Deshalb bin ich hier auch nicht fit die geplante Änderung, da ich denke, dass es dir ein Gegenüber immer erkennbar sein muss, dass die andere Person nicht will – egal ob verbal oder nonverbal.

    „Es handelte sich um einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von Frau Lohfink bis tief hinein in deren Intimsphäre. 1.300 € (einer der Täter) bzw. gar keine Strafe (der andere Täter, weil er keinen festen Wohnsitz vorweisen konnte) ist, ganz schlicht gesagt, ein Witz. Da wären ganz andere Summen und Strafen möglich gewesen. Bei diversen Prominenten ist das auch ganz anders gelaufen. Warum hier nicht? “

    Die Höhe einer Geldstrafe hängt von zwei Faktoren ab: schwere der Tat und finanzielle Mittel des zu Bestrafenden. Geldstrafen werden in Tagessätzen berechnet, d.h. die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Tat. Aber die Höhe des einzelnen Tagessatzes ist der Nettoverdienst eines Tages. Dies finde ich eine wunderbare Errungenschaft, damit eine Strafe giert eben jedem gleich trifft, dem 1300 Euro können viel sein fit jemanden, der nur 1000 Euro im Monat verdient, aber lächerlich for jemanden, der 10.000 Euro monatlich zur Verfügung hat. Und damit auch Personen, das bedeutet also, dass eine Geldstrafe für das gleiche Vergehen ebenfalls 10 mal so hoch wäre (bei der gleichen Anzahl Tagessätzen).
    Damit ist auch klar warum gerade in Fällen von Prominenten die Geldstrafen ungewöhnlich hoch und für normale Menschen vielleicht im Vergleich zum Vergehen ungerechtfertigt erscheinen.
    Dies Isuzu beispielsweise auch der Grund für die Höhe der geforderten Strafe von Gina Lisa 24.000 Euro sehen sich aus 60 Tagessätzen zu je 400 Euro zusammen. Das heißt, der Strafbefehl lautet auf ungefähr zwei Monatsgehälter. Jemand mit einem Einkommen von 1500 Euro hätte hier nur 3000 Euro zahlen sollen.

    Und auch die Geldstrafe im Fall derjenigen, die das Video veröffentlicht haben, wird auf ähnliche Weise berechnet worden sein. Eventuell ist deren Verdienst eben nicht so hoch wie der von beispielsweise Gina Lisa.

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    1. „Das stimmt so nicht. Es geht viel mehr darum, dass die Ablehnung für den Gegenüber eindeutig erkennbar sein muss, dass heißt natürlich auch verbale Ablehnung kann genügen, aber auch nonverbale wie das wegschubsen der Hand oder der Person selber. Es geht eben um den Willen des vermeintlichen Opfers, der muss dir dem vermeintlichen Täter erkennbar sein.
      Wenn eine Frau“Nein“ sagt, aber sofort darauf den Mann küsst oft ihm sogar in den Schritt fast (jetzt kein Bezog zum aktuellen Fall), dann ist der Wille eben nicht eindeutig, die nonverbale Handlung widerspricht der verbalen Äußerung.

      Deshalb bin ich hier auch nicht fit die geplante Änderung, da ich denke, dass es dir ein Gegenüber immer erkennbar sein muss, dass die andere Person nicht will – egal ob verbal oder nonverbal. “

      Genau um den letzten Satz geht es in dem neuen Gesetz. Wer gegen den erkennbaren (!) Willen einer anderen Person handelt, soll bestraft werden. Genau das ist der Sinn der Gesetzesänderung (m. Ansicht nach hätte man aber gut und gerne noch die Ergebnisse der Expertenkomission abwarten können).

      Deine ersten Ausführungen sind falsch. Bisher ist Vergewaltigung mit eben dem Gewaltaspekt verknüpft. Das Opfer muss mittels Gewalt oder Drohung mit Gewalt genötigt werden. Die „schutzlose Lage“ nach Absatz 1 Nr. 3 ist eng definiert und muss objektiv erkennbar sein. Dazu kommt § 179 „sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“, der dann greift, wenn das Opfer zur Willensbildung und zu Abwehrhandlungen nicht in der Lage war (aufgrund verschiedener Umstände, nachzulesen hier). Nicht abgedeckt sind bisher überraschende Übergriffe oder Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person (es sei denn, sie befindet sich in einer objektiv schutzlosen Lage, also z. B. in einem einsamen Waldstück).
      Der von dir genannte Fall, einer verbalen Ablehnung und einer nonverbalen Zustimmung (z. B. im SM-Kontext denkbar) ist übrigens auch weiterhin nicht strafbar.

      Zu den Tagessätzen: Es waren 90 Tagessätze à 15 € für einen der beiden (der andere scheint ja untergetaucht zu sein, arbeitete aber fröhlich als VIP-Betreuer weiter). Es war eine massive Verletzung ihres innersten Lebensbereiches, also ihrer Intimsphäre. Da hätte man deutlich mehr verhängen können. Möglich wären 180 gewesen. Möglich wäre auch eine Freiheitsstrafe bis zu 2 (!) Jahren gewesen (§ 201 a STGB). Warum ist das in diesem Fall nicht erfolgt? Schließlich war sich die Staatsanwaltschaft in den Ermittlungen wegen Vergewaltigung ja sicher, das „Nein“ bzw. „Hör auf“ habe sich auf das Filmen bezogen, wonach die Aufnahmen also unbefugt erfolgten und verbreitet wurden.

      Ich persönlich kann nicht ganz verstehen, warum Gina Lisa Lohfink nicht noch den zivilrechtlichen Weg gegangen ist. Meiner Ansicht nach wäre eine Geldentschädigung absolut drin gewesen.

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      1. „Genau um den letzten Satz geht es in dem neuen Gesetz. Wer gegen den erkennbaren (!) Willen einer anderen Person handelt, soll bestraft werden. Genau das ist der Sinn der Gesetzesänderung (m. Ansicht nach hätte man aber gut und gerne noch die Ergebnisse der Expertenkomission abwarten können).“

        Dann nenne mir doch bitte mal eine Situation, in der das heutige Gesetz nicht ausreicht?
        Denn dieser Punkt ist gängige Rechtsprechung und ergibt sich aus dem heutigen §177 problemlos (auch wenn nicht wortwörtlich genannt).

        Der einzige Fall, der nicht von §177 oder §179 abgedeckt wird, ist der Fall des überraschenden Anfassens. Wenn man hier der Meinung ist, es benötigt diesen Straftatbestand, sollte man allerdings lieber einen neuen Paragrafen verfassen, statt andere gut funktionierende zu verschlechtern…

        „Es war eine massive Verletzung ihres innersten Lebensbereiches, also ihrer Intimsphäre. Da hätte man deutlich mehr verhängen können. Möglich wären 180 gewesen. Möglich wäre auch eine Freiheitsstrafe bis zu 2 (!) Jahren gewesen (§ 201 a STGB). Warum ist das in diesem Fall nicht erfolgt?“

        Um das beurteilen zu können muss man die Gerichtsakten kennen. Des weiteren gibt es zu dem Stgb noch einige Ergänzungen, in denen dieses näher definiert wird und dort wird sicher geregelt sein, wann eine Geld- und wann eine Freiheitsstrafe angemessen ist. Und 90 Tagessätze sind meiner Meinung nach schon ziemlich hoch. Hätte Gina Lisa beispielsweise 90 Tagessätze zahlen sollen, wäre sie bei 36.000 Euro.

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      2. Das habe ich doch bereits und auch im Gespräch mit Cero mehrmals. Es betrifft z. B. Fälle wie den der 14-Jährigen, die überraschend von einem Mann, der zuvor behauptet hatte, sie als Modell zeichnen zu wollen, sexuell „überfallen“ wurde. Oder den Fall, den Bundesrichter Fischer praktischerweise als Fehlurteil bezeichnet, da ging es um Analverkehr gegen den erklärten Willen der Ehefrau.

        Gegenfrage: Was ganz genau hast Du gegen die geplante Gesetzesänderung?

        Übrigens finde ich 90 Tagessätze in dem Fall einfach wenig. Es ging ja nicht nur um das Filmen. Es wurde offenbar gezielt der Plan verfolgt, die Filmaufnahmen zu dem Zweck anzufertigen, um sie am nächsten Tag gewinnbringend zu verbreiten/verkaufen.

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      3. Filmen beim Sex ohne Zustimmung:
        „Es waren 90 Tagessätze à 15 € für einen der beiden,.Da hätte man deutlich mehr verhängen können. Möglich wären 180 gewesen. Möglich wäre auch eine Freiheitsstrafe bis zu 2 (!) Jahren gewesen (§ 201 a STGB). „!

        Soziale Existenzvernichtung aufgrund falscher Beschuldigung wegen Vergewaltigung:
        „Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest.“
        http://www.badische-zeitung.de/freiburg/sms-laesst-luegengebaeude-einer-frau-einstuerzen
        „Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt.“
        Möglich wäre auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ( § 297 Verleumdung StGB : http://www.jusline.at/297_Verleumdung_StGB.html)

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      4. Dass die Strafe hier offenbar reichlich niedrig ausfiel, gestehe ich dir gerne zu. Aber was genau hat das mit dem Fall Lohfink zu tun? Warum sollte man nicht in beiden Fällen darauf hinwiesen können, dass die Strafe unverständlich milde war?

        Es geht ja übrigens nicht nur um das „Filmen ohne Zustimmung“ sondern um das Gesamtpaket. Es ging bei der ganzen Sache offenbar nur darum, zu filmen und das Material anschließend gewinnbringend zu verkaufen (zu verbreiten).

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