Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung

Das Thema Falschbeschuldigung polarisiert stark. Und obwohl Falschbeschuldigung bei nahezu allen Arten von Straftaten vorkommt, von Diebstahl oder Betrug über Körperverletzung bis hin zu Mord, wird das Thema seltsamerweise niemals so hochgekocht wie im Falle von Vergewaltigung.

Was dabei ebenso seltsamerweise auch so gut wie nie thematisiert wird, ist die Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung. Also, dass ein tatsächliches Vergewaltigungsopfer vom Täter, von seinem Umfeld oder gar von Ermittlungsbeamten der Falschbeschuldigung bezichtigt wird und deshalb eventuell sogar einen Prozess durchstehen muss.

Die Journalismusplattform „The Marshall Project“ hat eine aufwühlende Reportage zu einem solchen Fall eröffnet (auf Englisch). Sie ist sehr lange aber auch sehr lesenswert.

Kurzzusammenfassung: Die 18-Jährige Marie, die aus prekären Verhältnissen stammt,  wird von ihrer Pflegemutter in aufgelöstem Zustand gefunden. Sie berichtet, ein maskierter Unbekannter wäre in die Wohnung eingebrochen, habe sie gefesselt, geknebelt und vergewaltigt. Bei der anschließenden Untersuchung hat das Mädchen nur wenig Verletzungsspuren. Keiner glaubt ihr wirklich, nicht einmal die Pflegemutter. Die Polizei findet ihre Aussage ebenfalls nicht glaubwürdig. Ihr wird bezüglich der Fesselungsspuren Selbstverletzung vorgeworfen. Am Ende ist Marie so verunsichert, dass sie angibt, sie habe vielleicht nur geträumt. Daraufhin wird sie wegen Falschbeschuldigung angezeigt, angeklagt und vor Gericht gestellt.

Gleichzeitig ermitteln zwei Polizeibeamtinnen im Falle eines geschickten Serienvergewaltigers. Er überfällt Frauen in ihrem Zuhause, von der 62-Jährigen bis zur 26-Jährigen. Er bedroht sie mit einer Stichwaffe, fesselt sie, benutzt Kondome und Gleitmittel und verwischt seine Spuren. Die Ermittlungsarbeit ist äußerst schwierig. Als die beiden den Täter schließlich doch fassen, finden sie unter anderem die pinke Digitalkamera, die er zuvor einem seiner Opfer geklaut hatte. Unter den zahlreichen Fotos seiner Opfer darauf, finden sich auch Fotos der gefesselten und geknebelten Marie. Sie wurde Opfer des Serienvergewaltigers. Und trotzdem der Falschbeschuldigung angeklagt.

Interessanterweise ist sie, das Mädchen aus schlechten Verhältnissen, das einzige seiner Opfer, dem nicht geglaubt wurde.

Solche Fälle sind häufiger als man denkt:

1983 beschuldigte eine junge, 17-Jährige Prostituierte den unbescholtenen Familienvater Robert Hansen, sie mit vorgehaltener Waffe entführt und brutal vergewaltigt zu haben. Sie konnte entkommen. Hansen beschuldigt die Frau der Falschbeschuldigung, es ginge ihr lediglich darum, ihn zu erpressen. Hansen wird freigelassen. Er hat insgesamt 17 Frauen entführt, vergewaltigt und ermordet.

1984 beschuldigt die Prostituierte Rebecca Garda Guay den unauffälligen Gary Ridgway, sie gewürgt und misshandelt zu haben. Vor dem Vergewaltigungsversuch konnte sie fliehen. Gary Rigdway gibt an, er habe in Notwehr gehandelt, sie habe ihn beim Oralverkehr gebissen. Die eigentliche Täterin sei sie. Er wird freigelassen. Gary Rigdway hat vermutlich 46 Frauen vergewaltigt und ermordet.

1991 flieht ein 14-Jähriger Junge zu einer Nachbarin. Jeffrey Dahmer habe versucht, ihn zu vergewaltigen und habe ihn misshandelt. Die hinzugezogene Polizei glaubt Dahmer, der angibt, es handle sich um eine Falschbeschuldigung. Der Junge sei betrunken, zudem volljährig und sein Liebhaber. Als „Beweis“ zeigt er den Beamten Fotos von dem Jungen, die er zuvor gemacht hat. Die Beamten glauben ihm und nicht dem Jungen und ziehen ab. Wenig später bringt Dahmer den Jungen um.

2016 gesteht der wegen mehreren Vergewaltigungen angeklagte Bernd F. schließlich auch die Vergewaltigung einer jungen Verwandten. Die junge Frau war jahrelang von ihrer Familie der Falschbeschuldigung verdächtigt worden.

Bei nicht wenigen Serienvergewaltigern (und -mördern) finden sich zunächst Fälle von Opfern, die angaben, von ihm vergewaltigt worden zu sein (oder es einen Versuch gab), denen man nicht glaubte. Oft, weil sie Prostituierte waren oder aus prekären Lebensumständen kamen. Oft auch, weil man im Familienumfeld lieber an die Unschuld des Täters glauben wollte und es daher „einfacher“ schien, das Opfer einer Falschbeschuldigung zu bezichtigen..

Und Serienvergewaltigungen durch Unbekannte oder flüchtig Bekannte sind letztlich meist diejenigen Fälle, die tatsächlich aufgeklärt werden. Bei „einfachen“ Vergewaltigungen ist die Beweislage wesentlich schwieriger (was u. a. an der Tatsache ersichtlich ist, dass die „fehlgeschlagenen“ Versuche bei Serienvergewaltigern oft „frühe Versuche“ sind und den Opfern in diesen Fällen selten geglaubt wird).

Wer also das Wort „Falschbeschuldigung“ allzu rasch im Munde führt, sollte vielleicht ab und an mal einen Moment innehalten und sich überlegen, was eine solche Anschuldigung mit einem tatsächlichen Vergewaltigungsopfer macht. Es wird dadurch nämlich tatsächlich doppelt zum Opfer: Opfer einer Vergewaltigung und Opfer einer Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung.

Es gibt neben der Möglichkeit einer Falschbeschuldigung durchaus auch die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung. Von einer allzu raschen Positionierung ist daher doch recht dringend abzuraten.

57 Gedanken zu “Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung

  1. Weißt du, ich orte immer stärker, dass Menschen die sich der Ideologie des Feminismus verbunden fühlen, wenig bis gar keine Empathie für spezifische Probleme von Männern haben.
    Um es zu illustrieren. Ein Date in der heutigen Zeit sieht im Extremfall so aus:
    SIE: Hoffentlich vergewaltigt er mich nicht!
    ER: Hoffentlich ruiniert sie nicht mein Leben mit einer Lüge!

    Offenbar wird aus der Priorisierung der Anliegen und Probleme von Frauen der Fokus bei jedem Thema nur auf die Auswirkung auf Frauen gelegt. Bei diesem Thema wird derzeit die Problematik der Falschbeschuldigung nicht mal ernst genommen, obwohl es Hinweise darauf gibt wie unglaublich groß die Zahl von Falschbeschuldigungen ist. Es gibt eine Recherch die in einem Teil von Deutschland zeigt, dass dort 8 von 10 Beschuldigungen nicht den Tatsachen entsprechend erhoben werden:
    http://t.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/Acht-von-zehn-Vergewaltigungen-sind-vorgetaeuscht

    Bei der Vergewaltigung wird behauptet, dass doch sowenig verurteilt würde, weil von 100 wegen Vergewaltigung angezeigten Männern nur acht eine Strafe erhalten würden. „“96 von 100 Sexualstraftätern kommen davon“ titeln Zeitungen und auch Terres de Femes meint :“ Nur etwa jeder achte Sexualtäter wird verurteilt. Kaum ein Verbrechen wird seltener bestraft als Vergewaltigung!“ aufgrund der Tatsache das 8,4 Prozent Verurteilung ausgesprochen wurden.
    Man muss sich klarmachen, was hier gesagt wird. JEDER wegen einer Vergewaltigung angezeigt wird, ist für diese Gruppierung und viele andere Frauenorganisationen ein Vergewaltiger.
    Zugleich wird beim Thema Falschbeschuldigung gesagt, es seien doch nur 3% die verurteilt würden, Das wäre doch so gering, dass es nicht ins Gewicht fällt.
    Nach der Logik von Terres de Femes bedeutet das: „97 von 100 Existenzvernichterinnen durch Lüge kommen davon! Nur jede dritte Falschbeschuldigerin wird verurteilt!“

    Deswegen braucht es Menschenrechtler mit Priorität männlich, damit hier ein Gegengewicht geschaffen wird. Feminismus ist NICHT für alle. Er ist für Frauen. Punkt.
    Das jede weitere Falschbeschuldigung die auffliegt, dazu führt dass Frauen immer weniger geglaubt wird, immer genauer hingeschaut wird und daher die Verurteilung sinken, ist wie es scheint, nicht klar. Statt dessen sollen Gesetze noch mehr verschärft werden ohne das Thema Existenzvernichtung durch Lüge (=Falschbeschuldigung) gleichgewichtigt zu diskutieren. Statt dessen kommt du mit der Falschbeschuldigung der Falschbeschuldigung daher, die auch ein Thema ist, so wie der Missbrauch mit dem Missbrauch, aber deutlich weniger Gewicht hat, wenn man Gleichwertigkeit von Männer und Frauen ernst nimmt.

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    1. Du zeigst mit deiner Antwort dagegen überraschend wenig Empathie oder gar nur das geringste Fünkchen Verständnis für Vergewaltigungsopfer, die zusätzlich auch noch als Falschbeschuldiger falschbeschuldigt werden. Was übrigens auch männlichen Vergewaltigungsopfern passieren kann. Denkst Du, deren Existenz wäre nicht zerstört? Vermutlich hast du den verlinkten Artikel gar nicht gelesen.

      Was den von dir verlinkten Artikel angeht. Ich finde so eine Kurzmeldung ohne Zahlen äußerst schwierig einzuordnen. Bisher wurde immer auf die bayerische Polizeistudie verwiesen – und diese meist falsch wiedergegeben.

      Selbst wenn es aber so wäre, bliebe das Problem von Opfern bestehen, die fälschlich der Falschbeschuldigung bezichtigt werden. Und genau das ist hier Thema.

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      1. Das mag sein, dass es so erscheint. Nur ist das falsch. Genau die Falschbeschuldigung und ihre fast vollständige Ignorierung oder Verniedlichung wird echten Opfern immer mehr zum Verhängnis. Denn man glaubt Frauen einfach nicht mehr so einfach. In den 70ern war es so, das Frauen nicht geglaubt wurde, weil man sagte, sie wären doch selbst schuld. Jetzt kommt die gleiche Problematik wieder, weil diese Täterinnen die so ein Tat fälschlich vortäuschen, es einer Frau die ihren Seelenmord erzählt, die Glaubwürdigkeit genommen hat.
        Also sollte der Feminismus zuerst dort anfangen.

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      2. „” Nur etwa jeder achte Sexualtäter wird verurteilt. Kaum ein Verbrechen wird seltener bestraft als Vergewaltigung!” aufgrund der Tatsache das 8,4 Prozent Verurteilung ausgesprochen wurden.
        Man muss sich klarmachen, was hier gesagt wird. JEDER wegen einer Vergewaltigung angezeigt wird, ist für diese Gruppierung und viele andere Frauenorganisationen ein Vergewaltiger.
        Zugleich wird beim Thema Falschbeschuldigung gesagt, es seien doch nur 3% die verurteilt würden, Das wäre doch so gering, dass es nicht ins Gewicht fällt.“

        Margret, zeugt das nicht von „Ignoranz“? Integrier das in deine Betrachtung. — Was die Begrenzung „des Themas“ anbelangt, du beschäftigst dich hier mit einer Spiegelbildproblematik (Tat – falsche Behauptung), daher sind seine Gedanken wohl im Rahmen, gar notwendig.

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      3. Das geht an der Sache vorbei (es gleicht deiner Antwort auf meinen anderen Kommentar, und mag daher schlicht am falschen Ort sein).

        Bedenke das, wobei Zahlen nicht real sind, sondern der Darstellung dienen: Von 100 behaupteten Vergewaltigungen werden 10 als Straftaten festgestellt. Von 100 Beschuldigungen der Vergewaltigung werden 10 als straftatbeständliche Falschbeschuldigungen festgestellt. Welche Folgerungen ziehst du? Ist es widerspruchsfrei, zu behaupten, dass (1) zu wenige Vergewaltigungen bestraft werden, (2) falsche Beschuldigungen der Vergewaltigung aber in hinreichender Zahl bestraft werden?

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      4. Das macht die Sache nicht viel besser. Zum einen ist das eine Vermischung (Anzeigen unterfallen nicht dem Dunkelfeld), zum anderen stellt sich die Frage, warum gibt es nicht wirklich Dunkelfeldstudien? Immerhin erkennst du einen gewissen Widerspruch an, was durchaus sympathisch ist.

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      5. Gemeint ist, das es marginalisiert wird.
        „Falschbeschuldigungen seien doch so selten, die fallen gar nicht ins Gewicht“
        Ignoriert wird die Relevanz des Themas.
        Das Thema „Falschbeschuldigung der Falschbeschuldigung“ also der Frau vorzuwerfen, sie würde eine Falschbeschuldigung machen obwohl tatsächlich eine Vergewaltigung passiert ist, wäre in dieser Diskussion enthalten, die nicht ernsthaft geführt wird.
        Wenn man dieses Thema seriös abhandeln würde, dann wäre zuerst einmal die Gleichwertigkeit zwischen Vergewaltigung und einer Existenzvernichtung durch Lüge herzustellen. Und nicht darauf hinzuweisen, dass es ja Falschbeschuldigungen überall gebe und man doch nicht gerade bei Vergewaltigung so hoch spielen sollte.

        Der Tatbestand, das jemand mit einer simplen Unwahrheit, die soziale Existenz eines Menschen vernichtet, ihn sogar der Freiheit über Jahre als Unschuldiger beraubt, ihn womöglich sogar zur Selbsttötung treibt, wird nicht beachtet (offenbar auch nicht von dir)
        Das ist keine Falschbeschuldigung weil jemand was genommen hat oder weil jemand aussagt, dass jemand etwa getan hat, sondern es ist ein schweres Verbrechen.
        Es unterscheiden die leichtesten Fälle von Falschbeschuldigung zu den schwersten so wie Vergewaltigung von einer ungewollten Berührung des Unterschenkels oder Arms.
        Es gibt aber nur einen Strafbestand unabhängig von der Schwere der Auswirkung der Lüge. Das gehört im Zuge der Verschärfung des Sexualstrafrecht ebenso verschärft und neu gefasst.

        Und das wird nicht gemacht.Und daher ist dein Hinweis auf „Faslchbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung“ eine Verhöhnung der Opfer die es auf männlicher Seite gibt. Die du und viele andere wie es scheint, gar nicht sehen wollen. Männer sind keine Opfer.

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      6. „Und nicht darauf hinzuweisen, dass es ja Falschbeschuldigungen überall gebe und man doch nicht gerade bei Vergewaltigung so hoch spielen sollte.“

        Das ist aber nunmal ein interessanter Aspekt. Auch im Falle von Mord gibt es zahlreiche Falschbeschuldigungen, die niemals so in den Fokus gerückt werden. Obwohl die Stigmatisierung als Mörder vermutlich noch schwerer wiegt.

        „Der Tatbestand, das jemand mit einer simplen Unwahrheit, die soziale Existenz eines Menschen vernichtet, ihn sogar der Freiheit über Jahre als Unschuldiger beraubt, ihn womöglich sogar zur Selbsttötung treibt, wird nicht beachtet (offenbar auch nicht von dir)“

        Doch gerade von mir. Was denkst Du denn, was in einem Vergewaltigungsopfer vorgeht, das sich dann auch noch dem Vorwurf der Falschbeschuldigung ausgesetzt sieht? Meinst Du, da werden keine Existenzen vernichtet und Selbstmorde ausgelöst?

        „Und das wird nicht gemacht.Und daher ist dein Hinweis auf „Faslchbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung“ eine Verhöhnung der Opfer die es auf männlicher Seite gibt. Die du und viele andere wie es scheint, gar nicht sehen wollen. Männer sind keine Opfer. “

        ^^ Ich könnte jetzt ganz genauso behaupten, dass deine Antworten eine Verhöhnung von Vergewaltigungsopfern sind, denen auch noch Falschbeschuldigung vorgeworfen wird ^^. Ehrlich, das ist nicht hilfreich. Zumal Männer auch Opfer von Vergewaltigungen werden können und Frauen Opfer von Falschbeschuldigungen. Du wirfst mir vor, Männer nicht als Opfer sehen zu wollen? Offenbar ist es eher andersrum. Du siehst gar nicht, dass das Thema Vergewaltigung auch durchaus Männer betrifft. Du teilst das binär in „Frauen sind von Vergewaltigung betroffen“, „Männer von Falschbeschuldigung“. Das ist so aber nicht richtig. Ich könnte an dieser Stelle sogar behaupten, dass Du männliche Vergewaltigungsopfer verhöhnst ^^.

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      7. Gut, jetzt hattest du auch deinen polemischen Moment. Kehren wir zum Sachlichen zurück. Warum wird Falschbeschuldigung bei Vergewaltigung anders gesehen als bei Mord. Bei Mord gibt es eine Tat. Wenn die Person von einer anderen eines Mordes beschuldigt wird, dann nur weil es eine Tat gab. Dies Tat hat jemand verübt. Und es wird ein Unschuldiger durch die Lüge dafür verantwortlich gemacht.
        Bei der Vegewaltigung ist es die Tat selber die die Lüge darstellt. Die Aussage ist das Verbrechen. Zuküftig soll mit Nein-heißt-Nein sogar die reine Behaiuptung einer Frau sie hätte das nicht gewollt, vom Richtenden so gewertet werden, als ob die Tat erfolgt wäre. Der Mann muss dann erst diese Aussage in Zweifel ziehen können durch Beweise (Aussage gegen Aussage gilt hier nicht mehr) , damit er freigesprochen wird.
        So kann man leicht höhere Verurteilungszahlen erreichen. Die Frauen die tatsächlich dem Sexualverbrechen zum Opfer gefallen sind können damit leichter zu ihrem Recht kommen. Aber auch die Täterin die mit dieser Möglichkeit des sozialen Mords einen Mann erpressen kann oder sich sonstige Vorteile verschaffen.
        Dass dir als Frau und Feministin nur die Verhinderung von Vergewaltigungen, sexuellen Übergriffen am Herzen liegt, ist klar. Und für Vergewaltigungsopfer streiten wie man an Gina Lisa Lohfink sieht, unglaublich viele. http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gina-lisa-lohfinks-vergewaltigung-loest-sexualstrafrecht-debatte-aus-14277535.html

        Ich aber sehe die Menschenrechte für alle gleich und kein Geschlecht. Und für unschuldige Männer verschlechtert sich die Situation zusehends. Nicht erst seit Kachelmann und dem Fall Arnold.

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      8. „Zuküftig soll mit Nein-heißt-Nein sogar die reine Behaiuptung einer Frau sie hätte das nicht gewollt, vom Richtenden so gewertet werden, als ob die Tat erfolgt wäre“

        Das ist Unsinn. Es geht darum, dass künftig auch die rein verbale Ablehnung oder auch das Übergehen von Signalen wie Weinen durch den Täter eine Vergewaltigung darstellt. Das bedeutet aber nicht, dass künftig die reine Behauptung einer Frau als „Beweis“ gilt. Faktisch ist es so, dass sich wenig ändern wird, weil es schwer beweisbar ist, dass „Nein“ gesagt wurde oder das Opfer geweint hat und dies vom Täter bemerkt aber ignoriert wurde. Ein Fall wie der aktuelle von Gina Lisa Lohfink wäre nach einem solchen neuen Recht eventuell eine Vergewaltigung (weil sie verbal abgelehnt hat), aber auch nicht zwingend (weil argumentiert werden kann, dass sich das „Nein“ oder „ich will das nicht“ z. B. nur auf die Filmaufnahmen bezog).

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      9. Das ist falsch . Wenn du dir die verschärfte Version der Formulierungen zum Gesetzesentwurf ansiehst :
        http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0101-0200/162-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1
        wirst du sehen, dass dort auch die Abwesenheit jeglicher Gegenwehr , selbst verbaler als Nein gewertet werden soll. Und wie dir sicher klar ist, ist bei Vergewaltigungen selten ein Zeuge zugegen. So dass sich der Richtende auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin, des Opfers stützen muss.
        Wenn diese außer der Behauptung, sie hätte es nicht gewollt, nichts mehr zur Beweisführung beitragen muss, dann ist das eine faktische Umkehr der Beweislast und eine Einladung für all skrubellosen Täterinnen dies auf Kosten der Glaubwürdigkeit der tatsächlich vergewaltigen Frauen zu missbrauchen.

        „dass „Nein“ gesagt wurde“ Sie muss nicht beweisen, das sie etwas gesagt hat. Sie muss nur glaubhaft machen, dass sie es nicht gewollt hat.

        Der Fall Arnold wäre nach dieser Gesetzeslage nie aufgeflogen und die Frau Heidi K nie verurteilt worden, weil sie keine Notwendigkeit mehr gehabt hätte etwas zu erklären.

        Aber offenbar ist der Grundsatz der Feministinnen; „Besser 10 Unschuldige im Gefängnis, als das ein Täter davonkommt“.

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      10. „wirst du sehen, dass dort auch die Abwesenheit jeglicher Gegenwehr , selbst verbaler als Nein gewertet werden soll.

        Das schrieb ich ja oben. Vergewaltigung würde neu definiert (also als sexueller Kontakt gegen den erkennbaren Willen des Opfers), aber das hat nichts mit einer Beweislastumkehr zu tun, wie Du fälschlich behauptest.

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      11. „aber das hat nichts mit einer Beweislastumkehr zu tun, wie Du fälschlich behauptest.“
        Nein? Eine Frau nimmt einen Mann mit in ihre Wohnung. Es kommt zum Sex. Am nächsten Tag geht sie zur Polizei (aus welchen Gründen auch immer) und zeigt ihn fälschlich an.
        Bei der Polizei und später vor Gericht sagt sie folgendes: „Ja er war bei mir, wir haben etwas getrunken und dann ist er über mich hergefallen. Ich war starr vor Schreck und habe mich nicht gewehrt. Daher habe ich auch keine Abwehrspuren oder ähnliches. Auch habe ich die Kleider aufgrund der besonders aggresiven Art des Mannes ausgezuogen, als er es verlangte. Wieso ich weiß dass er so aggressiv war? Nein er hat nicht gedroht oder so, es war sein Gehabe? Was für eines? Er was sehr einschüchternd? Warum? Einfach so, ich hab mich sehr geängstigt aufgrund seiner Art.
        Er drang dann in mich ein und ich habe auch nicht geschrien aufgrund der Bedrohung die ich empfunden habe. Daher wurden auch keine Nachbarn aufmerksam. Nach der Tat war ich sehr betäubt und schlief ein. Erst als ich am nächsten Tag aufwachte, ging ich sofort zur ihnen um das Verbrechen zu melden.“

        So Magret und jetzt sage mir was der (wie wir hier annehmen fälschlich) beschuldigte Mann noch unternehmen kann um einer Verurteilung obwohl unschuldig zu entgehen? Er muss beweisen, dass dies was die Frau behauptet nicht stimmt. Was anderes als faktische (nicht rechtlich vorgeschriebene, aber durch die Praxis so erfolgend) Beweislastumkehr soll das sein?

        Nur wer ideologisch verblendet ist, kann dies noch anders sehen. Nur jemand dem egal ist wieviele Männer unschuldig ins Gefängnis gehen werden, hauptsache ein Täter mehr wird verurteilt, kann dies befürworten.

        Aber leider ist das genau jetzt im Gange. Dies soll Gesetz werden. Unschuldige Männer sollen noch mehr Risiko ausgesetzt werden, damit mehr Frauen Schutz genießen aber es damit aber noch mehr Falschbeschuldigerinnen noch leichter gemacht wird.

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      12. „Er muss beweisen, dass dies was die Frau behauptet nicht stimmt. “

        Er muss überhaupt nichts beweisen. Kein Angeklagter muss etwas beweisen. Die Staatsanwaltschaft muss beweisen. Und allein die Aussage der Frau beweist nichts. Die Aussage des Opferzeugen / der Opferzeugin ist lediglich ein kleiner Teil der Beweisführung. Wenn es nicht mehr gibt, kommt es regelmäßig zu einer Einstellung des Verfahrens meist bereits im Zuge der Ermittlungen.

        Ehrlich, Du solltest weniger maskulistische Seiten lesen. Die informieren oft falsch.

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      13. Mit dem neuen Gesetz ist es anders da reicht die Aussage zur Berurteilung da dem Richtende kein SachBeweis mehr vorliegen muss um das Urteil zu rechtfertigen Da keine Gewaltspuren, Kampfspuren, zerissene Kleider , sofortige Anzeige oder Bemerkbarmachung gegenüber Zeugen notwendig mehr ist, kann die Aussage der Frau aĺlein bereits als beweiskräftig genug gewertet werden Praktisch ein Freibrief für jede genügend geschickte Sozialmörderin

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      14. Keine rechtliche. Sondern eine faktische, da die Aussage allein als Beweis ausreichen kann. Egal.
        Schau dir bitte die Stellungnahme des Bundesrast an. Dort wird ganz klar auf Probleme hingewiesen:
        „So würde es auch unter die Strafnorm fallen, wenn in einer intimen Beziehung
        der eine Partner überraschend eine sexuelle Handlung an dem anderen Partner
        vornimmt, beispielsweise um ihn zu weiteren, einvernehmlichen sexuellen
        Handlungen zu motivieren. Ein solches Verhalten ist nicht strafwürdig. Es sollte
        deshalb nicht als Straftat erfasst werden, die auch noch, selbst im minder
        schweren Fall, mit erhöhter Mindeststrafdrohung versehen ist. Die Erwartung,
        dass solche Sachverhalte wohl kaum angezeigt würden, wäre trügerisch. Nach
        der Beendigung von Beziehungen wäre durchaus mit Strafanzeigen zu rechnen,
        und sei es nur, um sich in einem Sorgerechtsstreit eine bessere Position zu verschaffen.
        Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre (§ 78 Absatz 3 Nummer 3
        StGB); sie endet frühestens mit Vollendung des vierzigsten Lebensjahres des
        Opfers (§ 78b Absatz 1 Nummer 1 StGB). Deshalb wäre der „Täter“, der sich
        einmal solchermaßen in einer Beziehung verhalten hat, unter Umständen über
        Jahrzehnte von Freiheitsstrafe bedroht.
        Es erscheint geboten, die Strafnorm auf strafwürdige Sachverhalte zu begrenzen
        und insbesondere nicht zu beanstandendes Sexualverhalten innerhalb von
        intimen Beziehungen auszunehmen. “

        Genau das will aber Maas und die „Frauen“-Organisationen nicht zulassen. Sie finden es müsse nicht so viel Rücksicht auf das Schutzbedürfnis der Angeklaten, der angezeigten Männer genommen werden. Falschbeschuldigung sehen sie nicht als relevant.

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      15. „und insbesondere nicht zu beanstandendes Sexualverhalten innerhalb von
        intimen Beziehungen auszunehmen“

        Dagegen wäre nichts zu sagen.

        Und Herrn Maas tust Du Unrecht. Er will die „nein ist Nein“-Forderung gar nicht durchsetzen, sondern nur die aktuelle (überraschender Überfall). Ich allerdings halte sehr viel von der „Nein heißt Nein“-Forderung. Wenn erkennbar war, dass die sexulle Handlung nicht gewollt ist (Weinen, Erstarren) und dennoch weitergemacht wurde, sollte das strafbar sein. Genauso wie es strafbar ist, jemandem einfach einen 100 € Schein zu nehmen ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können. Man müsste eventuell dafür einen neuen Straftatbestand schaffen.

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      16. Der Unterschied ist nur der. Wenn man behauptet jemand hätte einem einen 100 Euro Schein entwendet, muss man beweisen, dass man einen gehabt hat.
        Nur auszusagen bei der der Polizei „Hatte eine 100 Euro schein und den hat Herr XY mir gestohlen“ geht nicht.
        Im Fall einer behaupteten unerwünschten sexuelle Handlung, soll es aber ausreichen.
        Was anderes soll das sein als eine faktische(!) Beweislastumkehr. Es wäre als ob der Herr XY beweisen müsste, dass es keinen 100 Euro Schein gegeben hat.
        Ganz verstehen ich nicht wieso diese Beispiel mit dem Geld, Geldbörse usw. in dieser Diskussion immer wieder gebracht werden, aber trotzdem nicht klar wird, wieso es keine gute Idee ist, das Strafrecht so zu verschärfen.

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      17. „Im Fall einer behaupteten unerwünschten sexuelle Handlung, soll es aber ausreichen.“

        Okay, Butter bei die Fische. In welcher Passage des Gesetzesentwurfs siehst Du das genau?

        Der Diebstahl-Vergleich ist übrigens völlig okay. Kommt einem Eigentum abhanden, muss man üblicherweise nicht beweisen, sich in einer schutzlosen Lage befunden zu haben, mit einem empfindlichen Übel bedroht oder via Gewalt gezwungen worden zu sein. Es reicht, wenn man nicht zugestimmt hatte. Und genau darum geht es. Wen der Täter erkennen konnte, dass das Opfer nicht wollte, sich darüber aber hinweggesetzt hat, sollte das strafbar sein.

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      18. „Ich aber sehe die Menschenrechte für alle gleich und kein Geschlecht. “

        Das bezweifle ich, weil Du ganz offenbar Vergewaltigung als „Frauenproblem“ siehst und Falschbeschuldigung als „Männerproblem“.

        Den Fall Gina Lisa sehe ich übrigens tatsächlich sehr kritisch. Mir ist bis jetzt nicht klar, warum sie den Strafbefehl erhalten hat. Es gibt keine Hinweise auf eine gezielte Falschbeschuldigung. Zumindest konnte ich beim Lesen der Artikel zu dem Fall keine ausmachen. Mir ist auch nicht klar, warum diejenigen, die nachweislich stark in ihre Persönlichkeitsrechte eingegriffen haben mit einer so geringen Strafe (Geldstrafe bzw. im anderen Fall Straffreiheit) davonkamen. Auch ist mir nicht klar, warum die Männer, die sie vor Zeugen im Gericht heftig beleidigt haben, nicht polizeidienstlich erfasst wurden.

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      19. „Das ist aber nunmal ein interessanter Aspekt. Auch im Falle von Mord gibt es zahlreiche Falschbeschuldigungen, die niemals so in den Fokus gerückt werden. Obwohl die Stigmatisierung als Mörder vermutlich noch schwerer wiegt.“

        Hast du dazu Zahlen?

        Sex ist grundsätzlich ein positives Ereignis, Tod eher weniger. Sex geschieht öfter als Tod, und es ist immer ein Ereignis an dem (mindestens) zwei beteiligt sind. Zudem ist das Wesen der Einwilligung in Sex anders als das Wesen der Einwilligung in den Tod, oder das getötet werden. Sex, Flirten, und Romantik zeichnen sich durch Ambiguität, Macht, und Widerstreit aus. Das Potential für Falschbeschuldigungen ist bedeutend. Bedeutsam ist auch, dass Sex und Einverständnis – Wollen und Begehren – sich durch Gradualität auszeichnen. Demgegenüber ist der Tod absolut, und Menschen haben eine inhärente, beinahe absolute, Abneigung gegen ihn.

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      20. Damit du es richtig verstehst, das ist ein interessanter Punkt, auch ohne Zahlen. Zahlen hätten lediglich einen Aspekt beigetragen. — Am Rande, beachte die Aufmerksamkeit die „rassistischem“ Bösen gegenüber „normalem“ menschlichen Bösen (etwa Körperverletzungen, Totschlag) zuteil wird.

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      21. Margret: „Das bezweifle ich, weil Du ganz offenbar Vergewaltigung als „Frauenproblem“ siehst und Falschbeschuldigung als „Männerproblem“.“

        Offensichtlich ist das statistisch und wesentlich die richtige Erfassung. Sie entspricht auch der Gesetzgebung. Die orientiert sich an Frauen als Opfer. Wer also diese Problematik behandeln will, beachtet das.

        Besonders störend und exemplarisch sind die Versuche von Feministinnen (nach meiner Definition hast du nur Züge einer solchen), Sex von männlichen Teenagern mit einer Lehrerin als Vergewaltigung (des Schülers) zu behaupten. Nett, unter anderem, wie die Aussagen von männlichen Teenagern und Männern übergangen werden. In der Tat zeigen sich die meisten sehr angetan von einer solchen Konstellation, besonders, vor allem wenn die Lehrerin attraktiv ist. Das ist ein lehrreicher Versuch der „Gleichstellung“ trotz wesentlicher Unterschiede (und zudem teilweise im Widerspruch zur eigenen Dogmatik).

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      22. Dennoch ist eine solche Konstellation die Ausnutzung eines Machtverhältnisses. Eine Vergewaltigung wäre es natürlich nur, wenn der Junge nicht möchte, aber entsprechend genötigt wird. Umgekehrt Mädchen/lehrer natürlich auch. Und genauso in der Konstellation Junge/Lehrer bzw. Mädchen/Lehrerin.

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      23. Das ist etwas worauf man achten sollte, ja. Feministinnen (USA) halten solche Konstellationen aber kategorisch für nicht einwilligungsfähig (mir geht es nicht um gegenwärtig geltendes Recht als Maßstab [„statutory rape“]). Meiner Auffassung nach, besteht bei männlichen Teenagern keine Vermutung (a priori), dass sie vergewaltigt wurden. (Und grundsätzlich, nicht jede Ausnutzung von Machtverhältnissen macht Sex zur strafrechtswürdigen Vergewaltigung.) Es ist plausibel, dass weibliche Teenager psychologisch in einer anderen Lage sind, verletzlicher, und damit schutzbedürftiger. Ob das zu einer Vermutung der Vergewaltigung führen sollte, ist zu erörtern. Mir widerstrebt sowohl die kategorische Einschränkung ihrer Autonomie (und seien es „bloß“ 20% die autonom genug sind), als auch die Sanktion des Partners.
        Den Kreis der Darstellung habe ich etwas weiter gezogen, um die ein besseren Eindruck zu verschaffen. Im Kern ging es darum, dass Feministinnen dazu neigen wesentlich (bedeutend) ungleiches gleich zu behandeln, so zu tun als wären Frauen wie Männer. und das unter dem Deckmantel der „Gleichberechtigung“. Das wäre hier systematisch so, als würden Männer Erdbeereis mögen, Frauen Vanille, und dann wird in der Weise „gleich berechtigt“, dass Erdbeereis allen verboten und Vanilleeis allen erlaubt wird.

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      24. Der Diebstahlsvergleich hinkt an mehreren Stellen. Zum einen hat Gerks völlig recht, dass der Bestohlene durchaus beweisen (bzw. es muss der Staatsanwaltschaft beweisbar sein) muss, dass er der Eigentümer war.

        Wesentlicher ist aber, dass der Diebstahl die Wegnahme in Zueignungsabsicht voraussetzt. Die bloße Benutzung reicht nicht aus. In dem Element liegt das Äquivalent zur Ausnutzung schutzloser Lage, Überwinden von Widerstand, Gewalt etc. (Nötigungsmittel nämlich). Ein ordentlicher Strafrechtstatbestand muss Elemente aufweisen, welche die strafbare Handlung klar von sozial üblichen und zulässigem Verhalten abgrenzen, sonst wird er dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht und man würde Menschen willkürlich bestrafen. Und unsere Rechtsordnung und Kultur erwartet es generell von Menschen, in ihrer Kommunikation und ihrem Umgang miteinander anderen Grenzen zu setzen, wenn etwas nicht gewollt ist. Das Strafrecht hilft dann erst, wenn bestimmte Grenzziehungen überwunden werden, nämlich z.B. durch Nötigungsmittel oder bei der Wegnahme in Zueignungsabsicht.

        Aber wo wir gerade bei schiefen juristischen Vergleichen sind: Ist den Feministinnen bei dem Vergleich mit der Benutzung des Autos eigentlich klar, dass auch die Nichtsicherung des Autos gegen unbefugte Benutzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Und zwar auch dann, wenn nichts passiert? Vielleicht sollte man zum Schutz von Frauen mal eine äquivalente Regelung einführen?

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  2. „Wer also das Wort „Falschbeschuldigung“ allzu rasch im Munde führt, sollte vielleicht ab und an mal einen Moment innehalten und sich überlegen, was eine solche Anschuldigung mit einem tatsächlichen Vergewaltigungsopfer macht. “

    Das würde dann ja für das Wort „Vergewaltiger“ ebenso gelten. Denn auch die Folgen einer solchen Beschuldigung sind desaströs.
    Vielleicht ist es allgemein angebracht, nicht seine Solidarität nach Ideologie und Geschlecht zu vergeben, sondern zu versuchen so vorurteilsfrei wie möglich die Fakten zu prüfen und strittige Fälle einfach strittig zu nennen

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    1. Nun, das wäre meine Empfehlung. Der Fall Kachelmann war deshalb so desaströs, weil alle meinten, sich auf irgendeine Seite schlagen zu müssen. Dabei ist in sehr vielen dieser Fälle, ein „ich weiß, dass ich nichts weiß“ angebracht. Als naher Angehöriger oder Freund einer der beiden „Parteien“ ist das sicher nicht möglich, aber an sich wäre das m. M. nach das Mittel der Wahl.

      In der Urteilsbegründung zum Fall Kachelmann, stand, trotz aller Schelte, sehr viel Wahres. So z. B. dies

      „Umgekehrt aber ist es Aufgabe der Presse, vollständig und sachlich zu berichten, dem Leser damit die Möglichkeit zu geben, sich unvoreingenommen eine Meinung zu bilden und dabei die Würde des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu achten.
      Statt der gebotenen Zurückhaltung gegenüber einem laufenden Verfahren prägten vorschnelle Prognosen, das einseitige Präsentieren von Fakten und mit dem Anschein von Sachlichkeit verbreitete Wertungen die Berichterstattung. Diese mögen zwar als Garant für Schlagzeilen und Verkaufszahlen dienen; der Wahrheitsfindung in der Hauptverhandlung sind sie jedoch in hohem Maße abträglich. Sie erzeugen Stimmungen, wo Sachlichkeit gefragt ist; letztlich vertiefen sie den mit der Durchführung eines Strafverfahrens verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Nebenklägerin in nicht gerechtfertigter Weise. Vor allem aber erschweren sie die Akzeptanz eines Richterspruchs in der Öffentlichkeit und schaden damit dem Ansehen der Justiz.
      Mit Befremden hat die Kammer die Aufrufe an die Bevölkerung registriert, im Wege der Abstimmung über Schuld und Unschuld des Angeklagten zu entscheiden.“

      Oder auch „Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau X. und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben.
      Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“

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      1. „Nur dann haben Sie den Grundsatz „in dubio pro reo“ verstanden. Nur dann kennt der Grundsatz „in dubio pro reo“ nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.“

        Das stand im Urteil? da hat es nichts zu suchen.
        Zumal die Kammer sich hier nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat und erst vom OLG wieder eingenordet werden musste

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      2. Witzigerweise war das erst in Fall der Verurteilung der Frau wegen Falschbeschuldigung, oder? Als er angklagt war als Vergewaltiger, waren alle sich einig, dass hier ein Täter verurteilt werden muss Ich wüsste nicht, dass das Gericht sich damals auch mit „in dubio pro reo“ an die Medien und Öffentlichkeit gewandt hat?

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  3. Ich weiß nicht so richtig, was diese Fälle einem sagen sollen. Prozesse gegen Vergewaltiger wurden aus Mangel an Beweisen fallen gelassen, bei denen sich im Nachhinein feststellen lies, dass sie doch schuldig waren.

    So what? Heißt das jetzt wir stellen auf ein „Im Zweifel für den Kläger“ um? Oder was?

    Klar, es wäre toll, wenn alle Fälle immer richtig aufgeklärt würden und das könnte sicher auch an vielen Stellen noch besser gehen. Aber das klappt eben nicht immer, gerade bei Vergewaltigungen (ohne Zeugen) ist es eben sehr schwierig die Wahrheit herauszufinden. Und dann ist „Im Zweifel für den Angeklagten“ eben das Beste was wir haben.

    Was übrigens nicht erwähnt wird, wie viele der Frauen wurden denn tatsächlich wegen Falschbeschuldigung verurteilt? Auch hier gilt nämlich im Zweifel für den Angeklagten (zum Glück).

    PS: Zu viel Empathie ist eine ganz schlechte Sache, wenn es um das objektive Bewerten von Normen geht. Den tragischen Einzelfall gibt es leider immer.

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    1. Es wäre beispielsweise wünschenswert, wenn die Täter in solchen Fällen nicht nur wegen der Ursprungstat sondern auch wegen falscher Beschuldigung der Opfer verurteilt würden. Das ist auch dann relevant, wenn das Opfer schließlich nicht verurteilt wurde (so ja auch bei falscher Beschuldigung wegen Vergewaltigung). Hat der Täter also z. B. behauptet, das Opfer wäre ein/e Lügner/in und wolle sich nur rächen oder abzocken, obwohl die Vergewaltigung tatsächlich stattgefunden hat, wäre das ebenfalls ein Straftatbestand, der verfolgt werden sollte. Schon im Hinblick auf die Rehabilitation der Opfer in solchen Fällen.

      Zudem ist mein Artikel auch ein Aufruf, sich selbst zu hinterfragen, wie aus dem letzten Absatz oben ja ganz deutlich wird. Wer allzu leicht „Falschbeschuldigung“ im Munde führt, riskiert, auch jemanden sozial hinzurichten, der tatsächlich vergewaltigt und dann noch falschbeschuldigt wurde.

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      1. Wieso sollte diese Falschbeschuldigung dann nicht strafbar sein? Es wird allerdings selten Sinn ergeben einen neuen Prozess zu starten um jemanden der wegen Serienvergewaltigung verurteilt wurde dann noch wegen Falschbeschuldigung zu verurteilen.

        Und wer führt denn bitte leicht „Falschbeschuldigung“ im Munde? Jemanden der Falschbeschuldigung zu bezichtigen ist ja gesellschaftlich noch weniger akzeptiert als jemanden der Vergewaltigung zu bezichtigen.

        Von einer „False accusation culture“ habe ich jedenfalls noch nie etwas gehört…

        Der Artikel erweckt den Anschein, als sollte irgendein Missstand angeprangert werden, ich sehe aber einfach nicht welchen.

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      2. Der Misstand ist, dass tatsächlich bei jedem Vergewaltigungsprozess X Leute aufschlagen, die sensationslüstern ganz genau wissen, wie es war. Auch unter Journalisten macht sich diese Krankheit breit. Und der Vorwurf der Falschbeschuldigung fällt mir in letzter Zeit sehr auf. Damals beim DSK Prozess gab es dutzende Leute in den Kommentarspalten die ganz genau wussten, dass das Zimermädchen eigentlich eine Prostituierte sei, die um ihren Lohn betrogen wurde und nun einen Aufriss machen würde. Dabei wusste man damals einfach … nichts.

        Es ist für einen Unschuldigen schlimm, der Vergewaltigung bezeichnet zu werden. Genauso schlimm ist es aber für ein Vergewaltigungsopfer, wenn es der Falschbeschuldigung beschuldigt wird. Vermutlich sogar noch schlimmer, weil es doppelt Opfer ist.

        Maries Geschichte fand ich sehr aufwühlend. Sie zeigt, dass es eben auch zu Fehlurteilen in diese Richtung kommen kann.

        „Wieso sollte diese Falschbeschuldigung dann nicht strafbar sein? Es wird allerdings selten Sinn ergeben einen neuen Prozess zu starten um jemanden der wegen Serienvergewaltigung verurteilt wurde dann noch wegen Falschbeschuldigung zu verurteilen.“

        Das wird im Falle von Mord doch häufig gemacht. Oder zumindest im eigentlichen Urteil berücksichtigt. Wenn der Täter einen anderen genannt hat, wird das üblicherweisse verfolgt. Und für das Opfer macht es einen Riesenunterschied, wenn festgestellt wird, dass ihm in zweifacher Hinsicht Unrecht geschehen ist. Die Frage ist eigentlich gar nicht: „Ist es möglich?“ (theoretisch ja) sondern „Wird es getan“? (Nein). Dabei ist es besonders widerlich und zeugt von hoher krimineller Energie, wenn der Täter nicht nur sich selbst für unschuldig erklärt (was selbstverständlich legal ist) sondern gleichzeitig seinem Opfer eine Straftat unterstellt. Es muss sich dabei nicht einmal um Serienvergewaltigung handeln. Denkbar ist so eine Konstellation auch bei einer „einfachen Vergewaltigung“ wenn der Täter dem Opfer unterstellt, sich bereichern zu wollen o. ä.

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      3. Und wer sofort auf der Seite einer Frau steht, weil diese „ich wurde vergewaltigt“ schreit, ebenfalls. Denn es hat sich jetzt schon mehrfach gezeigt, dass diese öffentliche Parteinahme (#IStandWithJackie usw) nur die Täterinnen schützen. Wer echten Opfern helfen will, der hilft ihnen im Stillen. Sofort sich in dem Mob einzureihen und Tweets retweeten die Solidarität ausdrücken, schafft genau diese Atmosphäre die du beklagst. Man glaubt langsam, dass der Großteil der Frauen die besonders nach Trennungen von vermögenden Männern „Vergewaltigung“ schreien Lügnerinnen sind. Und daher glaubt man echten Opfern immer weniger.
        Dort ist anzusetzen. Der Feminismus soll seinen Einfluss einsetzen und Gesetze gegen diese „Golddigger“ schaffen, Jede dieser Falschbeschuldigungen wegen schweren Sexualdelikten ist strengstens zu ahnden. So stark wie die behauptete Tat selbst.

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      4. Es wäre generell angebracht, v. a. bei so „sensiblen“ Verbrechen wie Vergewaltigung a) erstmal möglichst wenig Öffentlichkeit herzustellen und b) äußerst zurückhaltend damit umzugehen, sich auf eine Seite zu schlagen. Wobei ich zweiteres auch kenne, wenn ich den Eindruck habe, dass sich die meisten auf die Seite der anderen gestellt haben und ich der Meinung bin, dass Person 1 eine Art „Anwalt“ braucht.

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      5. Da bin ich genau bei dir. Dieses Thema müsste ebenso sensibel abgehandelt werden wie der Missbrauchsverdacht in der Familie.
        Denn einmal bekannt, ist der soziale Tod des Mannes erfolgt.
        Es ist fast nicht mehr möglich dies zu korrigieren. Die Familie kann dann nach Feststellung der Unschuld des Elternteils nur noch auswandern.

        Ebenso sensibel müsste der Vorwurf der Vergewaltigung behandelt werden. Der Frau und dem Mann jeweils Anwälte an die Seite stellen, die Öffentlichkeit möglichst abschotten bis es zu einer echten Anklage kommt. Und selbst dann ist auf die möglichsten Schutz der Privatspähre des Mannes und der Frau zu schauen.
        Jeder von den beiden könnte schuldig sein, jeder der beiden unschuldig und ein Opfer.
        Und daher hat nur das Gericht und nicht Medien oder der Mob in den SocialMedias hier Klarheit zu schaffen.

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      6. „Es ist für einen Unschuldigen schlimm, der Vergewaltigung bezeichnet zu werden. Genauso schlimm ist es aber für ein Vergewaltigungsopfer, wenn es der Falschbeschuldigung beschuldigt wird. Vermutlich sogar noch schlimmer, weil es doppelt Opfer ist.“

        Das lässt sich nur sinnvoll auflösen, wenn du den Unwert benennen kannst. Wie oft man Opfer wird, ist für sich irrelevant. Was du vergleichen möchtest, ist „Schaden für A“ mit „Schaden für B“. Du müsstest den Schaden aller Momente der Viktimisierung addieren (inklusive Folgeschäden; Vorteile durch Kompensation und dergleichen gegenwärtig beiseite). Wie hoch setzt du den Schaden einer Vergewaltigung an, wie hoch den einer Falschbeschuldigung? Dein „genauso schlimm“ lässt sich objektiv kaum halten.

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      7. Falsch vestanden. A wird ein… Safe… gestohlen. B wird ein Kaugummi gestohlen, und jemand nennt sie eine dumme Nuss. Wer erleidet mehr Schaden, wo ist mehr Unwert? Der Umstand das A „ein mal“ und B „zwei mal“ viktimisiert werden beantwortet das nicht.

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  4. 2 Dinge.

    1. wer eine Tat abstreitet, also behauptet er sei nicht Täter, behauptet implizit eine Falschbeschuldigung. Die Behauptung ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig.
    2. Viele Aussagen Dritter (Leser, Zuschauer, etc.) lassen sich als Wahrscheinlichkeitsurteile, nicht als Tatsachenbehauptungen, begreifen.

    Mein Respekt dafür, dass du mit Bedacht schreibst.

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  5. gg: „Hat der Täter also z. B. behauptet, das Opfer wäre ein/e Lügner/in und wolle sich nur rächen oder abzocken, obwohl die Vergewaltigung tatsächlich stattgefunden hat, wäre das ebenfalls ein Straftatbestand, der verfolgt werden sollte.“
    Das ist einer. Der nennt sich Verleumdung und ist ebenfalls strafbar.

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    1. Es ist v. a. eine falsche Beschuldigung wegen Falschbeschuldigung. Und selbstverständlich auch Verleumdung oder üble Nachrede. Nur wird beides, anders als bei Mordprozessen, wo auf das Benennen eines anderen Täters oft noch eine Verurteilung wegen Falschbeschuldigung folgt, nach vergewaltigungsprozessen kaum angewendet, auch wenn der Täter das Opfer zuvor der Falschbeschuldigung beschuldigt hat

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      1. Sorry. Aber ich versteh dieses Beharren nicht. Glaubst du ernsthaft, dass diese Verleumdung einer vergewaltigen Frau mehr verniedlicht wird, als wenn ein Mann falsch beschuldigt wird ein Frau vergewaltigt zu haben?
        Wie oft wrd den eine Frau echt ins Gefängnis gesteckt für eine solche Falschausssage? Sie weint vor Gericht. Der Vater ist schuld. Der Freund ist schuld. Sie ist ein armes Opfer.
        http://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/Sex-Lehrer-von-Aarau-Opfer-gesteht-Falschaussagen;art372586,6952192
        „Opfer gesteht Falschaussagen“? Opfer?

        Wie wärs wenn mal der Feminismus sich diese Täterinnen zur Brust nehmen würde und klarmachen wie schwer die Glaubwürdigkeit von Frauen dadurch beschädigt wird? Vielleicht wird dann auch nicht mehr so einfach für die tatsächliche Sexualtäter eine Frau der Falschbeschuldigung zu bezichtigen und sie so nochmal zu traumatisieren Nicht anders als ein Mann der unschuldig mehrere Jahre im Gefängnis sitzt und Täterin frei rumlaufen sieht.

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      2. „ielleicht wird dann auch nicht mehr so einfach für die tatsächliche Sexualtäter eine Frau der Falschbeschuldigung zu bezichtigen“

        Dann wäre es doch konsequent, auch zu fordern, Menschen, die eine Falschbeschuldigung vortäuschen, ebenfalls „ins Gebet“ zu nehmen, weil sie tatsächliche Falschbeschuldigungen schwerer erkennbar machen.

        Der Grund warum ich genau das Thema gewählt habe, war, dass es, anders als Falschbeschuldigung, äußerst selten beschrieben wird. Genauer gesagt habe ich es bis auf den oben von mir verlinkten Artikel noch nie beschrieben gesehen.

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  6. Soweit ich weiß kann eine Privatperson niemanden wegen einer Falschbeschuldigung anzeigen. Folglich gibt es auch keine Strafe. Der Staat kann allerdings jemanden wegen falscher Verdächtigungen bestrafen.
    Als Privatperson kann ich allerdings auf Verleumdung klagen. Aussichtsreich wird so etwas aber erst mit einer Schadenersatzforderung. Mir muss also durch eine Verleumdung oder „Falschaussage“ ein matrieller oder finanzieller Schaden entstanden sein oder zukünftig entstehen, damit eine Verleumdung bestraft wird. Ansonsten wird es gar nicht oder nicht spührbar bestraft.
    In Deutschland kann man jeden für alles anzeigen, ohne dass es ernstahfte Konsequenzen hat, ob der Tatbestand erfüllt ist.

    „Und selbstverständlich auch Verleumdung oder üble Nachrede. Nur wird beides, anders als bei Mordprozessen, wo auf das Benennen eines anderen Täters oft noch eine Verurteilung wegen Falschbeschuldigung folgt, nach vergewaltigungsprozessen kaum angewendet, auch wenn der Täter das Opfer zuvor der Falschbeschuldigung beschuldigt hat“

    Im Falle eines Mordes bist Du Zeuge. Und hier ist dann eine Falschaussage eine falsche Zeugenaussage und keine Verleumdung. Hat die Justiz auch nur den geringsten Zweifel an Deiner Aussage, wird sie dich vereiden. Wenn Du als Zeuge einer Vergewaltigung jemanden falsch beschuldigst, ist das genauso strafbar, wenn vereidigt. Das Problem bei Vergewaltigungen ist aber meistens, dass es keine Zeugen gibt, sonder in der Regel nur Täter und Opfer. Das öffnet die Tore für Falschbeschuldigung und verhindert, dass jede Vergewaltigung aufgeklärt wird.
    Ich selbst bin schon wegen einer Vergewaltigung angezeigt worden. Ich konnte eher zufällig meine Unschuld beweisen. Da hatte ich einfach Glück. Diese falsche Anzeige hatte null Konsequenz. Auch meine Verleumdungsklage wurde abgewisen. Die Begründung dafür war, dass wenn eine Falschbeschuldigung bestraft werden würde, die Wahrscheinlichkeit zunimmt, dass Frauen die wirklich vergewaltigt wurden diese aus Angst nicht zur Anzeige bringen.

    Falschbeschuldigungen sind aber auch im Familiengericht üblich und ohne Konsequenzen. Bei einem Sorgerechtsstreit kann jeder behaupten was er will, auch wenn sich später nacheislich herausstellt, dass es falsch war. Wenn ich dem anderen als Alkoholiker oder Prostituierte darstelle, kann das sehr wohl Auswirkungen auf das Sorgerecht haben. Wenn es nicht stimmt, wird es aber nicht bestraft, weil es nicht Teil der Verhandlung ist. Keiner der beiden Elternteil ist Zeuge, es gibt kein Opfer und keinen Täter. Ich kann zwar nachträglich eine Verleumdung anzeigen. Diese wird in der Regel aber angewiesen, weil sie im Verfahren ums Sorgerecht schon einbezogen wurde. Es gibt also keinen Benefit. Bei Verleumdung geht es also mehr darum ob jemand in irgendeiner Weise zu schaden gekommen ist und nicht darum falsches Verhalten zu bestrafen.

    Jetzt aber ganz konkret zur Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung bei Vergewaltigungen. Eine Falschbeschuldigung wegen Falschbeschuldigung ist nur möglich wenn der Vergewaltiger tatsächlich der Täter ist. Anders wäre das nicht möglich. Als Täter darf ich lügen. Sprich die Verleumdung des Opfers wäre juristisch keine.

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    1. „Als Täter darf ich lügen.“

      Das ist nicht richtig. Ich muss mich nicht belasten. Ich kann insofern lügen, als ich behaupte, unschuldig zu sein. Ich darf aber gleichzeitig niemand anderen eines Verbrechens belasten.

      Kleines Beispiel: Herr A hat seinen Vater ermordet. Er gibt an, er wäre es nicht gewesen (rechtens), der Täter wäre vielmehr sein Bruder, Herr B (falsche Verdächtigung). In den oben genannten Fällen hat jeweils der Täter das Opfer der Straftat einer falschen Verdächtigung verdächtigt (+ in fast allen Fällen verleumdet).

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